beratung berufsunfaehigkeitsversicherung

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Weshalb _vor_ dem Abschluss der BU? Wenn ich ich in 25 Jahren mit der BU streiten sollte, ist es doch hoffentlich für die Rechtsschutz irrevelant, wenn sie ein Jahr nach der BU abgeschlossen wurde.


    Nein, ist es nicht. Alle Streitigkeiten, die aus Vertragsabschlüssen resultieren, die *vor* dem Abschluss der RS liegen, darfst schön selbst zahlen ;).


    stanglwirt: eine "alte" Rechtsschutzversicherung hat eine Nachleistungspflicht, allerdings gilt die nur drei Jahre lang - also den RS am besten nicht wechseln ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nein, ist es nicht. Alle Streitigkeiten, die aus Vertragsabschlüssen resultieren, die *vor* dem Abschluss der RS liegen, darfst schön selbst zahlen


    Das kann ich kaum glauben. Hatte auch schon einen RS Fall bei dem ein Vertrag vor Abschluss der RS abgeschlossen wurde und die RS hat dennoch gezahlt, da die Streitigkeiten erst später entstanden sind.
    Wenn man bei einer BU falsche Angaben macht kann es sicherlich sein, dass die RS auch später nicht zahlen wird weil dann die Grundlage für den Streit schon vor Abschluss entstanden ist. Wenn man aber aufgrund von nach RS Abschluss erstmalig auftretenden psychischen Problemen klagen muss kann ich mir wirklich nur sehr schwer vorstellen, dass die RS sich da rausreden kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Nein, ist es nicht. Alle Streitigkeiten, die aus Vertragsabschlüssen resultieren, die *vor* dem Abschluss der RS liegen, darfst schön selbst zahlen ;). ...


    Und auch hier: Kommt drauf an.


    Es gibt sowohl Rechtsschutzversicherung, die solch einen Streifall übernehmen würde, als auch solche, die ihn aus den oben beschriebenen Gründen ablehnen würden.


    Die meisten Rechtsschutzversicherungen stellen heutzutage allerdings auf das Datum des Schadeneintritts ab, d.h. würden auch leisten, wenn sie nach dem BU-Antrag, aber vor dem Eintritt des Problems (hier: Ablehnung der BU-Leistung) abgeschlossen wurden.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Die meisten Rechtsschutzversicherungen stellen heutzutage allerdings auf das Datum des Schadeneintritts ab, d.h. würden auch leisten, wenn sie nach dem BU-Antrag, aber vor dem Eintritt des Problems (hier: Ablehnung der BU-Leistung) abgeschlossen wurden.


    Aktuell bei einem Kollegen, Ablehnung der Kostenübernahme im Streit gegen den BU-Versicherer, weil Abschluss des BU-Vertrages *vor* Abschluss der Rechtsschutz.


    Es handelt sich bei dem RS-Versicherer um die HUK.

  • Wie gesagt: Gut möglich.


    Deshalb sollte man seine Rechtsschutz ja auch alle paar Jahre mal überprüfen.

    - still loving WebOS -

  • Bei der Beantragung einer BU-Versicherung müssen gefährliche Hobbys ja angegeben werden. Was aber, wenn man ein "gefährliches Hobby" bei bereits laufender Versicherung aufnimmt, muss man das dann melden?

  • Dann sind bestimmte Hobbys aber vermutlich komplett ausgeschlossen laut AVB oder bezahlen Fallschirmspringer dann wirklich nicht mehr als alle anderen und sind dennoch voll versichert?

  • Ich hole den Thread mal nach oben:


    Was haltet ihr denn von der BU Invest der Allianz, bzw. allgemein von der Kombination aus BU und das der Überschuss in Fonds investiert wird, bei der man bei Erreichen des vereinbarten Alters (67) den Fondwert ausbezahlt bekommt?


    Hört sich für mich sinnvoller an, als eine reine Risiko-BU, bei der die Beiträge weg sind.

    iPhone SE 64GB / iPad Air 2 WIFi + Cellular 64GB / Macbook Pro 13 Retina
    31x in der TT-Vertrauensliste

  • Der BU-Beitrag ist ja fix, du könntest besser eine BU abschließen und die Differenz zwischen normaler BU und Invest-BU selber in einen Fonds investieren. Selbes Prinzip m.M.n.
    Das Geld,was in die reine BU fließt, fließt auch nicht in den Fonds und bekommst du eh nicht zurück

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