Metin Kaplan darf bleiben.... Danke!

  • Hallo,


    ich fühle mich durch die vielen populistischen Aussagen hier im thread "genötigt" Sebastian mal an die Seite zu treten.


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Grund 1: Offenbar hat der Herr Kaplan keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Er ist weder politisch noch religiös verfolgt und deswegen kein Asylbewerber - also wird er in sein Herkunftsland abgeschoben.


    Falsch. Herr Kaplan hat einen sog. Duldungsstatus. Das ist die juristisch "unterstste Stufe" einer Aufenthaltserlaubnis. Daher darf er nicht abgeschoben werden.


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Grund 2: Der Herr Kaplan hat ein Attentat auf die türkische Staatsführung geplant, deswegen ist er in der Türkei auf der Fahnungsliste und die Türken haben einen Ausliegferungsantrag gestellt.


    Ist über diesen Auslieferungsantrag in letzter Instanz entschieden?


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Grund 3: Der Herr Kaplan kennt unsere demokratische Grundordnung nicht an und arbeitet mit seinem Kalifatsstaat gegen die hiesige Demokratie, gründet eine verfassungswidrige extremistische Vereinigung. Das macht ihn zu einer in diesem Land unerwünschten Person.


    Unerwünscht, aber rechtlich geduldet (s.o.).


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Grund 4: Der Herr Kaplan hat zwar seine Gefängnisstrafe verbüßt, aber er ist ja kein einfacher Falschparker sondern hat zum Mord angestiftet. Als straffällig gewordener Ausländer, noch dazu wegen eines so schweren Vergehens, muß er ausgewiesen werden.


    Nein! Solange nicht letztinstanzlich über seine Abschiebung entschieden ist, muß und darf er nicht ausgewiesen werden.


    Nun noch zwei Anmerkungen, die man IMHO nicht aus den Augen verlieren sollte:

    • Der direkt nach der Urteilsverkündung ergangene Haftbefehl des AG Köln, der von der Ausländerbehörde beantragt wurde, mit den Ziel M. Kaplan in Abschiebehaft zu nehmen, war von vornherein zum Scheitern verurteilt. Das OVG hatte ausdrücklich die Revision gegen ihr Urteil zugelassen, somit war ein Rechtsgrund für einen derartigen Haftbefehl eigentlich von vorn herein nicht gegeben. Es war (zumindest mir) klar, dass dieser Haftbefehl umgehend von einer höheren Instanz (Verwaltungsgericht) kassiert wird.


      Das ganze aktuelle Dilemma ist letztendlich nur durch diese ungeschickte Vorgehensweise der Ausländerbehörde entstanden. M. Kaplan darf sich, wenn er sich zu gewissen Zeiten bei der Polizei meldet, in Köln aufhalten wo er will. Er muß auch nicht in seiner Wohnung auf die Polizei warten, die ihn aufgrund eines (offensichtlich unrechtmäßigen) Haftbefehls festnehmen will. Selbst wenn er zu Hause gewesen wäre, wäre er längst wieder aus dieser Abschiebehaft entlassen worden.


    • Ein weiteres Problem ist nach wie vor die (zumindest angezweifelte) Rechtsstaatlichkeit der Türkei. Die Oposition bspw. wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, dass die Türkei in die EU aufgenommen werden soll. Aber bei der Abschiebung von Herrn Kaplan wird dies offensichtlich wieder ganz schnell vergessen. Da wird plötzlich kein Zweifel mehr daran gehegt, dass M. Kaplan einen rechtsstaatlichen Prozess bekommt. Das passt einfach nicht zusammen. Mir als Richter wäre da auch nicht wohl in meiner Haut, wenn sich die große Politik noch nicht mal einig ist über die Beitrittsfähigkeit der Türkei zur EU aufgrund Menschenrechtsverletzungen, und dann soll man einen Menschen dahin abschieben.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Ein weiteres Problem ist nach wie vor die (zumindest angezweifelte) Rechtsstaatlichkeit der Türkei. Die Oposition bspw. wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, dass die Türkei in die EU aufgenommen werden soll. Aber bei der Abschiebung von Herrn Kaplan wird dies offensichtlich wieder ganz schnell vergessen. Da wird plötzlich kein Zweifel mehr daran gehegt, dass M. Kaplan einen rechtsstaatlichen Prozess bekommt. Das passt einfach nicht zusammen.

    Richtig. Wobei ich daran zweifle, ob sich die Opposition je ernsthaft mit der Lage in Türkei beschäftigt hat. Der Union ist es doch völlig gleichgültig, wie Vertreter islamistischer Organisationen in der Türkei behandelt werden. Dennoch ist deine Frage berechtigt, und ehrlich gesagt ist es für mich als Nicht-Jurist und Nicht-Bayrischer-Stammtischler schwierig zu sagen, welche Entscheidung im Fall Kaplan richtig wäre.


    Fakt ist, dass eine Person wie Metin Kaplan immer Schwierigkeiten haben wird, sich den Gesetzen eines Landes unterzuordnen, ohne Lücken zu suchen, die er für seine Interessen missbrauchen kann. Auch wenn er die Vorteile unserer Demokratie nutzt, wird er nie ein Befürworter dieser sein. Er hat eine ganz andere, verfassungsfeindliche Ideologie, weshalb ihn die türkische Regierung schon seit Jahren verurteilen möchte. Darum sehen sie Metin Kaplan genauso ungern frei rumlaufen, und unter Umständen seinen Aktivitäten nachgehen, wie die Behörden, die sich selber immer wieder aufs Neue paralysieren.


    Es ist eben sehr schwer, die Vorzüge einer Demokratie jenen zu schenken, die es wissen, geschickt davon zu profitieren.

    Signatur ist so 2002.

  • nun ist er in der türkei, was hier wohl aber keinem einen kommetar mehr wert ist? :rolleyes:


    ich frage mich eigentlich wie das aussieht, wenn er in der türkei verurteilt wird, und ins gefängnis muss, sein anwalt (aus irgendwelchen gründen ) aber erreichen kann, das er wieder nach deutschland einreisen kann...


    ich glaube das war die einzige hoffnung von schily, ihn so schnell abschieben zu lassen, wenn er erst mal in der türkei hinter gittern ist kann er nicht mehr nach deutschland, auch wenn er dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    nun ist er in der türkei, was hier wohl aber keinem einen kommetar mehr wert ist? :rolleyes:


    ich frage mich eigentlich wie das aussieht, wenn er in der türkei verurteilt wird, und ins gefängnis muss, sein anwalt (aus irgendwelchen gründen ) aber erreichen kann, das er wieder nach deutschland einreisen kann...


    ich glaube das war die einzige hoffnung von schily, ihn so schnell abschieben zu lassen, wenn er erst mal in der türkei hinter gittern ist kann er nicht mehr nach deutschland, auch wenn er dürfte.


    Ich erinnere mich da dunkel an "memet" oder wie der hieß. Der war dort auch im Knast und kam hinterher wieder zurück. Meiner Meinung wollten die lediglich ein Exempel statuieren.
    Ich hab neulich (vor ein paar wochen) ein bericht gesehen über diesen Mann. Es waren tatsächlich 10 (!) fahrzeuge mit je 2 Personen die diesen Typen bewachten, das war dermaßen auffällig und zum anderen unnötig. Desweiteren haben seine Hasstiraden schon seit ewigkeiten aufgehört. Ich will ihn nicht für "heilig" sprehcen, aber das war mal wieder nur ne "Hauruckaktion", mehr nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr Meiner Meinung wollten die lediglich ein Exempel statuieren.


    Selbst wenn es nur dass gewesen wäre: es wäre auch dann genau die richtige Entscheidung gewesen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Selbst wenn es nur dass gewesen wäre: es wäre auch dann genau die richtige Entscheidung gewesen.


    Wieso? Möchtest du gerne als Exempel für Raubkopierer statuiert wird? Nur weil man damit andere abschreckt? Kannst dich ja gerne freiwillig melden ;)


    [small]Ich weiß ist überspitzt, aber du weißt was ich damit sagen will. Eine Begründung als solches ist immer interessanter als eine Pauschalaussage [/small]

  • Solche Vergleiche hinken immer.


    Ich habe mich auch massiv darüber aufgeregt daß solche Figuren wie Kaplan so lange hier geduldet werden müssen und finde es völlig korrekt wenn sich unsere Demokratie der Leute entledigt, die hier gegen die Verfassung verstossen obwohl sie rausgeschmissen werden können.
    Der Mann war eigentlich schon viel zu lange hier, teilweise hatte man das Gefühl daß er uns und unser Rechtssystem an der Nase herumführt/aushebelt.


    Es kann nicht angehen daß wir Leute im Land dulden müssen die unsere Verfassung und Demokratie bedrohen und hier kriminell aufgefallen sind.


    Dieser Typ Kaplan ist kein kleiner Eierdieb, sondern hat einen Mordaufruf gegen einen Konkurrenten gestartet - und dieser Kunkurrent ist tatsächlich umgebracht worden. Kaplan hat 4 Jare wegen Anstiftung zum Mord im Knast gesessen - auf Kosten des Steuerzahlers. Er war AFAIK zeitweise Asylbewerber oder Sozialhilfeempfänger - auf Kosten des Steuerzahlers. Er hat diverse Gerichte und Polizeibeamte sowie Verwaltungsangestellte bemüht - auf Kosten des Steuerzahlers.


    So müssen und dürfen wir uns nicht verarschen lassen und deswegen ist der Man völlig zu Recht rausgeworfen worden. Er ist keineswegs nur deswegen ausgewiesen worden weil man ein Exempel statuieren wollte, aber wenn er zugleich als solches dient schadet das ja auch nicht.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Wieso? Möchtest du gerne als Exempel für Raubkopierer statuiert wird? Nur weil man damit andere abschreckt? Kannst dich ja gerne freiwillig melden ;)


    Naja, sagen wir so, wenn ich selbiges tun würde, dürfte ich mich zumindest nicht beschweren...manchmal ist so ein Exempel gar nicht so verkehrt.


    Was die Begründung angeht: Printus Beitrag gibt meine Meinung hierzu ganz gut wieder, wobei es bei mir noch nicht mal der Kostenaspekt ist, der zu meiner Meinung führt genausowenig wie sein Status als Asylbewerber. Wenn er sich normal benommen hätte er gerne Asyl bekommen können. So aber nicht. Die Taten an sich, die er sich hier geleistet hat, disqualifizieren ihn für einen Aufenthalt hier. Mordaufruf und Haßpredigten. So jemand hat einfach kein Asyl zu erhalten.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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