Ausgeflogener Mieter und seine Hinterlassenschaften

  • Das Thema " Was machen mit zahlungsunwilligen Mieter" hatten wir ja schonmal hier.


    Nun hab ich ein Problem mit den Hinterlassenschaften eines Mieters.


    Für eine Wohnung ist seit drei Monaten keine Miete mehr bezahlt worden.
    Von einem Nachbarn wurde uns ( dem Hausbesitzer, und mir dem Depp der die Hausverwaltung übernommen hat ) mitgeteilt, das die Wohnung schon seit mindestens drei Monaten nicht bewohnt wird.


    Da ich die Wohnung nicht einfach so betreten wollte (Hausfriedensbruch!)
    habe ich beim Anwohnermeldeamt angefragt, ob der Mieter noch unter der Anschrift gemeldet ist. Ergebnis: Er war nie dort gemeldet.


    Nun haben wir die Wohnung geöffnet und fanden noch etliche Gegenstände vor, unter anderem auch mehrere Handys.
    Dazu kommt noch, das auf dem zur Wohnung zugehörigen Parkplatz
    ein PkW abgestellt ist, welcher zwischenzeitlich zwangsstillgelegt wurde.
    Der KFZ-Brief lag ebenfalls in der Wohnung nur die Schlüssel fehlen.


    Das auf unsere Mahnungen nicht reagiert wurde ist mir jetzt auch klar,
    sie lagen alle noch verschlossen im Brifkasten.


    Nun mein Problem:


    Was machen mit dem Kfz, dem Handyschrott, und der ganzen verschlossenen Post?
    Sollte man bei der Polizei eine vermissten Anzeige stellen?
    Wo kann man herausfinden wo der Vogel hingeflogen ist ?



    Siemensanier

  • super Story. Da war ja ein super Mieter in der Hütte.
    Mit dem stillgelegten Auto bleibt wohl nur ein Anruf beim Ordnungsamt.
    Dann kommt der obligatorische "rote Zettel" dran, daß den Halter auffordert seinen Schrott binnen 6 Wochen zu entwernen. Wenn man dann Glück hat, wird die Gurke dann zum Schrottplatz geschleppt. Also ich würde sagen, das Auto steht erst nochmal 6 Wochen bei euch vor der Tür.
    Die neue Adresse rauszubekommen wird sehr schwierig, da er ja gar nicht gemeldet war. Somit hat das Einwohnermeldeamt auch keine neue Adresse. Zudem die Einwohnermeldeämter glaube ich nur bei einem berechtigtem Interesse eine mögliche neue Anschrift rausgeben.
    Man muss denen schon was zeigen... Volsstreckungsbescheid etc. Damit weißt man ein berechtigtes Interesse nach. Nur so, bekommt man keine neue Andresse. " Können Sie mir sagen wo Herr XYZ hingezogen ist", wird da nicht funktionieren. Wegen Datenschutz.
    Die alten Klamotten wie Handy und so, sollte der Eigentümer bzw. Vermieter erstmal in Verfahrung nehmen. Irgendwo in den Keller damit und abwarten. Kann man dann immer noch wegschmeissen.
    Eine Vermißtenanzeige bei der Polizei wird auch nichts bringen.
    Jeder der volljährig ist, kann ja tun und lassen was er will.

  • Da die Gesetze in Deutschlabnd ja alles andere als Vermieterfreundlich sind und es ein Kunststück ist einen unliebsamen Mieter wieder loszuwerden wundere ich mich ein bisschen dass es immer wieder zu so krassen Fällen kommen kann. Wie gehen die Leute denn bei der Vergabe ihrer Wohnungen vor wenn sobald die wundersdame Wandlung zum glatten Gegenteil kommt?

  • @Arjen Lucassen ;)
    Etwas seltsamer Satzbau... ;)
    Wenn du meinst, warum diese Leute überhaupt genommen werden: Oft werden die Vor-Vermieter gefragt. Der will den Vogel aber natürlich loswerden, und deswegen das blaue vom Himmel herunterlügen. Alle anderen Auskunftsmöglichkeiten sind auch eher vage - Gehaltszettel bringen z.B. wenig, wenn derjenige gerade seine Kündigung bekommen hat. Dass das Wohngeld unter bestimmten Umständen auch direkt an den Vermieter ausgezahlt werden kann, wissen auch nicht alle "Hobby-Vermieter" (gerade auf dem Land sind Hausverwaltungen eher selten). U.s.w...
    Man kann den Leuten einfach nicht in den Kopf schauen, und viele Sozial-Schmarozer könnten wirklich gut als Schauspieler arbeiten...

  • @ D-ABVK
    das mit dem Ordnungsamt habe ich mir auch schon überlegt,
    Problem nur, das Fahrzeug steht auf einem Privatgrundstück, nicht im öffentlichen Straßenraum. Eventuell anfallende Kosten würden auf den Hausbesitzer umgelegt werden.
    Da das Fahrzeug eine Erstzulassung von 1991 hat und gar nicht mal in einem so schlechten Zustand ist glaube ich das der Schrottplatz der falsche Ort dafür wäre. Wir werden Ihn wahrscheinlich ersteinmal weg von dem Mietobjekt hin zum Betriebshof der Firma des Hausbesitzers schleppen lassen.
    Nur wie lange soll die Gurke da rum stehen ???


    Mit der vermissten Anzeige wollte ich auch nur dokumentieren, dass hier eine Person vermisst wird. Formhalbar



    @ Ayreon
    Ich verwalte rund 19 Wohneinheiten ( vom der DHH bis zur einraum Wohnung) Nebenkostenabrechnung, Mietkonten, Mietverträge usw. Leider kann man sich die Mieter heute nicht überall so aussuchen wie man es in den schönen TV-Reportagen immer so sieht.
    München ist nicht überall.
    Man muß froh sein, wenn man ein Interessenten findet der die zwei Nettomieten Mietkaution in einer Rate vor Einzug zahlt.
    Du glaubst gar nicht wie schnell sich Menschen verändern können.
    Die Mieter werden vom Besitzer selber ausgesucht, damit habe ich zum glück nichts zu tun. Nur die dann auftretenen Probleme darf ich ausbügeln.



    @ Mort
    "Hobby-Vermieter"
    Das mit dem Wohngeld ist mir schon bekannt, schließlich wird ja eine Mietbescheinigung benötigt und schon kann man eine Abtretung beifügen.




    Siemensanier

  • Dein unerlaubtes Betreten, Siemensanier, war natürlich Hausfriedensbruch. Dies ist aber ein Antragsdelikt, d. h. wenn der Mieter keine Anzeige stellt, passiert dir auch nichts. Ich würde die Wohnung aber nicht betreten. Habe gerade einen ähnlichen Fall, in dem ein Arbeitslosenhilfen- und Wohngelsbezieher seit Mai keine Miete mehr bezahlt und stattdessen mit dem Scheck des Arbeitsamtes und dem Bargeld der Wohngeldstelle lieber die Kneipe aufsucht. :flop:
    Hier hilft nur eine fristlose Kündigung. Aber achte darauf, wer die Kündigung ausspricht. Dies kann nur der Hausbesitzer oder jemand der eine Vollmacht dazu hat und diese im Original beilegt. Diese Kündigung sollte dann am besten per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass das Schreiben auf jeden Fall zugestellt ist und nachher keiner behaupten kann, dass der Brief leer war, da der Gerichtsvollzieher den Inhalt beglaubigt. Die Kündigung sollte aber eine angemessene Frist von zwei bis drei Wochen zur Räumung der Wohnung haben.
    Wenn der Mieter darauf nicht reagiert, was hier zu erwarten ist, beantragst du Räumungsklage. Hier empfiehlt es sich die ausstehenden Mieten in einem gesonderten Verfahren einzufordern. Das macht sowohl die Räumungsklage einfacher, als auch billiger.
    Wenn der Mieter nicht zum Gerichtstermin erscheint, ergeht ein Versäumnisurteil. Sobald das rechtskräftig ist, kannst du die Wohnung von einem Gerichtsvollzieher leer räumen lassen. Allerdings trägt hier erst einmal der Hausbesitzer die Kosten, selbst bei kleinen Wohnungen sind das mind. 1.500,- €.
    Die entstanden Kosten und ausstehenden Mieten kannst du dann per Mahnbescheid einfordern. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn du den Wohnsitz des Mieters kennst und wenn bei ihm etwas zu holen ist.
    Sollte er Pleite sein und nicht auf den Mahnbescheid reagieren, bekommst du einen Titel und hast damit 30 Jahre Zeit dein Geld einzutreiben.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Dein unerlaubtes Betreten, Siemensanier, war natürlich Hausfriedensbruch. Dies ist aber ein Antragsdelikt, d. h. wenn der Mieter keine Anzeige stellt, passiert dir auch nichts.


    Hi there


    Ich hatte Ende der 80er in Berlin mal einen ähnlichen Fall mit einer Eigen-
    tumswohnung. Auch ca. ein Jahr keine Miete gezahlt. Bin dann hin, aber
    niemand macht auf. Ab zur Polizei und einer von denen kam mit. Im Beisein
    der Polizei wurde dann die Tür aufgebrochen. Allerdings war leider nichts
    in der Wohnung, was man für die Mietausfälle hätte nehmen können.

  • Im Endeffekt hat Foxy die Situation richtig dargestellt.


    Wir machen es, wenn das Problem denn mal auftritt, so, das wir versuchen über die Nachbarn rauszufinden, ob die betreffende Person nochmal wiederkommt.


    Oft stellt sich heraus, das sich derjenige für immer verabschiedet hat, weil er ins Ausland zieht oder sonstwohin.


    Um Zeit zu sparen räumen wir die Wohnung dann direkt, die Sachen werden ca. 1 Jahr gelagert; man weiß ja nie.


    Das Auto würde ich mal im Pfundbüro abgeben; sollte auch sehr sicher sein. Finden die den Eigentümer nicht binnen 6 Monate ist's automatisch dein Eigentum (war doch so, oder?)


    Mit der Meldegeschichte:
    Man kann bei jedem Einwohnermeldeamt ohne einen Grund erfragen, ob eine bestimmte Person in dem Bereich gemeldet ist.


    Was nur die Staatsanwaltschaft machen kann (und das machen die wirklich nur in Verbindung mit einem Prozess inkl. öffentliche Nachfrage und pi pa po) ist den Zentralregister abfragen, da kommt man so leider nicht ran.

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier

    Ich verwalte rund 19 Wohneinheiten ( vom der DHH bis zur einraum Wohnung) Nebenkostenabrechnung, Mietkonten, Mietverträge usw. Leider kann man sich die Mieter heute nicht überall so aussuchen wie man es in den schönen TV-Reportagen immer so sieht.
    München ist nicht überall.
    Man muß froh sein, wenn man ein Interessenten findet der die zwei Nettomieten Mietkaution in einer Rate vor Einzug zahlt.


    Warum sollte man das auch tun? Im BGB ist das Recht verbrieft, die Miete ab Einzug in 3 Raten zu zahlen.


    Ein Mieter, der irgendwo einzieht, ist auch ein Mensch, der umzieht. Sowas verursacht enorme Kosten, die meistens durch nicht vorhersehbaren Kleinkram noch hochgetrieben werden. Da ist man als Mieter froh, wenn man bzgl. der Kaution noch etwas Luft hat...


    Ich hatte bei meinem letzten Umzug auch ein Angebot von einem Makler, wo der Makler 3 Mieten haben wollte, und der Vermieter ebenfalls. Dann erzaehlt er noch, der Vermieter wollte auf Nummer Sicher gehen, weil der letzte Mieter nicht mehr zahlen konnte. Kunststueck, wenn die ihm schon vor Einzug 6 Mieten abnehmen. Leute gibt's...


    Frank.

  • Ich würde, wenn es zu einer Anzeige wg. Hausfriedensbruch kommt, erklären, dass es sich um einen wichtigen Grund gehandelt hat, die Wohnung zu betreten. Z.B. roch es furchtbar aus der Wohnung und Du hast dann verschimmelte Sachen entsorgt um zu vermeiden, dass Ungeziefer angelockt werden.


    Ansonsten kann ich Dir nur zu Foxys Tips raten. Firstlos kündigen, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Auf Räumung klagen und separat einen Mahnbescheid über Miete und Kosten für die Entsorgung. Dann bist Du auch in der Lage, Wertgegenstände wie das Auto zur Deckung der Kosten pfänden zu lassen. Einziges Problem wird sein, eine neue Anschrift ausfindig zu machen, wenn er sich schon bei der alten Wohnung noch nicht mal bei der Stadt gemeldet hat...


    Eine Vermisstenanzeige bringt dann etwas, wenn die berechtigte Sorge vorhanden ist, dass dem Mieter etwas zugestoßen ist. Wenn z.B. alle persönlichen Unterlagen noch in der Wohnung sind, die Kleidung und evtl. Wertgegestände, so kann man davon ausgehen, dass er nicht einfach die Stadt verlassen hat.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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