Frage zu Vertragsübernahme und Schufa-Abfrage

  • Ein Bekannter möchte den Mobilfunkvertrag eines anderen übernehmen. Da er eine mehr als schlechte Schufa hat, hat sich seine Mutter (positive Bonität) bereit erklärt, den Vertrag auf ihren Namen laufen zu lassen. Klappt das, wenn die Mutter den Vertrag übernimmt, aber die Bankverbindung eines anderen (mit negativer Schufa) im Vertrag als Abbuchungskonto angegeben wird? Werden Auskünfte über Vertragsinhaber und Besitzer des Abbuchungskontos eingeholt und kann dies dann zur Ablehnung führen, oder wird ausschliesslich die Schufa des Vertragsinhabers abgefragt?

  • dürfte kein Problem sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man vielleicht auch zuerst die Kontodaten der Mutter angeben und wenn der Vertrag durch ist, die Kontodaten ändern lassen. Dann sollte es in jedem Fall gehen...

  • Re: Frage zu Vertragsübernahme und Schufa-Abfrage


    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Ein Bekannter möchte den Mobilfunkvertrag eines anderen übernehmen. Da er eine mehr als schlechte Schufa hat, hat sich seine Mutter (positive Bonität) bereit erklärt, den Vertrag auf ihren Namen laufen zu lassen. Klappt das, wenn die Mutter den Vertrag übernimmt, aber die Bankverbindung eines anderen (mit negativer Schufa) im Vertrag als Abbuchungskonto angegeben wird? Werden Auskünfte über Vertragsinhaber und Besitzer des Abbuchungskontos eingeholt und kann dies dann zur Ablehnung führen, oder wird ausschliesslich die Schufa des Vertragsinhabers abgefragt?


    Es wird ganz sicher nur der Vertragspartner, nicht der Kontoinhaber geprüft.
    Denn der Vertragspartner haftet für eventuelle Ausfälle, da ist es nicht relevant, was für eine Bonität der Kontoinhaber hat.
    Sie können das also in jedem Fall so machen, daß die Kontoverbindung auf den Sohn läuft.

  • Danke für die Antworten, dann werde ich meinem Kollegen das mal so weitergeben. Hoffentlich gehts nicht in die Hose!? :D

  • Eine Frage dazu noch:


    Ist dieses Handling bei allen NBs oder Providern so oder gibts da Ausnahmen bei dem auch die Bonität des Kontoinhabers gecheckt wird?

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Ich denke schon, denn letztendlich ist die Bonität des Vertragsinhabers gefragt - er haftet immer, egal wer Kontoinhaber ist.

  • Da auch nur der Vertragspartner, sprich die Mutter, den Vertrag unterschreibt (samt Schufa-Einwilligung), haben die in den Unterlagen des anderen Namens sowieso nichts verloren...


    Ich würde aber auch erst die Bankverbindung der Mutter angeben, und nach Abschluss die Bankverbindung ändern. immerhin hat man ja Zeit, bis die erste Rechnung eintrudelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Da auch nur der Vertragspartner, sprich die Mutter, den Vertrag unterschreibt (samt Schufa-Einwilligung), haben die in den Unterlagen des anderen Namens sowieso nichts verloren...................................


    Nicht ganz richtig. Auch der Kontoinhaber muß natürlich unterschreiben, um damit die Einwilligung zur Abbuchung zu geben. ;)

  • Moin,


    warum stellst Du nach Übernahme des Vertrages,nicht auf Selbsteinzahlung um.Kostet zwar 1,50 € "Gebühren" ,aber es gibt auf jeden Fall keine Probleme.


    C.

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    Moin,


    warum stellst Du nach Übernahme des Vertrages,nicht auf Selbsteinzahlung um.Kostet zwar 1,50 € "Gebühren" ,aber es gibt auf jeden Fall keine Probleme.


    C.


    Wenn das jeder Netzbetreiber mitmacht, wäre das für meinen Kumpel eine Alternative. Weisst Du, ob das speziell bei O2 möglich wäre?

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