beratung berufsunfaehigkeitsversicherung

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    Original geschrieben von Smartshopper
    ... versicherungen sind immer eine abwägung des risikos und der kosten, ich muss nicht noch jedes 0,01% Risiko absichern, ein gewisses lebensrisiko muss man einfach akzeptieren. 100% schutz gibt es sowieso nicht.


    Wenn eine Versicherung bei allen Anbietern recht teuer ist, so deutet dies keinesfalls auf ein 0,01% Risiko hin, sondern eher auf deutlich höheres.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Bei der BU wird immer der derzeitige Beruf versichert. Daher sollte man das ja auch noch als Schüler beginnen, da am billigsten. Ein späterer Wechsel des Berufes führt nicht zu einer Prämienerhöhung oder Leistungskürzung (es mag Ausnahmen bei windigen Gesellschaften geben). Eine Mitteilungspflicht, dass man den Beruf gewechselt hat, besteht auch nicht (in der Regel).


    Hallo Merlin, ich hatte meine Frage zwar an Frank gestellt und mir von ihm eine Erklärung erhofft (weil ich mich ja auf seine Äusserung bezogen habe), trotzdem auch Danke an dich. Nur so wie Du es verstanden hast, wo ich meine "Probleme" mit der BU habe, so meinte ich das nicht. Eins der Probleme sehe ich gerade in der heutigen Zeit, wo nur noch die wenigsten ein Leben lang einen Beruf bei einem AG haben, dass man seinen beruflichen Werdegang nur schwer planen oder voraussehen kann. Wie will man also im voraus eine BU absichern, für eine Zukunft von der man nicht weiss wie sie aussehen wird und die sich so schnell ändern kann? Vielleicht hatte man ja ursprünglich einen riskanten Beruf ausgeübt und möchte jetzt einen weniger riskanten versichern, billiger wird man es dann wohl nicht bekommen (Angst vor einer Erhöhung habe ich diesbzgl. nicht, das ist nicht der Punkt um den es geht). Es geht mehr in die Richtung, dass ich da erhebliches Streitpotential mit der Versicherung sehe, wenn man in der Vergangenheit für einen Beruf abgeschlossen hat, inzwischen aber mehrmals den Beruf gewechselt hat und in einem ganz anderen Beruf BU wird - also ich rede vom Schadensfall und wie es dann abläuft. Außerdem habe ich als ich mal anfing Infos zu sammeln erfahren, dass es gerade zum versicherten Beruf bei den Tarifen Unterschiede gibt, dass man also nicht immer sagen kann es wird immer der derzeitige Beruf versichert, wie Du schreibst.

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    Danke für den interessanten Hinweis, frank!


    Doch warum soll eine EU-Versicherung günstiger und höher sein? Und man kann auch eine teilweise EU absichern? Kannst Du mir das mal erklären wie das konkret aussieht, ...


    Also ... was Merlin geschrieben hat, ist schon richtig so.


    Vielleicht wird es an einem Beispiel plastischer:


    Eine EU-Versicherung sichert das Risiko der Erwerbsunfähigkeit ab. Will heißen: Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der VN erwerbsunfähig wird, also gar nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.


    Anders in der BU-Versicherung (klassisch ohne Verweisungsklausel):
    Arbeitet der VN etwa als Frisör und erkrankt er im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit an einer Allergie gegen im Frisörhandwerk üblicherweise verwendete Substanzen, kann er seinen Beruf als Frisör nicht mehr ausüben. Damit tritt der Versicherungsfall ein und der Versicherer wird leistungspflichtig - völlig unabhängig davon, ob der VN in einer Vielzahl anderer Berufe noch tätig sein könnte. Eine ganz profane Erkrankung, die die Lebensqualität möglicherweise kaum beeinträchtigt, kann also bereits eine Leistungspflicht auslösen.


    Genau das ist der Grund, warum eine BU-Versicherung deutlich teurer sein muss, als die EU-Variante. Sinnvoll ist eine BU-Versicherung m.E. dann, wenn der VN bereits im Falle einer Berufunfähigkeit in Existenznöte gerät, weil er seinen Unterhalt mit einer anderen Tätigkeit nicht bestreiten kann (oder will).


    Zitat

    Original geschrieben von jdf
    ...
    Und hier komme ich zu meinem "Problem" mit der BU. Wer hat denn heutzutage sein Leben lang noch den gleichen Beruf? ...


    Ich weiß ja nicht, wie viele Berufe Du bisher erlernt hast ... selbst unter Berücksichtigung von Umschulungen dürfte die Anzahl begrenzt sein. ;)


    Den Begriff "Beruf" musst Du schon unterscheinden von den aufgrund einer beruflichen Qualifikation ausgeübten Tätigkeiten. Die können tatsächlich häufiger wechseln.


    Die Teil-Erwerbsunfähigkeit bezieht sich im übrigen nicht auf bestimmte Tätigkeiten, sondern auf die Absicherung einer eingeschränkten (teilweisen) Erwerbsunfähigkeit. In aller Regel wird bei einem Grad der Erwebsunfähigkeit ab 50% der entsprechende Prozentsatz der versicherten Rente gezahlt - die genaue Ausgestaltung der teilweisen Leistungspflicht kann je nach Angebot variieren.


    Ich hoffe, dass Deine Fragen damit weigehend beantwortet sind.


    Gruß aus Wedau


    Frank

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Bist du hauptberuflich bei der Feuerwehr? Wenn nein, dann hat das nichts damit zu tun.


    Verständnisfrage, wie hast Du das gemeint? Dass es keinen Risikozuschlag gibt, wenn er angibt, ehrenamtlich bei der Feuerwehr zu sein? Zu deutsch, wir sprechen hier über einen freiwilligen Feuerwehrmann oder zumindest die Option, dass er zu Einsätzen gerufen wird?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Wenn ich mich recht entsinne, müssten Dienste im Zivilschutz (zumindest auch) über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sein, so dass das Einstandsrisiko einer BU/EU-Versicherung auf jeden Fall geringer sein dürfte als bei Freizeit-Motorradfahrern.


    Zwar werden immer wieder Ausschlusskriterien diskutiert ... mir bekannte Fälle betreffen aber eher Ausnahmebetätigungen wie etwa die Teilnahme an Wettbewerbsveranstaltungen im Motorsport o.ä.


    Wenn solche Ausschlüsse und Risikoprämien in eine Gängelei des VN ausarten, sollten Interessenten den betreffenden Versicherer schon aus prinzipiellen Erwägungen meiden. Auch ich habe insoweit eine Negativliste, bei weder ich noch eine sonstige Person aus meinem näheren Bekanntenkreis, die Wert auf meinen Rat legt, einen Versicherungsvertrag abschließen würde.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    ... Außerdem habe ich als ich mal anfing Infos zu sammeln erfahren, dass es gerade zum versicherten Beruf bei den Tarifen Unterschiede gibt, dass man also nicht immer sagen kann es wird immer der derzeitige Beruf versichert, wie Du schreibst.


    Ich bin zwar weder Merlin noch Frank, kann aber vielleicht auch weiter helfen:


    Bei einem Vertrag mit sehr gutem Bedingungswerk, sprich 5 Sterne bei Morgen & Morgen, Triple-F im Franke und Bornberg-Rating oder 'sehr gut' von Finanztest, orientiert sich die Feststellung der Berufsunfähigkeit immer am zuletzt aktuell ausgeübtem Beruf, z.B:


    Du versichertest Dich im Alter von 25 als kaufmännischer Angestellter einer Bank gegen das Risiko der BU, hast mit 30 aber keine Lust mehr auf diesen Job und schulst zum Dachdecker und arbeitest auch als solcher. Wenn Du nun mit 35 den Beruf des Dachdeckers nicht mehr ausüben kannst, wird der Versicherer Dir die vereinbarte Rente auszahlen müssen.

    - still loving WebOS -

  • anders ausgedrückt:


    wer keine angst vor psychischen erkrankungen hat und einen bürojob ausübt, kann sich die BU getrost sparen, weil er diesen bürojob so gut wie immer ausüben können wird. da muss schon ein körperlicher totalverlust eintreten, dass er dazu nicht mehr in der lage sein wird. und für diesen fall ist dann eine EU eher geeignet... wird von den klinkenputzern auch gerne zusammen mit einer pflegeversicherung verkauft, weil die EU dann auch oft nicht ausreicht.


    just my 2 cent...

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Verständnisfrage, wie hast Du das gemeint? Dass es keinen Risikozuschlag gibt, wenn er angibt, ehrenamtlich bei der Feuerwehr zu sein? Zu deutsch, wir sprechen hier über einen freiwilligen Feuerwehrmann oder zumindest die Option, dass er zu Einsätzen gerufen wird?


    Ich kenne eigentlich keine Frage, die da lautet "Sind sie bei der Feuerwehr, THW, DRK, etc.". Ich habe aber schon mal die Frage gesehen "Fahren Sie Motorrad?".


    Sollte IMHO auch daran liegen, dass auch ein freiwilliger Feuerwehrmann in Ausübung seines Dienstes entsprechend abgesichert ist, es also für die private BU keine Risikoerhöhung darstellen sollte.


    stanglwirt:


    Nunja. In meinem Bekanntenkreis gibt es z.B. jemand der wegen "trockene Augen" seinen Bürojob nicht mehr machen kann, da er nicht länger als eine Stunde am Tag am Computer arbeiten kann. Berufsunfähig. Einen Job als Landschaftsgärtner könnte er allerdings noch ausführen, da wäre er ja an der frischen Luft und die Augen würden nicht trocken werden. Aber er ist nun mal nicht Landschaftsgärtner sondern arbeitete im Computersatz/-design/-grafik.


    Muss also nicht immer was mit der Psyche zu tun haben, sind oftmals ganz banale Dinge, die die Berufsunfähigkeit bedingen.



    Nachtrag:
    Inzwischen ist Finanztest anscheinend genauso inkompetent wie Warentest ...


    http://www.helberg.info/blog/2…t-2013-avanti-dilettanti/

  • Wie schauts denn bei der trockenen Augen Sache aus wenn man sich die Augen hat lasern lassen ohne das es medizinisch notwendig war und sich daraus als Konsequenz zu trockene Augen ergeben haben. Würden die dann zahlen? Im Grunde würde ich sagen selbst schuld, aber wenn ich einen Unfall habe weil ich unachtsam war, würde sie ja auch zahlen müssen wenn ich deshalb nicht mehr arbeiten kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ...
    Nachtrag:
    Inzwischen ist Finanztest anscheinend genauso inkompetent wie Warentest ...


    http://www.helberg.info/blog/2…t-2013-avanti-dilettanti/


    Bei den vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Vertragsbedingungen halte ich die rudumentäre Betrachtungsweise von Finanztest für sehr geeignet, erst einmal die Spreu vom Weizen zu trennen.


    Danach wird jeder Interessent unter den sehr guten/guten Angeboten selbst dasjenige auswählen müssen, das seinen Bedürfnissen am nächsten kommt.


    Weil aufgrund erheblicher Unterschiede in den Vertragsbedingungen Äpfel, Birnen, Orangen und Bananen zu verleichen sind, würde m.E. jede zu weit gehende Differenzierung einen durchschnittlichen Leser eher verwirren als ihm zu helfen.


    Ohne wirklich fachkundige, auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene und unabhängige Beratung würde ich ohnehin niemandem zu einem Abschluss raten. Aber kommt jetzt bitte nicht auf die Idee zu fragen, wo solche Beratung zu erlangen ist ... das ist noch ein ganz anderes Thema, mit dem ich mich glücklicherweise noch nicht auseinandersstzen musste.


    Frankie

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