@ prophonebonn
Ja, ich denke, dass ich das so machen werde. Am besten schicke ich das per Einschreiben zusammen mit Kopie der Rechnung (mit seiner Unterschrift) und dem eingescannten Belegt der DHL.
@ booner
Ich habe leider ausdrücklich um neue Ware gebeten. Daher war es also kein Widerruf nach Fernabsatzgesetz, das m. E. bestanden hat, da es eine Onlinebestellung gewesen ist.
Vielen Dank für Eure Beiträge,
Manuel