Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • TT - Tausch - DHL Postpaket kommt beschädigt und leer an


    Hey Jungs,


    ich habe vor ein paar Tagen ein Tauschgeschäft mit einem TT-Mitglied vereinbart,


    dieses hatte allerdings nur 5 Postings und war sehr neu im Forum, darum schlug ich vor er solle mir das Paket zuerst schicken, und dann schicke ich ihm meins...


    Tauschobjekte waren:


    er bietet 2 Handys


    gegen


    1x Original Nokia 8800 Sirocco Cover



    Nun ja, grad eben ruft mein Papa mich an und sagt, der Postbote steht vor ihm mit dem Paket in der Hand und will es ihm nicht aushändigen, weil das Paket beschädigt ist und eine Lasche von dem Paket offen ist und man sehen konnte das nichts drin ist, daher hat der Postbote von vorne rein gesagt, ich teile ihnen das nur mit aber ausliefern werde ich IHnen das nicht, mein Vater hat dann auch die Annahme verweigert...



    Nun weiß ich nicht, wer kommt dafür auf?


    Fehlverpackung?


    oder Diebstahl bei DHL?



    Hab das dem Tauschpartner auch schon mitgeteilt, aber noch keine Antwort bekommen...



    Würde mich über ein paar Meinungen oder Ratschläge freuen...


    mfg
    afa2006

  • Ähm naja, also Vertragspartner von DHL ist dein Tauschpartner. Dein Vater hat richtig gehandelt und die Annahme aufgrund offensichtlicher Beschädigung/Öffnung des Pakets verweigert. Natürlich war auch der Postbote korrekt. Was jetzt hilfreich wäre ist etwas schriftliches über den Zustand des Paketes. Hoffe soetwas hat dein Vater unterschrieben und ne Kopie bekommen.
    Die läßt du dann deinem Tauschpartner zukommen und er muss sich dann mit DHL auseinandersetzen. Ggf. hebe die PN's zu eurem Tausch auf, falls DHL einen Nachweis über den Wert der beiden Handys verlangt.


    Vielleicht hilft das erstmal.


    PS: Hoffe, dein 8800 hast du noch ;) --> Achso, ist "nur" nen Cover


    Um was für handys handelt es sich ? Also über welchen Wert sprechen wir ?

  • 2x 8850


    jeweils nur mit akku und ladegerät


    eins davon mit starken gebrauchsspuren mit original cover


    das andere sieht sogut wie neu aus, jedoch mit keinem original nokia cover...

  • DHL Urteil gegen DHL


    Hallo,


    bi grad drauf gestossen.


    Urteil gegen die DHL.


    Den Sachverhalt kennt jeder: Der Paketzusteller (nach gesetzlicher Diktion ein Frachtführer) hinterlässt im Briefkasten eine bunte Benachrichtigungskarte, mit der
    mitgeteilt wird, eine Paketsendung sei beim Nachbarn abgegeben worden.
    Das OLG Düsseldorf hat nun festgestellt, dass dieser Vorgang rechtlich einen Güterverlust i.S.d. § 425 Abs. 1 HGB mit entsprechenden Haftungsfolgen für den
    Frachtführer darstellt (Urteil vom 14.03.2007, AZ: I-18 U 163/06).
    Diese etwas überraschende Entscheidung ist keineswegs so fern liegend wie man zunächst meinen möchte. Der Frachtführer verpflichtet sich im Transportvertrag,
    eine bestimmte Fracht, hier ein Paket, für den Versender von A nach B zu transportieren und dort beim benannten Empfänger abzugeben.
    Erst damit hat er seine vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn der Frachtführer – wie im hier zitierten Fall – in seinen
    AGB eine Klausel verwendet, nach der er oder sein Subunternehmer das Frachtgut in Erfüllung seiner Auslieferungsverpflichtung beim Empfänger auch dessen
    Nachbarn übergeben darf.


    Also wer damit mal ein Problem hat sollte die DHL mal drauf auferksam machen.


    Wir haben grad aktuell auch so ein Fall halte euch auf de laufenden wenn es was neues gibt.

  • Um das mal etwas klarer zu stellen:


    Der "Güterverlust" kommt zu Stande, da die Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Frachtführers, durch die dieser sich ausbedingt, die Sendung statt an den vertragsmäßigen Empfänger auch an dessen „Nachbarn” zustellen zu dürfen, nach § 307 BGB unwirksam ist.


    Der Frachtführer hat somit seine vertragliche Leistungspflicht eben gerade nicht erfüllt und kann sich nicht mit der "Einrede des erfüllten Vertrages" von seiner Leistungs- und Haftungspflicht entziehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Um das mal etwas klarer zu stellen:


    Der "Güterverlust" kommt zu Stande, da die Bestimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Frachtführers, durch die dieser sich ausbedingt, die Sendung statt an den vertragsmäßigen Empfänger auch an dessen „Nachbarn” zustellen zu dürfen, nach § 307 BGB unwirksam ist.


    Der Frachtführer hat somit seine vertragliche Leistungspflicht eben gerade nicht erfüllt und kann sich nicht mit der "Einrede des erfüllten Vertrages" von seiner Leistungs- und Haftungspflicht entziehen.


    Danke Dir, hab leider nicht zeit gehabt mehr darüber zuschreiben ;-)

  • Ich hab letzte Woche bei hardwareversand bestellt, heute kam dann die Mitteilung das das Paket heut mit der Post rausgeht.
    Ca 4,5 Stunden liegt der Ort von mir weg.
    Hab dann gleich mal geschaut, wies aussieht bezüglich Versanddauer.
    Jetzt hat DHL angegeben national innerhalb von einem Tag. ( Wenn das Paket bis 20kg wiegt, drüber dauer wohl länger. Der Pc wird aber wohl keine 20kg wiegen )


    Würd mich mal interessieren, ob das schonmal bei jemanden vorgekommen ist?
    Also das er innerhalb von einem Tag sein Paket bekommen hat?
    Also nicht wenn der Versender im nächsten Kuhdorf wohnt sondern schon über eine größere Strecke *g*


    Bei mir bisher noch nicht einmal! Meist brauchen die immer 2 Tage ( wenn sie schnell sind ) am längsten hab ich schonmal 1 Woche gewartet ( und mich natürlich sehr geärgert das ich nicht weit günstiger mit Hermes verschickt hab )

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