Es wird auf die kürzeste Strecke abgestellt, also darfst Du nur die 70 km Landstraße angeben, auch wenn Du die 100 km über die AB fährst.
Darüber hinaus gilt eine Höchstgrenze von 4.500,- € wenn Du darüber kommst musst Du nachweisen, dass Du mit einem eigenen PKW (oder einem zur Nutzung überlassenen PKW) tatsächlich höhere Aufwendungen hattest.
Selbst bei den 70 km und 220 Arbeitstagen kommst Du schon über die 4.500,- € insofern stehen die Chancen nicht schlecht, dass man beim FA etwas genauer auf die Berechnung und angegebenen KM schaut, wenn Du jetzt also die 100 km angibst kann es Dir passieren, dass diese nicht anerkannt werden.
Ob Du es trotzdem versuchen willst (und hinterher immer noch behaupten kannst, Du hättest nicht gewusst, dass es die kürzeste und nicht die tatsächlich gefahrene Strecke zu sein hat) bleibt Dir überlassen.