beratung berufsunfaehigkeitsversicherung

  • Die FAS hat sich am vor vergangenen Wochenende mit dem Thema beschäftige, welche Versicherungen Familien brauchen; neue Erkenntnisse liefert der Artikel nicht, betont jedoch auch nochmals die Bedeutung einer BU (wenngleich auch eine vermutlich meist zu niedrige Absicherung empfohlen wird):


    http://www.faz.net/aktuell/fin…en-brauchen-11820752.html


    Tommy13: 15% - 20% sind völlig aus der Luft gegriffen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Dein Ursprungsvertrag, d.h. der jetzt abgeschlossene ändert sich keinesfalls, da bleibt Dir der geschlechterspezifische Vorteil in jedem Fall erhalten. Unklar ist nur, was mit den Erhöhungen durch Dynamik oder via Option passiert, das diese versicherungstechnisch als eigenständige Verträge behandelt werden.


    Ich sage hier Bescheid, sobald sich das BMF definitiv geäußert hat. ...


    Das BMF hat sich dahingehend geäußert, dass man hofft bis Ende September belastbare Aussagen treffen zu können...


    Es sicht aber derzeit so aus, als wäre die bereits jetzt vertraglich vereinbarten Erhöhungen nicht von der Unisex-Umstellung betroffen.


    Stay tuned. :)

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  • Will mich hier nochmal anhängen, weil man mir nahegelegt hat, wenn ich noch eine BU haben wollen würde, dann sollte ich das bald machen wegen der Unisex Tarife.


    Ich bin aber ehrlichgesagt total verunsichert wegen der Angaben über die Arztbesuche/Wehwehchen der letzten X Jahre (bei dem Versicherer, der mir vorlag, warens 4 oder 5 Jahre). Weil man immer wieder hört, im Falle des Falles würde den Kunden dann ein Strick gedreht wegen Kleinigkeiten oder "der Erkältung, die man vergessen hat, anzugeben". Naja, übertrieben ausgedrückt ;)


    Habe, wie sicher viele, das Problem, dass ich eigentlich keine große Ahnung mehr habe, was die letzten Jahre in dieser Hinsicht war. Spontan würde ich eher dazu neigen zu sagen "nuja, nix nennenswertes", aber da täuscht man sich ja selbst auch durchaus schnell mal. Also in wie weit muss man das genau auch für "Kleinigkeiten" angeben? (Beispiel: mal vor Jahren wegen Ohrenschmerzen zum Arzt gegangen, aber darüberhinaus wurde nichts weiteres diagnostiziert. Ist das schon etwas, das man unbedingt angeben sollte? Anderes Beispiel: Jemand geht wegen Knieschmerzen zum Arzt, der sagt aber: Alles okay. Ist das schon kritisch, oder zählen wirklich nur die Diagnosen am Ende?).

  • Zitat

    Original geschrieben von Avalanche Will mich hier nochmal anhängen, weil man mir nahegelegt hat, wenn ich noch eine BU haben wollen würde, dann sollte ich das bald machen wegen der Unisex Tarife. ...

    Wenn Du ein Mann bist, stimmt das auf jeden Fall.

    Zitat

    .... Also in wie weit muss man das genau auch für "Kleinigkeiten" angeben? (Beispiel: mal vor Jahren wegen Ohrenschmerzen zum Arzt gegangen, aber darüberhinaus wurde nichts weiteres diagnostiziert. Ist das schon etwas, das man unbedingt angeben sollte? Anderes Beispiel: Jemand geht wegen Knieschmerzen zum Arzt, der sagt aber: Alles okay. Ist das schon kritisch, oder zählen wirklich nur die Diagnosen am Ende?).


    Solche Geschichten musst Du immer angeben!


    Ich würde dies in den Beispielen wie folgt tun:


    Monat Jahr: Ohrenschmerzen, Dr. Muster, Diagnose: ...., ausgeheilt, keine weitere Behandlung


    Monat Jahr: Knieschmerzen, Dr. Beispiel, Diagnose: ohne Befund, keine weitere Behandlung


    Bei einem guten Versicherer sollten die Antragsfragen dahingehen allerdings immer ziemlich klar sein und gegebenenfalls sollte Dein Makler helfen können.

    - still loving WebOS -

  • Ich hatte mal ein Maklergespräch, das ist aber schon lange her. Ich habe mich damals auch ein wenig überrumpelt gefühlt, man merkte IMHO, dass die schnell das Geld verdienen wollen. Wir sind die Gesundheitsfragen zwar zusammen durchgegangen, doch Aussagen wie "najaaa, würde ich jetzt eigentlich nicht angeben" haben mich dann auch eher vorsichtig werden lassen. Daher ist das nach wie vor ein nicht abgeschlossenes Thema für mich.


    Gibts eigentlich überhaupt wirklich Vorteile, das mit einem Makler zu machen, oder wäre es durchaus ratsam, sich da selbst was zu suchen? Ich kann mich nur noch erinnern, dass der Makler etwas von deren superteuren Software geschwärmt hat, die auch irgend welche Rankings etc. der verschiedenen Versicherer miteinbezieht. Wo bekomme ich als Privatmensch die besten Infos, welche BU auch wirklich zahlungswillig ist und welche sich mit Händen und Füßen wehrt, sollte der Fall eintreten?

  • Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    ... Gibts eigentlich überhaupt wirklich Vorteile, das mit einem Makler zu machen, oder wäre es durchaus ratsam, sich da selbst was zu suchen? ...


    Jepp, der Makler haftet für den Kram, den er erzählt. Gerade bei einer BU erscheint mir das ein massiver Vorteil. Zudem gibt's neuerdings erste Makler, die auch eine Schadenfallbegleitung anbieten.

    Zitat

    ... Wo bekomme ich als Privatmensch die besten Infos, welche BU auch wirklich zahlungswillig ist und welche sich mit Händen und Füßen wehrt, sollte der Fall eintreten?


    Du kannst Dich nur auf Ratings (das bekannteste stammt von Morgen & Morgen) und Vergangenheitswerte wie z.B. Klagequoten (d.h. Anzahl der Kunden die gegen eine BU-Ablehnung geklagt haben) beziehen; eine absolute Sicherheit gibt's da leider nicht, da es auch immer auf die der BU zugrunde liegende Krankheit ankommt: Bist Du nach einem Autounfall querschnittsgelähmt, so gibt's wohl bei keinem Versicherer Probleme, willst Du eine BU-Rente aufgrund eines Burnouts, wird's bei nahezu jedem Anbieter kritisch.

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  • Danke für die Infos. Aber eine kurze Frage noch, die mich schon lange interessiert. Weil du das krasse Beispiel mit dem Autounfall erwähnt hast. Was, wenn ich in der Kategorie "Bürojob" eingestuft bin, könnte ein Versicherer nicht dennoch sagen "naja, kannst doch uneingeschränkt weiter am PC arbeiten"? Möglicherweise eine blöde Frage, aber mir schwirrt das schon sehr lange im Kopf herum.

  • Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    Danke für die Infos. Aber eine kurze Frage noch, die mich schon lange interessiert. Weil du das krasse Beispiel mit dem Autounfall erwähnt hast. Was, wenn ich in der Kategorie "Bürojob" eingestuft bin, könnte ein Versicherer nicht dennoch sagen "naja, kannst doch uneingeschränkt weiter am PC arbeiten"? Möglicherweise eine blöde Frage, aber mir schwirrt das schon sehr lange im Kopf herum.


    Keine blöde Frage: Es kommt auf die Bedingungen der BU an; bei einem guten Versicherer (mit guten Versicherungsbedingungen) tritt dieses Problem nicht auf, bei einem 'Billiganbieter' kann's vorkommen, dass dieser auf einen solche Möglichkeit verweist.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Avalanche
    Danke für die Infos. Aber eine kurze Frage noch, die mich schon lange interessiert. Weil du das krasse Beispiel mit dem Autounfall erwähnt hast. Was, wenn ich in der Kategorie "Bürojob" eingestuft bin, könnte ein Versicherer nicht dennoch sagen "naja, kannst doch uneingeschränkt weiter am PC arbeiten"? Möglicherweise eine blöde Frage, aber mir schwirrt das schon sehr lange im Kopf herum.


    In dem Fall muss in dem Vertrag der "Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit" festgehalten sein ;)


    Siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/B…C3%A4higkeitsversicherung


    Dort gibt es auch das folgende Beispiel:
    Verzicht auf eine Abstrakte Verweisung: Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden können. (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten.)

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  • kurze Frage als Unwissender:
    Woher soll ich denn noch wissen wann ich warum beim Arzt war?
    An Größere Geschichten kann man sich sicherlich noch erinnern, aber an sowas? Oder fordert ihr dafür irgendwie Unterlagen beim Hausarzt an?

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