Fernabsatzgesetz bei Autos....

  • Hallo !
    wir alle wissen ja schon, dass man per Internet oder Fax bestellte Handys innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen an den Verkäufer zurücksenden darf. Dasselbe gilt auch für Autos. Diese Regelung wurde zum Schutze des Verbrauchers eingeführt.


    Und jetzt meine Frage:


    Gilt dieses Rückgaberecht auch, wenn ich mein Auto per Fax an einen HÄNDLER verkaufe ? Darf dieser Händler das Auto innerhalb dieser Frist wieder an mich zurückgeben ?


    Gruss
    Jay

  • Hi Jay,


    das musst Du nicht befürchten. Die einschlägige Vorschrift lautet:


    "§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
    (1) 1Dem _Verbraucher_ steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. 2Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
    (2) ...
    "


    Die Regelung soll den _Verbraucher_ schützen und nicht den Unternehmer, würde also nur gelten, wenn Du bei einem Unternehmer etwas kaufen würdest.


    Grüße, Harry

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