Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • Nach meiner Auffassung liegt der Denkfehler auf seiten der DHL. DHL sollte bei einem Versendungskauf ein neutraler Mittelsmann sein.


    Jedenfalls darf DHL m.E. nicht so ohne weiteres zur "Selbstjustiz" greifen und ein Paket, dass sich bereits im Zustellkreislauf befindet (strenggenommen also bereits ab dem Zeitpunkt der Überlassung durch den Versender) auf Wink des Versenders retournieren.


    Zumindest dann, wenn dem Versender nicht auch im Rahmen des Frachtvertrags ein Irrtum unterlaufen ist (wollte gar nicht verschicken, falscher Empfänger, falscher Nachnahmebetrag etc.).


    DHL darf nicht einfach nach eigener Entscheidung, ob der Versender nun das Recht auf Herausgabe des Frachtguts hat oder nicht die "Anwartschaft" des Empfängers zerstören. Immerhin haben wir mit dem Frachtvertrag einen (echten) Vertrag zugunsten des Dritten Empfängers, und dieser hat bereits unmittelbar mit Abschluss des Frachtvertrags gegen die DHL das Recht auf Ablieferung des Frachtguts erlangt.


    Wenn der Versender meint, er hatte aus irgendeinem Grund einen Herausgabeanspruch/ein Zurückbehaltungsrecht gegen den Empfänger, dann soll er sich dafür der ordentlichen Gerichte bemühen, nicht aber seiner Sondervereinbarungen mit DHL. Gegen DHL hat ja i.d.R. keinen solchen Anspruch, es sei denn, ihm ist unmittelbar beim Abschluss des Frachtvertrags mit DHL ein Irrtum unterlaufen (dazu siehe bereits oben). Und ein Durschlagen evtl. Mängel des zum Frachtvertrag führenden Verpflichtungs- bzw. Verfügungsgeschäfts (also in der Regel Kaufvertrag und Übereignung) ihm Rahmen einer erweiterten Fehleridentität halte ich für unvertretbar.


    Sobald das Frachtgut an DHL übergeben worden ist, sollte es nach meinem Verständnis endgültig aus der Sphäre des Versenders sein. Als Privatmann kann ich auch nicht bei der Post antanzen und diese auffordern, einen bestimmten Briefkasten, in welchen ich gestern einen Brief geworfen habe zu öffnen, weil mein Neffe heute böse war und er nun doch kein Geldgeschenk bekommen soll.


    Ich finde die Sachlage vergleichbar mit ebay: Die Bieten dem Verkäufer auch "Tools" zur Beseitigung bereits abgegebener Gebote an, die dem ersten Anschein nach jede Verpflichtung des Verkäufers zu beseitigen scheinen, dies aber in juristischer Hinsicht in keinster Weise vermögen.


    Allein der Verweis auf die §§ 421ff. HGB als Empfänger scheitert bei DHL regelmäßig, da man dort tlw. immer noch der ANsicht ist, der Empfänger sei nicht aktivlegitimiert und man verhandele deswegen allein mit dem Vertragspartner Versender...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Allein der Verweis auf die §§ 421ff. HGB als Empfänger scheitert bei DHL regelmäßig, da man dort tlw. immer noch der ANsicht ist, der Empfänger sei nicht aktivlegitimiert und man verhandele deswegen allein mit dem Vertragspartner Versender...


    Warum sollte DHL mit seinen AGB/Versandbedingungen nicht vom HGB abweichen können? Bei Verbrauchern nur eingeschränkt, aber bei gewerblichen Auftraggebern sollte das doch kein Problem sein.


    Und wäre nicht was das 'Zurückholen' angeht auch §415 einschlägig?

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Warum sollte DHL mit seinen AGB/Versandbedingungen nicht vom HGB abweichen können? Bei Verbrauchern nur eingeschränkt, aber bei gewerblichen Auftraggebern sollte das doch kein Problem sein.


    Erstens deswegen nicht, weil § 425 HGB aufgrund § 449 II HGB nicht durch AGB abdingbar ist.


    Zweitens deswegen, weil die wirksame Einbeziehung von AGB ggü. dem Dritten nicht so einfach ist, insbesondere die Einbeziehung solcher Klauseln, die negativ von den gesetzlichen Bestimmungen (hier §§ 421ff. HGB) abweichen. Da kommt es leicht zu einem unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter!



    Zitat


    Und wäre nicht was das 'Zurückholen' angeht auch §415 einschlägig?


    Kündigung ist sicherlich möglich. Fragt sich nur, wie weit die Befugnisse des Frachtführers reichen. Sie dürfen sicherlich nicht soweit gehen, dass sie den Vertragszweck gefährden.


    Angenommen der Frachtführer stellt das Frachtgut durch Ablage z.B. im Mülltonnenhäuschen zu (Garagenvertrag). Danach kündigt der Absender dem Frachtführer. Sollte man nun dem Frachtführer zubilligen, erneut das Grundstücks des Empfängers zu betreten und die Sache wieder an sich zu nehmen, um sie an den Absender zu retournieren?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Kanns kaum glauben, dass man so machtlos ist und auch keine klaren Informationen bekommt.


    Handy von o2 ist seit Samstag unterwegs. Am Mittwoch sollte zum ersten Mal zugestell werden und wurde abgebrochen aus unvorhersehbaren Gründen. Am Tag drauf auch. Seit Freitag steht jetzt der Status von Donnerstag Abend unverändert drin - und heute ist Samstag. Diverse Anrufe bei DHL brachten jetzt 2 schriftliche Reklamationen, bei der von gestern abend das Zustellzentrum Köngen extra um heutige Auslieferung angewiesen wurde.
    Tja, und o2: Ich muss 9 Tage, also bis Mittwoch machen, bis die nachforschen. Und das, sagte die Dame an der Hotline, soll ewig dauern. Heißt ich bekomm das Handy irgendwann? Kann doch nicht sein!

    "...der Mond ist voll und ich hab auch schon Durst!" - Al Bundy

  • Mein Päckchen in die Schweiz, welches ich am 20.12.2008 losgeschickt habe, kam nun gute 3 Wochen später dort an. Das war vielleicht ne Zitterpartie :D


    Aber merkwürdig war das schon, denn im Inland war bei mir noch nie ein Paket länger als über Nacht unterwegs...


    Gruß

  • Ich hab mal ein Paket von einem Vorort von Zürich nach Zürich selbst gesendet. Die Distanz war vielleicht 20 km. Laufzeit 11 Tage - und das ist keineswegs ungewöhnlich.

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


    Ab zum Blog und zur Zeitung.

  • Zitat

    Original geschrieben von madx
    Kanns kaum glauben, dass man so machtlos ist und auch keine klaren Informationen bekommt.


    Handy von o2 ist seit Samstag unterwegs. Am Mittwoch sollte zum ersten Mal zugestell werden und wurde abgebrochen aus unvorhersehbaren Gründen. Am Tag drauf auch. Seit Freitag steht jetzt der Status von Donnerstag Abend unverändert drin - und heute ist Samstag. Diverse Anrufe bei DHL brachten jetzt 2 schriftliche Reklamationen, bei der von gestern abend das Zustellzentrum Köngen extra um heutige Auslieferung angewiesen wurde.
    Tja, und o2: Ich muss 9 Tage, also bis Mittwoch machen, bis die nachforschen. Und das, sagte die Dame an der Hotline, soll ewig dauern. Heißt ich bekomm das Handy irgendwann? Kann doch nicht sein!


    Tja, wenn du einmal in den USA warst, wirst du schnell merken, was Service wirklich bedeuten kann! Hierzulande bist du derjenige der zahlt, dafür aber nichts erwarten darf! Manche Verkäufer sollten sich mal verinnerlichen, dass der Kunde sein Gehalt bezahlt, egal, ob er für 1,50 EUR einkauft oder 1500 EUR. Meine Erfahrungen mit DHL sind auch mehr als negativ, und ich habe auch schon festgestellt, dass man wehrlos ist.


    Schönes Beispiel für Service ist immer noch Amazon - aber okay, ist ja auch eine amerikanische Firma... Die haben mir unverzüglich und ohne weitere Bürokratie eine Ersatzlieferung geschickt, da die erste nach 2 Wochen immer noch nicht angekommen war. :top:

    iPhone 5 32 GB Schwarz - Macbook Pro 13" mid 2010

  • Zitat

    Original geschrieben von fugudeluxe
    Schönes Beispiel für Service ist immer noch Amazon - aber okay, ist ja auch eine amerikanische Firma...

    DHL auch...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Der Name ist Amerikanisch, aber nicht die Denke!


    Wir als DHL GOLD-Kunde (Geschäftskundenbereich) werden manchmal wie Bittsteller behandelt.


    Nachforschungen dauern ewig und Ersatzstellung wegen abhanden gekommen Dingen dauern zwischen 2 und 24 Monaten. Ersetzt wird auch immer nur der Warenwert (netto) und die Versandkosten welche wir an DHL zahlen müssten. Aufwand wie Call-Centeranrufe, Zeit, Zinsverluste usw werden nicht ersetzt.


    Gruß


    Kaweh Jazayeri

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    DHL auch...


    Man möge mich verbessern, aber soweit ich weiß, hat doch DHL quasi die Post (Pakete) übernommen. So gesehen ist DHL in Deutschland "deutsch". Amazon hat zwar auch deutsche Mitarbeiter (logo...), aber die Mentalität ist amerikanisch, und das merkt man immer wieder. Vielleicht ist auch bei Amazon nicht alles Gold was glänzt. Aber zumindest bieten die einen so guten und runden Service an, dass man in den Raum stellt, Amazon wäre ein guter Händler und sehr vertrauenswürdig.


    Zur Ehrenrettung einiger "deutscher" Firmen möchte ich aber auch herausstellen, dass es nicht nur schwarze Schafe in D gibt. Aber im Durchschnitt ist der Service schlecht.

    iPhone 5 32 GB Schwarz - Macbook Pro 13" mid 2010

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