Ich habe da mal eine Frage an die (Hobby-)"Juristen" unter Euch:
Kürzlich hatten irgendwelche "Vollprofis" meinen Pkw aufgebrochen. Nach dem üblichen Verfahren mit Anzeigenerstattung bei der Polizei und Schadensmeldung bei der Kfz.-Versicherung, habe ich meinen Wagen in eine Vertragswerkstatt des Herstellers zwecks Reparatur gegeben. Auf dem Auftrag hieß es dann lapidar: "Einbruchschaden beheben".
Der Kundendienstmeister sagte mir dazu, dass man zwei Fensterscheiben einbauen und im Schloßbereich der Beifahrertür das Blech beirichten müsse.
Dann müsse wegen der Arbeiten im Türgriffbereich die !komplette! Tür neu lackiert werden. Ich fragte noch, ob da Probleme hinsichtlich Farbabweichungen zu den anderen Fzg.-Teilen zu erwarten seien? Schließlich handelt es sich um eine Perleffekt-Lackierung.
Der Meister sagte mir ggü., dass man mit der Firma, die die Lackkierarbeiten (also ein Subunternehmer!!!) ausführt bisher gute Erfahrungen gemacht habe.
Das übliche Gelaber halt - was sollte er auch sonst sagen, wenn er den Auftrag haben will?
Mit etwas mülmigem Gefühl im Bauch ließen wir den Wagen dann dort. Ist ja schließlich eine Vertragswerkstatt u. keine billige Hinterhofklitsche, so dachten wir.
Als wir unseren Wagen nach einer Woche wieder abgholt haben (zeitlich schön zum Feierabend der Werkstatt), stellten wir kurz danach fest, dass die lackierte Tür nun wesentlich dunkler als der Originallack der anderen Fzg.-Teile ist. Weiterhin hat der Lack keinen Tiefenglanz mehr. Es sieht vielmehr so aus, dass die Vorarbeiten großflächig schlecht gemacht wurden. Der Lack sieht schräg von der Seite betrachtet richtig fleckig aus. Der Klarlack besticht nun durch eine Oberfläche, die einer Apfelsinenschale nicht unähnlich ist.
Also alles in allem eher die Arbeit einer Hinterhofklitsche als eine fachgerechte Arbeit eines Meisterbetriebs.
Einen Tag später habe ich die Werkstatt sofort wieder aufgesucht und reklamiert.
Der Meister, übrigens ein anderer, als der, der den Auftrag angenommen hatte, schien offensichtlich nicht sehr erfreut darüber zu sein, dass ein Kunde sich erdreistet den geleisteten Pfusch zu beanstanden.
In sehr unfreundlicher Art versuchte er mir klar zu machen, dass diese Arbeit in seinen Augen in Ordnung sei. Nachdem ich ihm entgegnete, dass ich diese Arbeit nicht hinnehme, lenkte er schließlich ein und wir machten einen neuen Termin.
Zu diesem Termin soll der Lackierer erscheinen und sich zur gezeigten Höchstleistung äußern. Dies wolle der Meister nicht mehr tun und dem Termin nicht vorgreifen.
Ich bin kurz davor zum Anwalt zu gehen, um der Firma mal zu zeigen "wo der Bartel den Most holt".
Bevor ich zu solchen Mitteln greife, wollte ich ja bisher schon im Vorfeld im persönlichen Gespräch mit einem Vertreter der Fa. abklären, wie die Nacherfüllung ablaufen könne.
Ich befürchte nur, dass auch der Termin mit dem Lackierer erfolglos verstreicht.
Ich möchte mich auch nicht länger vertrösten u. hinhalten lassen und bin nicht gewillt mit einer andersaussehenden Tür an meinem 10 Monate alten Pkw herumzufahren. Ein Schreiben mit Fristsetzung zur Nacherfüllung habe ich bereits fertig in der Tasche. Das bekommt die Werkstatt dann auf den Tresen gelegt, wenn der Termin mit dem Lackierer fruchtlos bleiben sollte. Eine Zweiwochen-Fristsetzung ist doch wohl hierbei angemessen, oder?
Der Versicherung habe ich jedenfalls erstmal Kenntnis gegeben, dass die noch kein Geld für den Pfusch an die "Meisterwerkstatt" zahlen sollen. Bis auf die Selbstbeteiligung sehen die nämlich noch kein Geld. Ich denke, das stärkt meine Verhandlungsposition, oder? Blödes Wort eigendlich, ich bin doch kein Bittsteller, sondern will nur mein gutes Recht.
Ist der Ablauf, den ich mir überlegt habe, so überhaupt in Ordnung, oder sollte ich die ersten Schritte auch schon vom Anwalt unternehmen lassen?
Gruß herold