Einen gemeinnützigen Verein auflösen. Wie ohne das Vermögen als Spende zu verlieren ?

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Ich bin 2. Vorstand eines gemeinnützigen Vereins. Da wir in den letzten 3 Jahren gar nichts mehr gemacht haben und keiner der Mitglieder der Meinung ist, daß dieser Verein aufrecht erhalten werden soll, haben wir in der letzten Jahreshauptversammlung den Beschluß gefaßt, daß man den Verein eigentlich zum Jahresende auflösen könnte. So weit so gut.


    In unserer Satzung steht drinn, daß wenn sich der Verein auflöst, daß Vereinsvermögen als Spende der Institution XY überlassen wird. Auch klar.


    NUn wurden Stimmen laut, man könnte doch einfach das Geld unter den Vereinsmitgliedern aufteilen "wenn" wir den Passus der Gemeinnützigkeit verlieren würden. Daß dann natürlich Steuern erhoben werden ist mir klar.


    Meine Frage ist nun, wie können wir das Geld behalten?.


    Satzungsänderung?. Die Gemeinnützigkeit seitens des FA entziehen lassen ?.


    Wo muss ich anfangen mich zu informieren? Wer weiß evtl. Rat.


    Sollte das nicht gehen, so wird der Verein halt aufgelöst und das Vermögen gespendet.


    Mir ist auch klar, daß ich nicht alle Vereinsmitglieder in die Karibik für 14 Tage einladen kann und das dann als Vereinsausflug deklarieren kann. Das wäre in keinem Verhältniss.


    Über Info´s von Euch würde ich mich freuen. Vielleicht kennt sich ja einer von Euch da aus. :)

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Könnt ihr nicht einfach irgendwas Kaufen (irgendwas wertstabiles in eurer Preisklasse) und dann den Verein auflösen? Das Geld wäre dann erstmal weg und später kann es ja zufällig auf ebay landen.

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Könnt ihr nicht einfach irgendwas Kaufen (irgendwas wertstabiles in eurer Preisklasse) und dann den Verein auflösen? Das Geld wäre dann erstmal weg und später kann es ja zufällig auf ebay landen.


    Das Geld wäre dann zwar erstmal weg, aber das Vermögen nicht.


    Und spätestens, wenn das Teil dann bei eBay war, ist dieses &%$ Geld wieder da ;)

    4 8 15 16 23 42

  • weis ja nciht was es für ein verein ist, aber ihr könnt ja das geld als stundenlohn oder aufwandsentschädigung an die mitglieder auszahlen... je nach dem wie hoch die summe ist.

    Mitglied NR. 17 im S///-Lampenbesitzer-Club

  • Zitat

    Original geschrieben von Saletti
    Das Geld wäre dann zwar erstmal weg, aber das Vermögen nicht.


    Und spätestens, wenn das Teil dann bei eBay war, ist dieses &%$ Geld wieder da ;)


    Und wenn er es bei Ebay verkauft, kriegt er dafür sogar Geld :eek: :D


    Aber das Geld ist noch da


    [small] Sag mal wieso wiederholst du das vorgängerposting? hää [/small]

  • Nene:
    Kaufen
    Auflösen
    [Zeitraum]
    Verkaufen
    Aufteilen

    Suche: Samsung Galaxy Nexus - Kontakt via PN


    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • kleiner Denkfehler, oder?
    Falls etwas für den Verein gekauft wird, gehört das Gekaufte dem Verein und muss bei Auflösung auch zum Vermögen dazu gerechnet werden ;)
    oder?

  • Aus meiner Sicht habt ihr da ein Problem. Nach dem Grundsatz der Vermögensbindung (Steuerrecht) muss das Vermögen (z.B. durch Spenden) auf der gesamten Dauer der Verwendung für gemeinnützige Zwecken vorbehalten sein. Deshalb ja auch der Passus in eurer Satzung, dass nach Auflösung der Körperschaft das Vereinsvermögen widerum einem gemeinnützigem Zweck zugeführt werden soll. Ohne diesen Passus hättet ihr den Status der Gemeinnützigkeit nie erlangt.


    IMHO gibt es keine Möglichkeit, dass Geld, was euch für eine gemeinnützige Verwendung zugeführt wurde, privat einzuverleiben. (und das ist auch gut so :D ).


    Deine Idee von einer Satzungänderung in allen Ehren, aber der Grundsatz der Vermögensbindung gilt nicht nur in dem Fall der Vereinsauslösung, sondern IMHO auch für den Enzug der Gemeinnützigkeit oder der Änderung des Vereinszwecks.


    Gruß,
    Martin

  • Das wird schwierig! Bin auch 2.Vorsitzender in einem solchen Verein.
    Also ich sehe da zwei Möglichkeiten: Satzungsänderung, Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit streichen, genehmigen lassen und beim Finanzamt die Aufhebung der Gemeinnützigkeit bekanntgeben. Dann auflösen. Dauert aber etwas!


    Oder das Geld auf "Vereinsfahrten, -feten und Ausflügen" verbraten. Mitglieder erhalten Zuschüsse und Reisekostenbeihilfen. Und eine Woche Freizeitpark zur "Verbesserung der sozialen Kontakte innerhalb des Vereins" ist doch ganz nett, oder?

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Das wird schwierig! Bin auch 2.Vorsitzender in einem solchen Verein.
    Also ich sehe da zwei Möglichkeiten: Satzungsänderung, Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit streichen, genehmigen lassen und beim Finanzamt die Aufhebung der Gemeinnützigkeit bekanntgeben. Dann auflösen. Dauert aber etwas!


    Oder das Geld auf "Vereinsfahrten, -feten und Ausflügen" verbraten. Mitglieder erhalten Zuschüsse und Reisekostenbeihilfen. Und eine Woche Freizeitpark zur "Verbesserung der sozialen Kontakte innerhalb des Vereins" ist doch ganz nett, oder?


    Die 1. Möglichkeit funktioniert nicht


    und


    die 2. Möglichkeit selbstverständlich nur im Rahmen der zulässigen Grenzen und Bedingungen.


    Gruß,
    Martin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!