Du meinst wohl den 10.01. und nicht den 10.02.2006 Aber soweit ich weiß sind nur Pakete versichert und nicht Päckchen. beim Päckchen hast du ja keinen nachweis das du es überhaupt losgeschickt hast. beim Paket kriegst du ja einen einlieferungsbeleg.
Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.
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Re: könnte heulen wenn ich das hier alles lese.
ZitatOriginal geschrieben von Tini
Hallo,wenn ich das hier alles lese könnte ich schreien. Ich habe am 02.01.06 einen Brief abgeschickt der ist bei dem TTler auch noch nicht an gekommen. ich habe dem TTler nun den Nachforschungsauftrag hin gemailt damit ich ihn beweisen kann, das ich ihn nicht veralbere. So diese Sache läuft , hoffe ich.
Am 10.02.06 habe ich in der gleichen Filiale ein Päckchen abgeschickt und auch dieses ist verschwunden. Nun ist dieser TTler sicherlich auch sauer, weil, wer glaubt schon das sowas innerhalb von 8 Tagen 2x geschieht. Das teure Handy ist verschwunden und der Tausch auf Eis gelegt.
Vor allem sagte mir diese Filale, Päckchen versichern wir nicht.Bei der Hotline, wo ich den 2. Nachforschungsauftrag erstellte, sagte man mir wieder was anderes.
Nie wieder Post!!!!!!!!! :flop:Aus genau diesen gründen versende ich fast nur noch mit Hermes! Versichertes Paket bei abgabe im Shop nur 3,90 € (je nach größe) und mann kann den Status der Sendung Online verfolgen, welches jedoch manchmal nicht Funktioniert!
Tini: viel Glück mit Deinem Nachforschungsantrag! :top:
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lkl
Ja , sorry meinte 10.01.06.
Habe heute auch zum erstem mal ein Paket bei Hermes abgeschickt und bete zu Gott das es dieses mal bei den TTler ankommt
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Hi,
kann Hermes auch nur empfehlen. Billiger als Post und in meinem Paketshop riecht es immer gut und ist nicht so ekelhaft voll... (ist ein Blumenladen )Grüße Pepe
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Ich hatte mit Hermes auch noch keine Probleme. Es kann allerdings sein das ein Paket etwas länger als bei der Post braucht da nicht alle Paketshops von Hermes täglich angefahren werden. Aber die Preise sind dafür unschlagbar! :top: Also wenn es ein Paket nicht unbedingt eilig hat kann man ohne Probleme mit Hermes versenden. Es gibt aber hier aber auch einen extra Thread über Hermes. Einfach die Suchfunktion benutzen.
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also ich finde hermes nicht so toll muss ich ehrlich sagen die meisten leute bei denen ich bis jetzt bei hermes ein paket abgeben hab hatten nie so richtig bock. man sollte am besten die paketshopnr schon drufschreiben und das etikett draufkleben so nach dem motto. wechselgeld war auch so gut wie nie vorhanden. kartenzahlung gar nicht möglich. da lob ich mir gls päckchen bis 2 kg nur 4,10 euro, am nächsten tag da und kartenzahlung möglich. oder dpd geht auch noch für 5,50 bis 2 kg. hatte mir auch mal ein kostenvoranschlag von gls machen lassen würde bis 5 kg gerade einmal 5,60 euro bezahlen sie würden es mir zu hause abholen und rechnung müsst ich auch nur am monatsende bezahlen. nn wär auch möglich gewesen. ups ist aber auch günstig 5,35 bis 2 kg und holen es auch zu hause ab. hab gestern ein Paket von Hermes wieder erhalten, falsche Nr. hat ich drauf geschrieben hat nen Monat gedauert bis es wieder bei mir war !
DHL ist aber eigentlich auch nicht so teuer bis 5 kg hab ich durch gewisse Aktionen von DHL nur 4,50 bezahlt. versichert selbstverständlich.
tYp. -
Ich bin mit DHL sehr zufrieden! Ich verschicke immer als Päckchen für 4,30 Euro! Es ist zwar unversichert, aber es ist immer am anderen Tag da! Sogar Samstags! *TOP*
Gruss, Alex
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BITTE nicht die achtmillionste Paketdienst-Vergleichs-Anekdoten-Tipps-und-Ratschläge-Seifenoper!
Warum wird jeder derartige Thread mit diesen völlig sinnfreien, weil 100% subjektiven Pseudo-Vergleichen zugemüllt?
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so, jetzt hats mich auch erwischt mit DHL.
Hatte bei Alternate Arbeitsspeicher bestellt und geliefert bekommen.
Ich Dussel hatte aber statt 2 mal 1GB die Variante mit 4 mal 512 MB geordert und konnte damit dank 3 RAM Bänken aufm Board nix anfangen.
Also bei Alternate angerufen und geschildert. paket wieder zusammengepackt und unfrei an Alternate zurück, am 22.02.
Seitdem steht im Online System dass es auf dem Weg zur Zustellbasis ist, aber es ändert sich nix.
Heut mittag bei DHL angerufen und gefragt was los ist, er konnte kein Paket auffinden im System und hat n Nachforschungsantrag aufgenommen.Jetzt wird Alternate natürlich den anderen RAM (die 2 mal 1 GB) nicht rausschicken, bis die den falsch bestellten haben, also kann ich wohl neu bestellen und auf Schadensersatz für das Paket von DHL warten, was wohl ewig dauert wenn ich das hier richtig lese und stehe dumm da.
Oder hat jemand n Tipp was ich machen könnte?¿ Sind immerhin rund 200€
CU
Dennis -
Zitat
Original geschrieben von dob
Heut mittag bei DHL angerufen und gefragt was los ist, er konnte kein Paket auffinden im System und hat n Nachforschungsantrag aufgenommen.Jetzt wird Alternate natürlich den anderen RAM (die 2 mal 1 GB) nicht rausschicken, bis die den falsch bestellten haben, also kann ich wohl neu bestellen und auf Schadensersatz für das Paket von DHL warten, was wohl ewig dauert wenn ich das hier richtig lese und stehe dumm da.
Oder hat jemand n Tipp was ich machen könnte?¿ Sind immerhin rund 200€
http://www.telefon-treff.de/sh…8&perpage=15&pagenumber=1
Das ist nicht dein Problem. Du hast den Kaufvertrag über 4x 512MB durch Rücksendung der Ware konkludent gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen. Von diesem Umstand würde ich den Unternehmer auch in Kenntnis setzen (email, Brief), da das Paket ja dort (noch) nicht ankam. Ggf. zum Nachweis der Leistungshandlung Kopie des Paketscheines übermitteln.
Gleichzeitig würde ich zusätzlich noch den Kaufvertrag über die 2 x 1GB widerrufen (das geht auch vor Erhalt der Ware, sofern dein Widerrufsrecht nicht wirksam durch ein Rückgaberecht ersetzt worden ist).
Mit Zugang der Widerrufserklärung beim Unternehmer beginnt eine 30-Tages Frist zu laufen, mit deren Ablauf der Unternehmer bei schuldhafter Nichtzahlung mit der Rückertattung in Verzug gerät. Dann im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage beitreiben lassen.
Dass das Paket verloren gegangen ist, fällt in die Risikosphäre des Unternehmers, vgl. § 357 II 2 BGB
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