Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • Hat bisher immer problemlos mit der Abholung beim Zoll geklappt, auch wenn die bisherigen Pakete nie aus Hong Kong gekommen sind (andere Länder). Außen am Paket war mit Ausnahme des Adress-Labels nie was anderes dran - hatte halt immer zur Folge, dass das Paket von DHL an die örtliche Zollbehörde zugestellt wurde und man das Ding dann dort abholen konnte.


    So wirds jetzt höchstwahrscheinlich auch wieder laufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Der kann aber nur kassieren, wenn er weiß, wie hoch die gezahlte Summe ist, oder? Die Rechnung liegt IM Paket und ist nicht sichtbar außen angebracht - dadurch dürfte eine Abrechnung an der Haustür wohl nicht möglich sein.

    Das ist natürlich blöd vom Versender.

  • Joa, aber nun leider nicht mehr zu ändern. Da das ganze keine Sendung eines Händlers, sondern einer Privatperson ist, kann ich das auch nicht zum Vorwurf machen. Mit viel Glück heftet ja doch 'ne Kopie am Paket - ansonsten fahr' ich eben zum Zoll. Damit hatte ich sowieso gerechnet, sind zum Glück auch nur 15 Min. mit'm Auto ;)

  • Kurzes Update, falls noch jemand auf Sendungen aus Hongkong bzw. allgemein China wartet; hier ist der Grund:


    Falschgeldfund u. Korruptionsskandal:


    http://www.ecommercebytes.com/cab/abn/y14/m09/i25/s01



    Zitat aus dem oben genannten Link:


    "Affected buyers will see only the tracking event Shipment Information Received and may think they are being scammed by their suppliers. They are not. It's a legit issue for suppliers and there isn't anything they can do."





    Aufgrund dessen kommt es gerade noch zu massiven Verzögerungen bei dem dortigen Export. Mein Paket müsste demnach kommende Woche per DHL-Frachtflug bei mir eintrudeln :D



    Quelle Bildmaterial: http://www.eswaychina.com/de/news/14092817562667.html

  • Bitte entschuldigt wenn meine Frage hier schon im Thread diskutiert wurde, aber ihr habt sicherlich dafür verständnis, dass ich mich nicht 87 Seiten durchlesen möchte ;)


    Ich habe vor 2,5 Monaten über das Internet etwas bestellt und zurückschicken wollen. Da ich als Privatkunde für den Versand im Allgemeinen keine Haftung übernehmen muss, habe ich die Ware (~100€) als Einwurfeinschreiben verschickt. Die Sendung scheint noch in der Filiale verloren gegangen zu sein ("Sendung wurde eingeliefert").


    Nunja vom Verkäufer habe ich den Kaufpreis samt Hinsendekosten erstattet bekommen.


    Eine Abtretungserklärung habe ich nicht unterschreiben müssen.


    D.h. so gesehen stehen mir ja die Erstattung der Portokosten 2,70€ sowie die Höchstversicherungssumme von 25€?!


    Jedenfalls habe ich schon recht zügig, nach einer Woche, einen Nachforschungsantrag gestellt. Nachdem ich nochmals gute 2 Wochen gewartet habe, als 3 Wochen seit Einlieferung, schickte ich dem "Kundenservice" nochmals eine Mail, dass Sie mir die Portokosten samt Versicherungssumme binnen 14 Tagen erstatten sollen.
    Daraufhin bekam ich eine Standardmail, dass Sie nach der Sendung suchen.


    Heute bekam ich ein Schreiben, dass die Sendung nicht auffindbar ist und wenn ich weitere Fragen hab, soll ich mich an die Post wenden.



    Reicht die obige Mail, die mit einer Standardmail beantwortet wurde aus, dass die Post im Verzug geraten ist?

  • Was steht denn in den Transportbedingungen, bis wann das Geld zu erstatten ist und ob/wie der Kunde nachweisen muss, ob der Wert der Sendung überhaupt 25€ erreicht? Und was machst du mit der Erkenntnis, dass die Post evtl. im Verzug ist? Wegen 25€ verklagen?

  • vor allem will er sich an der post bereichern, denn er hat den kaufpreis ja vom verkäufer zurück bekommen...
    letztlich geht es um 2,70€ portokosten :D

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    vor allem will er sich an der post bereichern, denn er hat den kaufpreis ja vom verkäufer zurück bekommen...
    letztlich geht es um 2,70€ portokosten :D



    Ahja! Beleg für die These?


    Als Auftraggeber für die Sendung, steht mir vorrangig die Erstattung zu, außer der gewerbliche Verkäufer hätte von mir eine Abtretungserklärung verlangt!
    Also troll mal woanders!



    Zitat

    Was steht denn in den Transportbedingungen, bis wann das Geld zu erstatten ist und ob/wie der Kunde nachweisen muss, ob der Wert der Sendung überhaupt 25€ erreicht? Und was machst du mit der Erkenntnis, dass die Post evtl. im Verzug ist? Wegen 25€ verklagen?


    Das ist ja genau, was ich mich Frage. In den AGB steht nur was ab wann die Sendung als verloren gilt.


    Na wenn die Rechtslage klar ist, warum nicht? Die Post sollte ja ein solventer Klagegegner sein, somit bekomme ich ja die Kosten wieder erstattet.



    Und da die Post ja in den letzten Jahren sooooo kundenfreundlich gewesen ist, möchte ich gerne was von der Freundlichkeit zurückgeben ;)

  • Problem ist aber, dass dir gar kein Schaden entstanden ist. Du hast dein Geld ja vom Verkäufer bekommen. Die 25€ sind keine Vertragsstrafe für verlorene Sendungen, sondern SCHADENsersatz.

  • richtig. wo kein schaden da kein schadensersatz :p


    folglich ist die post lediglich verpflichtet, dir das porto zu erstatten.


    troll ende .

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