Führerschein im Ausland ?

  • Hallo,


    Ich werde voraussichtlich im Dezember nach Südafrika gehen und werde da wahrscheinlich auch meinen Auto Führerschein machen (Ich bin 16).
    Weiss jemand inwiefern der Führerschein dann in Deutschland anerkannt wird bzw. ob man dann in Deutschland auch mit 16 bzw. 17 Jahren fahren darf?


    Mfg
    Stefan

  • Von USA her kenne ich die Sache so, dass Du nach Rückkehr auf jeden Fall erstmal ein Jahr fahren darfst. In dieser Zeit gilst Du so als eine Art Ausländer, der mit seinem Führerschein hier zwecks Aufenthalt natürlich fahren darf.
    Wenn es ein Abkommen zwischen beiden Ländern gibt (was im Falle der USA nur für sehr wenige Bundesstaaten gilt :( :mad: ), kannst Du den Führerschein nach diesem Jahr in einen deutschen umschreiben lassen :)
    Was Du auf jeden Fall brauchst, ist eine Übersetzung, die man zu meiner Zeit beim ADAC bekommen hat.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Das stimmt so nicht so ganz. Ein ganzes Jahr darfst du in Deutschland nur dann fahren, wenn du glaubhaft nachweist, dass du Deutschland nach dieser Zeit wieder verlässt. Wenn du dauerhaft in Deutschland bleibst, darfst du nur ein halbes Jahr fahren. Das ganze gilt, IMHO nur dann, wenn du mindestens 180 Tage in dem anderen Land gelebt hast (damit du eben nicht im Urlaub in den Staaten mal eben mit 16 den Führerschein machst;)).
    Auf http://www.adac.de kannst du dich, glaub ich, auch kostenlos informieren, selbst wenn du kein Mitglied bist.
    Sonst geh einfach mal zu deiner örtlichen Führerscheinstelle, die können dir meistens auch sagen was für dich gilt.


    Henning


    P.S. Hab eben selber mal nachgelesen, sind doch 185 und nicht 180 Tage und außerdem darf es kein Lernführerschein sein, guck doch selbst mal:
    http://www.adac.de/Recht_und_R…uehrerscheine/default.asp

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772

    Wenn es ein Abkommen zwischen beiden Ländern gibt (was im Falle der USA nur für sehr wenige Bundesstaaten gilt :( :mad: ), kannst Du den Führerschein nach diesem Jahr in einen deutschen umschreiben lassen :)


    Dem muss ich teilweise widersprechen, denn es gibt mit allen US-Bundesstaaten ein Abkommen. Allerdings sind die Bedingungen für eine Umschreibung unterschiedlich. So konnte ich meine Führerschein aus Louisiana bsw. ohne Theoretische und Praktische Prüfung umschreiben lassen.
    Für einige Staaten muss man nur eine theoretische machen, für andere nur die praktische, und wenns ganz schlimm kommt muss man sogar beide neu machen:p


    Ausführliche Informationen hat der ADAC parat, auch auf deren Website. Da kann man genau sehen für welchen Staat man welche Prüfung machen muss.


    -Ecko

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • du musst mindestens 6 monate in dem land in dem du dich afhällst angemeldet und in deutschland zeitgleich abgemeldet sein um dort den führerschein machen/übersetzen zu dürfen
    das mit 16 oder 17 wird hier aber nicht klappen da das mindestalter in deutschland zum führen eines pkw´s 18 jahre ist ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • hi..
    das stimmt nicht ganz ck...
    wenn du z.B. in england den fuehrerschein machst (mit 17)
    dann kann man in deutschland fahren, weil es ein europa fuehrerschein
    ist! den kann man dann ganz einfach umschreiben!


    wie es bei afrika ist, weiss ich allerdings nicht...


    len ;)

  • aha
    gut zu wissen sowas
    aber das mit den sechs monaten gillt auch in der eu


    hat ein freund von mir erleben dürfen die ganze geschichte

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Dem muss ich teilweise widersprechen, denn es gibt mit allen US-Bundesstaaten ein Abkommen. Allerdings sind die Bedingungen für eine Umschreibung unterschiedlich. So konnte ich meine Führerschein aus Louisiana bsw. ohne Theoretische und Praktische Prüfung umschreiben lassen.
    Für einige Staaten muss man nur eine theoretische machen, für andere nur die praktische, und wenns ganz schlimm kommt muss man sogar beide neu machen:p

    Ok, so ganz bin ich in der Thematik nicht mehr drinne ;)
    Als ich 1989 nach knapp 11 Monaten USA zurückgekommen bin, war ich noch keine 17, bin zum ADAC, habe mir eine Übersetzung von meinem US-Junior-License (Bundesstaat Pennsylvania) geholt und durfte damit genau 365 Tage fahren. Kurz vor Ablauf bin ich zur örtlichen Führerscheinstelle und habe den dt. Führerschein beantragt, den ich ohne Nachprüfung oder andere Schickane gegen Gebühr (sonst arbeiten die da ja nix :D) an meinem 18. Geburtstag abgeholt habe :top:
    Mein Bruder war 4-5 Jahre später drüben (New York State), hat auch den Junior-Lisence gemacht und musste hier - dank fehlender Abkommen :mad: - nochmal die ganze Fahrprüfung nach einem Jahr von vorne machen :rolleyes:


    Was ich generell nicht verstehe (weil es egal wie man es dreht und wendet nicht logisch ist): warum erlaubt man jemand, hier 185 oder 365 Tage alles "platt zu fahren, was einem vor die Motorhaube kommt" und am 186. bzw. 366. Tag benötige ich dann auf einmal den heiligen deutschen Lappen, der nur mit der heiligen deutschen Fahrprüfung zu haben ist :confused: Und das auch von Personen, die ihren FS schon seit Jahren haben und auch zum Teil aus Ländern kommen, für die selbst der Frankfurter Stadtverkehr eine entspannende Sonntagsfahrt ist.
    Sorry, aber ich halte das schlichtweg für Diskriminierung!

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