Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • Ich hab hier auch nen schwierigen Fall.


    Ich habe von einem TT-Mitglied ein Handy gekauft und heute das Paket bekommen.
    Die erste Auffälligkeit war die Zustelldauer von 3 Tagen, das geht normalerweise schneller. Die zweite Auffälligkeit war ein zweiter Paketschein auf der anderen Seite des Kartons. Und es kam wie es kommen musste, drinnen war kein Handy, sondern unbrauchbares Zeugs inkl. Rechnung für den Empfänger der auf der anderen Seite angegeben war.


    Wie soll ich jetzt verfahren? Das TT-Mitglied habe ich schon angeschrieben, aber ich denke eher, dass DHL das vermasselt hat (auch da der Absender auf dem anderen Schein nicht mein Verkäufer ist). Es sollte also noch ein Paket ohne Aufkleber mit meinem Handy geben! Wie beweist man im Zweifel, dass der Aufkleber auf das falsche Paket geklebt wurde und dass dadurch ein teures Handy verlorengegangen ist?


    Der zweite Aufkleber, der von der Post auf das Paket geklebt wird, ist übrigens mit auf dem Paketschein, so dass man sie beide als ein Stück ablösen kann.


    Das darf doch echt nicht wahr sein :mad:

  • Irgendwie klingt Deine Schilderung reichlich verworren.


    Was meinst Du mit "Paketschein" - den Adressaufkleber?
    Was meinst Du mit "unbrauchbares Zeugs"?


    War auf der einen Seite der richtige und auf der anderen Seite der falsche Adressaufkleber?


    Anyway:
    Ich würde auf jeden Fall das Paket unverändert lassen und eine Tatbestandsaufnahme in einer Filiale vornehmen lassen. Das sollte helfen, um das verlorene Paket wiederzufinden.


    Mit "beweisen" sieht es da insofern schlecht aus, als dass Du eben nur die Tatbestandsaufnahme veranlassen kannst - und ggf. eine Versicherung an Eides Statt über den Sachverhalt aus Deiner Sicht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich hab eine rechtliche Frage zu einem offensichtlich verlorengegangen Paket:


    Ein Paket, für dessen Inhalt ich schon 500€ gezahlt habe, ist nicht bei mir angekommen und der Nachforschungsauftrag läuft bereits. Ich habe einen Scan des Paketscheins (ist zu 99,99% original) mit Poststempel vorliegen, aber die Paketnummer ist bei DHL nicht im PC eingetragen.


    Muß ich nun auf mein Geld warten bis die Post etwas herausgefunden hat bzw. das Geld zurückerstattet oder muß mir der Verkäufer mein Geld zurückerstatten?
    Er ist ja immernoch Besitzer des Pakets, da ich es noch nicht erhalten habe oder ist es so, dass das Risiko bei mir liegt sobald das Paket abgeschickt wurde?


    Würde mich sehr über ein Antwort freuen.

  • @ Shaolin :


    also wenn Du Pech hast ,wirst Du wahrscheinlich drei bis vier Monate warten müßen , so wie es bei mir der Fall war !


    Ggfls. mit anwalt drohen ,das bewirkt manchmal Wunder :top:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • So lange will ich natürlich nicht auf mein Geld warten.


    Ich dachte, dass vielleicht ein Anwalt oder Jurastudent hier ist, der mir meine Frage beantworten kann, wie es rechtlich aussieht.

  • Die Rechtslage ist vor allem davon abhängig, ob du als Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hast oder nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Das ist erstmal schlecht.


    Sollte der Verkäufer die Ablieferung des Handys bei der Post tatsächlich nachweisen können, und eine Schickschuld vorgelegen haben, ist er von seiner Leistungspflicht frei geworden und somit aus dem Schneider.


    Dann kann der Käufer nur noch aus eigenem Recht und/oder abgetretenem Recht gegen DHL vorgehen. Da DHL vorliegend Frachtführer i.S.d. §§ 407ff. HGB gewesen sein dürfte, besteht ein Anspruch des Empfängers aus § 421 I 2 HGB gegen DHL. Zusätzlich ist eine Abtretung des Sekundäransprüche des Verkäufers gegen DHL aus dem Frachtvertrag empfehlenswert, um die Gesamtschuldnerschaft aufzuheben, so dass DHL nicht mehr durch Leistung an den Verkäufer frei werden kann.


    Alternativ bietet sich eine Abwicklung nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation an.


    In beiden Fällen ist der Käufer aber erstmal vom Tempo und der Kooperationsbereitschaft von DHL abhängig.



    Etwas anderes gilt dann, wenn der Verkäufer ohne wichtigen Grund von einer anderweitigen Versandabrede abgewichen ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hatte so einen Fall auch schon mal.


    So leid es mir für Dich tut, aber mach Dich schon mal darauf gefasst, daß Du evtl. Monate auf Dein Geld warten kannst. In meinem Fall waren es genau 4,5 Monate, trotz Anwaltshilfe und dgl.....


    Dazu kommt jede Menge Schreibkram, Einschreibbriefe usw...


    Wenn es eine Auslandssendung ist, kann es noch länger dauern.


    SunnyStar

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