Wie weit fahrt Ihr zur Arbeit?

  • Es wird auf die kürzeste Strecke abgestellt, also darfst Du nur die 70 km Landstraße angeben, auch wenn Du die 100 km über die AB fährst.


    Darüber hinaus gilt eine Höchstgrenze von 4.500,- € wenn Du darüber kommst musst Du nachweisen, dass Du mit einem eigenen PKW (oder einem zur Nutzung überlassenen PKW) tatsächlich höhere Aufwendungen hattest.


    Selbst bei den 70 km und 220 Arbeitstagen kommst Du schon über die 4.500,- € insofern stehen die Chancen nicht schlecht, dass man beim FA etwas genauer auf die Berechnung und angegebenen KM schaut, wenn Du jetzt also die 100 km angibst kann es Dir passieren, dass diese nicht anerkannt werden.


    Ob Du es trotzdem versuchen willst (und hinterher immer noch behaupten kannst, Du hättest nicht gewusst, dass es die kürzeste und nicht die tatsächlich gefahrene Strecke zu sein hat) bleibt Dir überlassen.

  • Seit wann gilt die Regel, dass man nicht mehr die zeitlich schnellste, sondern die km-mässig kürzeste Strecke angeben soll / muss?

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Einfache Wegstrecke etwa 300 m.


    So komisch das klingt, aber das wäre mir zu wenig.


    Hab jetzt alles von paar Metern bis 70 km durch. Bei einer zu kurzen Strecke gelingt mir das Abschalten nicht so ganz, v.a. wenn es in der Firma etwas stressiger zugeht, sitzt sie einem quasi im Nacken.


    Angenehmste Fahrstrecke (zumindest für mich) sind etwa 15-20 km, das am besten Überland bei einer Fahrzeit von etwa 15-20 Minuten. Finde ich genau die richtige Zeit und Entfernung um sauber zwischen Arbeits- und Privatleben trennen zu können.

  • Gut, momentan ist meine Situation eine komplett andere, aber sowohl auf der vorigen Baustelle oder auch während der Büro/Schulzeit, fand ich die Strecken von 5 - 15km am angenehmsten, die man entweder noch zu Fuß (5km) oder bequem mit dem Fahrrad (15km) fahren kann um in dieser Zeit noch frische Luft zu schnappen und zu entspannen!
    Möchte nie wieder auf eine schlechte ÖPNV-Verbindung oder verstaute Straßen angewiesen sein.

    Grüße aus Nürnberg!

  • Zitat

    Original geschrieben von .me
    Seit wann gilt die Regel, dass man nicht mehr die zeitlich schnellste, sondern die km-mässig kürzeste Strecke angeben soll / muss?


    Ich zitier da mal meine Steuersoftware (die mich noch nie im Stich gelassen hat):


    Zitat

    Das Finanzamt gewährt die Entfernungspauschale für jeden Kilometer, den Ihr Arbeitsplatz von Ihrer Wohnung entfernt ist (sog. Entfernungskilometer). Das ist der einfache Weg von der Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte, wobei angefangene Kilometer abgerundet werden müssen. Maßgeblich für die Entfernung ist die »kürzeste Straßenverbindung« - egal, welches Verkehrsmittel Sie benutzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).


    Aber:


    Zitat

    Als Pkw-Fahrer können Sie auch eine längere Entfernung als die kürzeste Straßenverbindung ansetzen, wenn diese Fahrstrecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig genutzt wird (§ 9 Abs. 2 Satz 4 EStG), etwa Schnell- und Ringstraßen in Ballungsgebieten. Dies gilt auch, wenn Sie regelmäßig mit einem öffentlichen Linienbus zur Arbeit fahren, der die günstigere Verbindung z.B. über die Autobahn benutzt (BMF-Schreiben vom 31.8.2009, BStBl. 2009 I S. 891 Tz. 1.4). U.E. sollte diese Regelung auch für Mitfahrer bei Fahrgemeinschaften gelten.


    Dazu ein BFH-Beschluss:


    Zitat

    Eine Zeitersparnis von 20 bis 30 Minuten ist mindestens erforderlich, um von einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Straßenverbindung ausgehen zu können (BFH-Beschluss vom 10.4.2007, VI B 134/06, BFH/NV 2007 S. 1309; FG Düsseldorf vom 23.3.2007, 1 K 3285/06 E, EFG 2007 S. 1014).

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr. A

    Danke schön, klare Ansage,
    so hatte ich es auch in Erinnerung, weswegen ich nachgefragt hatte.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

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