Der allgemeine Deutsche Post & DHL Thread: News, Infos, verlorene oder beschädigte Sendungen & Co.

  • :D Ich bin mir aktuell auch nicht sicher, ob ich über die Sache eher lachen oder weinen soll. Mache ich wohl davon abhängig, ob das Paket später noch vor der Tür liegt.

    28:6:42:12

  • Damit ich richtig liege und nichts falsches schreiben were:


    Es wird bei ebay ein Artikel von privat mit Gewährleistungsauschluss gekauft. Der Artikel kommt scheinbar durch einen Transportschaden defekt bei mir an.
    1. Es besteht ein Vertrag zwischen Verkäufer und mir hinsichtlich eines funktionstüchtigen Artikels.
    2. Es bestehrein Vertrag zur Auslieferung zwischen dem Versandunternehmen und dem Verkäufer.


    Fragen:
    Der Gewährleistungsauschluss gilt nicht ab Versand, sondern erst ab Erhalt des zugesicherten funktionstüchtigen Artikels bei mir?
    Kosten für eine Reparatur muss mir der Verkäufer erstatten. Ob und wie er die Kosten beim Versandunternehmen zurückerhält, ist nicht mein Bier. Richtig?

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch

    Fragen:
    Der Gewährleistungsauschluss gilt nicht ab Versand, sondern erst ab Erhalt des zugesicherten funktionstüchtigen Artikels bei mir?
    Kosten für eine Reparatur muss mir der Verkäufer erstatten. Ob und wie er die Kosten beim Versandunternehmen zurückerhält, ist nicht mein Bier. Richtig?


    1)Kurz: Ja (obwohl das so nicht ganz stimmt - aber für deinen Fall sowieso nicht relevant ist)


    2)Nicht ganz (Nein): Vergleiche §§ 439,447 BGB


    http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html


    http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

  • Heißt, der Verkäufer muss keine Reparaturkosten tragen, wenn er alternativ eine gleiche mängelfreie Ware liefert. Rücksendung der mangelhaften Ware an den Vk vorausgesetzt. Wenn die Reparaturkosten verhältnissmäßig sind, und für mich ohne erhöhte Nachteile sind, muss die der Vk übernehmen. Das ist da Thema Nacherfüllung


    Ein Gefahrenübergang beim Versendungskauf trifft hier weder bei 1 noch 2 zu. Habe weder den Erfüllungsort geändert, noch Vorgaben zur Verpackung gemacht.


    Unterm Strich muss der Vk also die Kosten tragen oder eine mangelfreie Ware liefern.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • 1) Nein. Gefahrenübergang ist beim Privat(ver)kauf zwischen zwei Einzelpersonen bei Abgabe an den Frachtführer. Erfüllungsort ist der Verkaufsort des verkäufers bzw. dessen Sitz, wenn nichts anderes vereinbart wird. Was bei ebay aber regelmäßig der Fall ist.


    Wie kommst du eigentlich darauf, dass der Verkäufer eine Gewährleistung bzw. deiner Meinung nach eine Sachmängelhaftung übernehmen muss?


    Zudem ist bei der Mängelhaftung der Käufer in der Nachweispflicht.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Soll heißen, fiktiv, ein Verkäufer steckt ein Glasgefäß ungesichert in einen Karton, beim Transport geht dieses kaputt und der Käufer hat keine Handhabe gg. den Vk, wgen mangelhafter Verpackung?


    Kann doch nicht sein, dass ich als Käufer der Gelackmeierte bin, wenn der Vk irgendwie verpackt, was für mch nichtsteuerbar ist.
    Wenn ich einen mangelfreien Artikel kaufe und einen mangelhaften erhalte, bin ich der Depp?

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Heißt, der Verkäufer muss keine Reparaturkosten tragen, wenn er alternativ eine gleiche mängelfreie Ware liefert. Rücksendung der mangelhaften Ware an den Vk vorausgesetzt. Wenn die Reparaturkosten verhältnissmäßig sind, und für mich ohne erhöhte Nachteile sind, muss die der Vk übernehmen. Das ist da Thema Nacherfüllung


    Nein,das ist nur die Antwort auf diese Frage:


    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch


    Kosten für eine Reparatur muss mir der Verkäufer erstatten. Ob und wie er die Kosten beim Versandunternehmen zurückerhält, ist nicht mein Bier. Richtig?


    Irgendwas reparieren lassen und dem Verkäufer eine Rechnung einfach Mal hinschicken (z.B als Aufrechnung) => das geht nie!(ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers)


    In deinem Fall greift der Paragraph doch gar nicht!Es geht momentan nur um §447BGB und das "vertreten müssen" des Schuldners.

  • Also muss ich mit dem Versandunternehmen in Kontakt treten?
    Dann erschließt sich mir nicht, dass der nun gerade nur mit dem Absender komuniziert und dort darlegt, dass die gewählte Verpackung unzureichend war.


    Und nein, ich habe nichts reparieren lassen und will nun die Kosten erstattet haben.
    Es gestalltet sich eher so, dass ich dem Vk mitgeteilt habe, was die Reparatur beim Hersteller kosten würde. Weiter geschehen ist nichts. Ich habe hier nur eine defekte Küchenmaschine stehen, die bei der Schadensbegutachtung von DHL war, die dem Vk mitgeteilt hat, dass sie sich wg. o.g. Grund nicht in der Haftung sehen und ich nun, aus meiner Sicht ungerechtfetigt, durch den Vk vertröstet werde. Nach dem Moto, haste halt Pech gehabt, das es kaputt bei Dir ankam.


    Vielleicht habe ich einen anderes Verständnis von Recht, aber ich erwarte vom Vk ein mangelfries Gerät. Darüber haben wir ein Vertragsverhältnis.
    Er wiederum hat mit dem Versanduntenehmen ein Vetrag, hinsichtlich Lieferung zu Zustellort. Das würde auch erklären, warum DHL nur mit dem Vk korrespondiert. Die beiden sind Vetragspartner.


    Liege ich hier so falsch? :confused:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • @Lord_Arsch:


    Im letzten Post kommen Fakten von dir,die du vorher nicht erwähnt hast- wie soll man dir da helfen?


    -War die Verpackung unzureichend
    -Waren Spuren am Paket selbst dran
    -Wann hast du reklamiert (schon beim Fahrer...etc)
    -Was genau sagt DHL nach der Begutachtung dazu


    und...und...und

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