Ausgeflogener Mieter und seine Hinterlassenschaften

  • Ich würde vielleicht mal mit deinem Rechtsanwalt prüfen inwiefern dir bzw. dem Vermieter mit der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts geholfen werden kann.


    Dem Vermieter steht zur Eintreibung des geschuldeten Mietzinses ein umfangreiches Pfandrecht an allen eingebrachten Sachen (und auch Anwartschaften u.ä.) des Mieters zu.
    Könnte vielleicht interessant sein zumindest die paar Wertsachen a la Handies und evtl. gar das Auto verwerten zu können.



    gruss,
    Jimbo

  • Das Problem mit dem Gerichtsvollzieher ist doch, dass er es zustellen muss. Aber wohin? Man weiss ja nicht wo dieser Mieter sich aufhält.


    G.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Das Problem mit dem Gerichtsvollzieher ist doch, dass er es zustellen muss. Aber wohin? Man weiss ja nicht wo dieser Mieter sich aufhält.


    G.


    Ich habe einmal so einen amtlichen Schrieb bekommen (ich weiß nicht mehr, ob es vom Gericht oder von der Bundeswehr kam). Auf jeden Fall war das ein Schreiben, dass in einem ganz seltsam aussehenden Umschlag zugestellt wurde. Da ich nicht zu Hause war, bekam ich eine Benachrichtigung und bei der Abholung wurde genau das Datum und sogar die Uhrzeit auf einem Abschnitt dieses Umschlages vermerkt.


    War das so ein vom Gerichtsvollzieher beglaubigtes Schreiben, was dann durch die Post zugestellt wurde oder etwas anderes?
    Wenn ja (und auch in dem Fall, dass es das nicht war und der Gerichtsvollzieher immer persönlich zustellt) dann wird es sicher ein Problem geben, da nicht der Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten als Zustellungstermin zählt sondern die tatsächliche Übergabe. Und wenn die Person nicht auffindbar ist....


    Ich würde empfehlen, das ganze an einen Anwalt zu geben. Scheinbar ist es ja ein Vermieter, der Wohnungen im größeren Umfang vermietet, da sollte das Geld für den Anwalt doch drinn sein bevor Du Dich als Hausverwalter evtl. strafbar machen musst (durch Betreten der Wohnung).


    Blarney: Das habe ich aber auf meiner Wohnungssuche schon öfter gehört mit der Zahlung von 2 Nettomieten auf einmal. Üblich sind ja 3 Nettomieten und die dann auf 3 Raten. Aber insbesondere Wohnungsgesellschaften (die ja teilweise sogar als gemeinnützig anerkannt sind!) wollen sich nicht daran halten. Ist aber auch egal, denn etwaige Klauseln im Vertrag sind auf jeden Fall nichtig und Du kannst immer in 3 Raten bezahlen. Also ruhig unterschreiben, wenn die Wohnung OK ist und dann schriftlich erklären, dass man die Kaution entsprechend des Gerichtsurteils xxz in Raten zahlt.
    Das was Makler für die Vermittlung vom Mieter verlangen ist in der Tag oft unverschämt, wenn noch die Kaution hinzukommt. Gerade in kleineren Städten sind Makler aber oft verhandlungsbereit und auch bei der Kaution kann man oft noch etwas machen, wenn man beim Vermieter persönlich vorstellig wird.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hi,


    zu den Sicherheiten: In Berlin ist es mittlerweile üblich, daß Vermieter eine Schufaauskunft, Lohnzettel und dazu manchmal auch ein Schriebs vom AG sehen wollen, daß der AN ungekündigt ist. Eine Bescheinigung vom ehemaligen Vermieter über Mietzahlungen wird auch meist verlangt, oder die entspechenden Kontoauszüge.


    Es gibt natürlich auch Vermieter, die blind alles glauben und sich so einen Schmarotzer ins Haus holen... Das hatte in meinem alten Haus weitreichende Konsequenzen für den Vermieter. Der Mieter hat nicht gezahlt und auch noch Scheibe gespielt, Lärmbeläßtigung ohne Ende, Bullen waren oft da, hat aber nicht wirklich was gebracht. Schließlich bin nicht nur ich, sondern auch noch 2 andere Mieter ausgezogen die die Schnauze voll hatten. Das waren alles Leute die regelmäßig ihre Miete bezahlt haben und die dem Vermieter keinen Streß gemacht haben. So langsam wird das Haus IMHO verkommen was die Mieterstruktur betrifft. Es wohnen da eh schon reichlich Problemfälle, Trinker die Streß machen und selten oder nur verzögert zahlen.


    Wie will der Vermieter da wieder vernünftige Leute reinbekommen :confused: Das Haus müßte Modernisiert werden, neue Fenster, Schallschutz, Wärmedämmung, Rohre verrottet, der Vermieter hat angeblich kein Geld weil einige Leute im Haus nicht oder nur teilweise zahlen...


    Was die Kaution betrifft haben wir auch Raten gezahlt, da ja der Umzug allein schon reichlich Geld kostet und meine Kaution der alten Wohnung bekomme ich erst im Sept. zurück. In unserem Mietvertrag steht, daß der erst wirksam wird wenn die Kaution komplett bezahlt wurde. Jedenfalls hatten wir noch eine Doppelmiete und so hätten wir die komplette Kaution gar nicht auf den Tisch legen können. Da sich unser Vermieter aber reichlich abgesichert hat was unsere Seriösität betrifft ist das Risiko für ihn sicher nicht so groß ;)

    Gruß
    berlibaerchen

  • Hallo,


    danke für so manchen Tip.


    Ich selber habe die Wohnug nicht persönlich betreten, da mir die Rechtslage zu unsicher war. Daher kann mir sowieso nichts passieren.
    Da die Wohnung ja zum Teil ausgeräumt war, rechne ich mal damit das wir nichts mehr von dem guten Herren hören werden.


    Mit säumigen Mietern habe ich ja so meine Erfahrung. Neu an diesem Fall war halt nur, dass man drei Monate überhaupt nichts hörte.


    Im übrigen war er bereits fristlos gekündigt. Im Normalfall wird die Kündigung nach zehn Wochen ( Ausstehen von 2 Monatsmieten + 14 Tage Frist) ausgesprochen. Kündigung wird persönlich vorbeigebracht.
    Ihr glaubt gar nicht wie oft dann die ausstehende Miete doch kommt.


    Siemensanier

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Ich habe einmal so einen amtlichen Schrieb bekommen (ich weiß nicht mehr, ob es vom Gericht oder von der Bundeswehr kam). Auf jeden Fall war das ein Schreiben, dass in einem ganz seltsam aussehenden Umschlag zugestellt wurde. Da ich nicht zu Hause war, bekam ich eine Benachrichtigung und bei der Abholung wurde genau das Datum und sogar die Uhrzeit auf einem Abschnitt dieses Umschlages vermerkt.


    War das so ein vom Gerichtsvollzieher beglaubigtes Schreiben, was dann durch die Post zugestellt wurde oder etwas anderes?
    Wenn ja (und auch in dem Fall, dass es das nicht war und der Gerichtsvollzieher immer persönlich zustellt) dann wird es sicher ein Problem geben, da nicht der Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten als Zustellungstermin zählt sondern die tatsächliche Übergabe. Und wenn die Person nicht auffindbar ist....

    Genau das ist nicht der Fall. Wenn ein Gerichtsvollzieher einen Brief zustellt, ist er am Tag des Erscheinens des Gerichtsvollziehers auch angekommen. Ist keiner zu Hause, dann bekommt der Empfänger eine Benachrichtigung und kann sich den Brief beim zuständigen Amtsgericht abholen. Ob der Empfänger dies tut oder nicht, bleibt ihm überlassen, der Brief gilt jedoch auf jeden Fall als zugestellt.



    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Das Problem mit dem Gerichtsvollzieher ist doch, dass er es zustellen muss. Aber wohin? Man weiss ja nicht wo dieser Mieter sich aufhält.

    Adresse = Mietwohnung. Pech für den Mieter, wenn er seine Post nicht liest. Genauso kann man es dann auch mit dem Mahnbescheid machen. Legt der Empfänger innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, hat man einen Titel und somit 30 Jahre Zeit sein Geld einzutreiben.



    Zitat

    Original geschrieben von Blarney
    Warum sollte man das auch tun? Im BGB ist das Recht verbrieft, die Miete ab Einzug in 3 Raten zu zahlen.

    Ich vermute mal, du meintest hier die Kaution. ;) Das ist dann zwar richtig, aber es steht natürlich dem Vermieter frei, erst dann einen (schriftlichen) Mietvertrag mit dir zu machen, wenn die Kaution vorliegt. Ich werde es wohl demnächst ebenso handhaben, da ich schon einmal sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe. Die Mieter hatten das Blaue vom Himmel versprochen, aber niemals ihre im Mietvertrag vereinbarte Kaution hinterlegt. Später keine Miete mehr bezahlt. Außergerichtlich konnten wir uns dann auf die Räumung der Wohnung einigen. Für die ausstehenden Mieten und sonstige von den Mietern verursachte Kosten ging es vor Gericht. Hier schloss man einen Vergleich. Nach Urteilsverkündung und Rechtskraft forderten wir dann den im Vergleich genannten Betrag nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ein. Als Antwort kam ein Schreiben, dass man Ratenzahlung vereinbaren wolle. Ich stimmte dem zu. Seit einiger Zeit bleiben die Raten jedoch aus. Es sieht so aus, als ginge der Fall mal wieder an den Anwalt. :flop:


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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