O2 Online abschließen, bin aber nicht zu Hause :-(

  • Sagen wir ma das Paket geht zurück. Dann hat o2 Pech gehabt oder? Habe ja keinen Vertrag unterschrieben?


    MfG

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Nein, weil die Sendung per PostExpress kommt.


    Vereinfacht gesagt:
    Wirst Du dreimal nicht angetroffen, geht die Sendung zurück.


    PostExpress ist richtig.


    Dazu muss ich aber folgendes aus eigener Erfahrung sagen:
    Als ich meine VVL bei Vodafone Online durchführte, wurde mir das Paket des DHL-Boten per Express direkt an meinen Arbeitsplatz geliefert.
    Der Bote hat zuerst versucht mich zuhause zu erreichen, da ich aber berufstätig bin hat er es mir persönlich in der Firma übergeben. Vorher hat er sich bei meinen Eltern erkundigt, die im gleichen Haus wohnen.


    Genauso wurde es auch bei einer Kollegin gemacht, als sie ihren o2-Power Online Vertrag im März 04 abgeschlossen hat.
    Nicht zuhause, da berufstätig -> Lieferung an den Arbeitsplatz ! ( Zum Erstaunen der Kollegen ) :D;)

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Messiah
    Sagen wir ma das Paket geht zurück. Dann hat o2 Pech gehabt oder? Habe ja keinen Vertrag unterschrieben?


    MfG

    Juristisch gesehen: Ja.



    PS (hatte ich vorher ganz vergessen!): Willkommen bei TT! :)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich habe mit PostExpress mehrfach negative Erfahrungen gemacht und werde nirgends mehr etwas bestellen, wo mit PostExpress geliefert wird (blöderweise weiß man nicht immer, wer liefert).


    Zum einen handelt es sich nicht um Postmitarbeiter, die die Pakete bei PostExpress ausliefern, sondern um Subunternehmer. Meine Frau hat ganz schön geschaut, als zwei etwas dubios aussehende Gestalten mit einer Rostlaube vor unserem Haus vorfuhren.


    Ferner scheinen sich diese Leute häufig nicht an das Zeitfenster zu halten. Mal mit der Begründung man sei schon eine Stunde früher im Ort gewesen, mal mit der Begründung man sei am entsprechenden Tag überhaupt nicht in den Ort gekommen, obwohl eine Lieferung vereinbart wurde. Aber wegen einem Paket fahren diese Leute natürlich nicht extra in unser 3000-Seelen-Dorf...


    Eine Beschwerde bei der Postzentrale diesbezüglich blieb übrigens bislang unbeantwortet.


    Fazit: PostExpress ist - falls denn alles klappt! - vielleicht einen Tag schneller als das normale Postpaket. Selbst wenn ich mich aber für das letzte Zeitfenster (18-22 Uhr) entscheide, muss ich als Berufstätiger eventuell schon früher nach Hause, nur um um 18 Uhr zuhause zu sein (oder ich vereinbare bspw. am Dienstag eine Zustellung am Samstag, wohingegen ich das normale Paket schon am Mittwoch bei der Post abholen könnte). Ein "normales" Paket, das bei der Post zur Abholung bereit liegt, kann ich hingegen innerhalb der Öffnungszeiten abholen, wann ich will und habe so viel weniger Zeitaufwand.


    Bei diesem ganze Prozedere hätte ich auf jeden Fall nicht den Eindruck gehabt, dass eine Ersatzlieferung an meinen Arbeitsplatz geklappt hätte, deswegen zog ich das nicht in Erwägung. Im Falle eines VF-Neuvertrages ging es im Übrigen auch nicht. Da sagte mir die Dame von der PostExpress Hotline, das Paket müsse an die Vertragsadresse geliefert werden (wohl auf Wunsch von VF in diesem Fall; kann sein, dass dies bei einer VVL weniger kritisch gesehen wird).

  • Zitat

    Original geschrieben von Messiah
    Sagen wir ma das Paket geht zurück. Dann hat o2 Pech gehabt oder? Habe ja keinen Vertrag unterschrieben?


    MfG


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Juristisch gesehen: Ja. ...


    Sehe ich nicht so. Messiah ist bei Nichtannahme im Annahmeverzug. Er hat zunächst per online-Bestellung einen Antrag auf einen Vertrag gestellt. o2 hat diesen angenommen und sendet im alles erforderliche zu. Die Vertragsunterschrift ist IMHO also nur "erfüllungshalber".


    Gem. [url=http://www.o2online.de/o2/meta/agbs/tarife,property=Original.pdf]AGB[/url] kommt es darauf an, ob bereits eine stillschweigende Leistungserbringung seitens o2 erfolgt ist:

    Zitat


    2 Zustandekommen des Vertrages
    Der Vertrag kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch O2 zustande. Die Annahme kann stillschweigend durch Leistungserbringung, insbesondere durch Freischaltung (Aktivierung) der codierten Mobilfunkkarte (SIM-Karte), erfolgen.


    Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, da man sich bei Annahmeverzug schadensersatzpflichtig macht.


    Gruß


    muli

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