Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • Ich habe eine Paketsendung über DHL versendet, der Sendungswert betrug 549,99Euro.


    Die Sendung hat den Empfänger niemals erreicht, der Status steht noch bei "Wird zur Zustellbasis befördert" (seit 4Wochen).
    Eine Nachforschung brachte erwartungsgemäß kein erfolg, so hab ich DHL aufgefordert den Schaden zu regulieren und den Betrag von 500Euro (Höchstsumme eines Standard Paketes) auszuzahlen.


    DHL verweigert eine Auszahlung, da der Warenwert über 500euro liegt und ich keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hatte.
    Dies erschien mir unnötig, da der wert nur gering über den 500Euro lag.



    Mit sämtlichen Briefen, Anrufen etc. bin ich gescheitert, bevor ich nun den weg zum Anwalt antrete wollte ich einfach mal sichergehen das ich auch im Recht bin und sie mir trotz des höheren inhalt wertes die 500euro erstatten müssen.


    Was sagt ihr dazu?

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Inhalt?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich kann es nicht belegen, aber meines Wissens ist die Erklärung der DHL richtig. Ab einem Versicherungswertes über 500€ entfällt die Versicherungsleistung komplett.
    Irgendjemand hatte das Problem mal mit dem Iphone 4 aus England, wenn ich mich richtig erinnere.
    Da lautete es auch, Warenwert bis 500€, alles darüber wird mit 0,- versichert.


    Auf die schnelle hab ich auch nur das hier gefunden, ist aber schon älter.

  • Das wollte ich nun aber nicht hören, wäre ja gleich doppelt Ärgerlich :mad:


    Zitat aus dem Link:


    Zitat

    Die Versicherung braucht den Schaden überhaupt nicht zu regulieren, da ein Vertragsbruch vorliegt. Die Versicherungssumme hätte entsprechend erhöht werden müssen. Da dies offenbar nicht geschehen ist, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor und die Versicherung ist von der Leistung befreit ! Der Absender des Paket trägt den Schaden somit voll alleine

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Mal schnell eine Frage die zwar keine verlorenen Pakete betrifft, aber DHL:


    Ich möchte ein Paket mit größeren Ausmaßen versenden (was privat nicht so häufig vorkommt). Maximale Größe ist laut dhl.de ja 120x60x60, wobei da im Vermerk noch angegeben ist:


    "1 max. Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) für DHL Pakete bis 10 kg: 300 cm."


    Mein Paket hätte 140 cm in der Länge - Breite und Höhe wären allerdings so gering, dass ich insgesamt unter den oben geforderten 300 cm bleibe. Hier wird also trotzdem der "normale" Paketpreis von 6,90 €uro berechnet, korrekt?

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Hier wird also trotzdem der "normale" Paketpreis von 6,90 €uro berechnet, korrekt?


    Nein?


  • Über einer Länge von 120cm liegt du bei DHL im Sperrgutbereich - Kostenpunkt: 25,90 EUR!
    Ich empfehle dir den Tarifrechner auf http://www.posttip.de - es gibt günstigere Alternativen zu DHL.



    Ich meine mich zu erinnern, dass ich zuletzt ein Schreiben an einen Firmenkunden gesehen habe, wo es auch um ein höherwertiges verlorenes Paket ging, wo durch DHL nur die 500 EUR erstattet wurden.
    Sollte DHL nicht einlenken, würde ich mir mal rechtlichen Beistand zulegen.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Über einer Länge von 120cm liegt du bei DHL im Sperrgutbereich - Kostenpunkt: 25,90 EUR!
    Ich empfehle dir den Tarifrechner auf http://www.posttip.de - es gibt günstigere Alternativen zu DHL.



    Danke dir - hab mir das Ganze nochmal genau angeschaut und bin dann selbst drauf gekommen, dass man es in diesem Fall als Sperrgut verschicken muss. Dann schicke ich lieber via DPD. Mittlerweile genauso guter Service, dafür um Einiges günstiger. Danke dir!


    Jannis71: Auch "Danke" an dich ;)

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