6230 Reparatur bei Totalschaden

  • Hi,


    Weiss jemand, wie bei Nokia die Reparaturkosten bei einem Totalschaden aussehen? Bei Siemens war's so, daß mein SL 45 gegen eine "Austauschpauschale" einfach ersetzt wurde, gibt es sowas bei Nokia auch, oder können die Kosten wirklich den Neupreis erreichen?

  • Hast du deins etwas schon nach so kurzer Zeit über den Jordan geschickt ;)


    Grüße
    Squib

    Ja die Welt ist rund!

  • Nein, NOCH nicht ;)


    aber weil Nokia nur eine einjährige Garantie anbietet, wär das ganz interessant zu wissen! Erfahrungsgemäß passieren solche Sachen nämlich grundsätzlich eine Woche nach Ablauf der Garantiezeit (-;

  • Du hast eine zwei jährige Gewährleistung bei deinem Händler, Shop, etc. Du solltest mal ein bisschen googeln oder hier im Forum suchen. Da findest du Links zu den entsprechenden Gesetzestexten.


    Grüße,
    Andre

  • Zitat

    Original geschrieben von Andre B.
    Du hast eine zwei jährige Gewährleistung bei deinem Händler, Shop, etc. Du solltest mal ein bisschen googeln oder hier im Forum suchen. Da findest du Links zu den entsprechenden Gesetzestexten.


    So nicht ganz richtig... Man hat 1 Jahr Garantie, das 2. Jahr ist eine Händler-Gewährleistung, die nur dann in Kraft tritt, wenn der Kunde nachweisen kann, das der Fehler schon in der Garantiezeit (also dem 1. Jahr) gegeben war.


    Also quasi unmöglich... :mad:

    Ein Statement zur "Fach"-Zeitschrift Connect: Connect und Kompetenz ist ebenso vorstellbar wie Sagem und Qualitätshandy's...


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  • Zitat

    Original geschrieben von The_Myst
    So nicht ganz richtig... Man hat 1 Jahr Garantie, das 2. Jahr ist eine Händler-Gewährleistung, die nur dann in Kraft tritt, wenn der Kunde nachweisen kann, das der Fehler schon in der Garantiezeit (also dem 1. Jahr) gegeben war.


    Also quasi unmöglich... :mad:


    Leider. Gewährleistung ist der größe Bes...iß. Gewährleistung ist nichts anderes als Kulanz, sofern man nicht einen (teuren) Gutachter hat oder andere Beweise.


    Nur während der Garantiezeit ist man abgesichert.


    Gruß Carsten

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Bandit137
    Leider. Gewährleistung ist der größe Bes...iß. Gewährleistung ist nichts anderes als Kulanz, sofern man nicht einen (teuren) Gutachter hat oder andere Beweise.
    Nur während der Garantiezeit ist man abgesichert.


    Wenn ich dem Händler aber durch ein Gutachten nachweise das der versteckte Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat, dann muß der Händler die Gutachter Kosten übernehmen. Das wird sich so mancher Händler vorher noch einmal überlegen.


    Gruß


    Snoopyracer

  • Zitat

    Original geschrieben von Snoopyracer Wenn ich dem Händler aber durch ein Gutachten nachweise das der versteckte Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat, dann muß der Händler die Gutachter Kosten übernehmen. Das wird sich so mancher Händler vorher noch einmal überlegen.


    Das bezweifel ich ein wenig. Die Händler wissen ganz genau, daß nur wenige Kunden die Möglichkeit eines Gutachters überhaupt kennen. Selbst wenn die Möglichkeit bekannt ist, dann scheuen die meisten die Kunden das Risiko oder ihnen ist es einfach zu umständlich. Schließlich ist das Ergebnis des Gutachters ja nicht bekannt.


    Ich würde wahrscheinlich wegen einem 50,- € oder 100 € Gerät auch keinen Gutachter beauftragen. Dann gehe ich lieber gleich zu einem Händler, bei dem ich die kulante Behandlung kenne. Womit wir wieder bei Kulanz wären.


    Wenn ein Händler also 100 Kunden abwimmeln kann, dann wird er seine Strategie für den einen Kunden nicht ändern, bei dem der Händler den kürzeren ziehen könnte.


    Gruß Carsten

  • Mann, hier sind wieder Laien am Werk .... :rolleyes:


    Nokia gibt eine beschränkte (freiwillige) Herstellergarantie nach ihren Bedingungen, die, entweder 1 Jahr ab Kauf (Kaufbeleg), oder 15 Monate ab Herstellung (interne Datenbank abrufbar durch NSC) gilt.
    Die Bedingungen dieser freiwilligen Herstellergarantie sind auf der vorletzten Seite der Bedienungsanleitung nachzulesen.


    Die 24-monatige Gewährleistung MUSS vom Händler gegeben werden. In den ersten 6 Monaten muß der Händler nachweisen, daß die Ware zum Übergabezeitpunkt mängelfrei war, danach muß der Kunde dies nachweisen.


    Michl


  • Die genauen Modalitäten wurde hier vielleicht nicht so explizit aufgesplittet aber wurde denn bisher irgend etwas anderes behauptet ?


    The_Myst hat es zwar etwas verkürzt aber in der Prxis wird es wohl so ablaufen. Im ersten Jahr gehe ich zum Händler oder zum NSC und erst im 2. Jahr nur noch zum Händler und nicht mehr zum NSC.


    Gruß Carsten

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