beratung berufsunfaehigkeitsversicherung

  • Das hoffe ich auch aber eine Wahl habe ich ja nun wie du festgestellt hast nicht mehr. Höchstens zwischen der Cosmos und keiner Versicherung ;) Hab mal ein paar Onlinerechner genutzt, da gibt es keine einzige Gesellschaft die höhere Tarifbeiträge hat als die Cosmos, die anderen befinden sich nicht mal annähernd in der Preisregion. Es war halt bei Abschluss die Versicherung die mir die geringsten Ausschlüsse angeboten hat, nämlich nur Neurodermitis. Alle anderen (habe bestimmt bei 15 Versicherungen angefragt) wollten gleich min. sämtliche Hauterkrankungen ausschliessen.


    Wenn die Dynamik nach 10 Jahren aussetzt stimmt das Verhältnis mit den 60% vom Bruttolohn irgendwann aber ja nicht mehr, im negativen Sinn. Ich gehe ja davon aus, dass ich i.d.R. immer etwas mehr verdienen werde und nicht weniger, aber eine Gehaltserhöhung um min. 20% gibts wohl nicht so häufig.
    Immerhin scheinen sie die Leistungen auch über die 10 Jahre hinweg dynamisch zu gestalten, sodass die Inflation ausgeglichen ist.

  • keine psychischen Probleme


    Hallo, solltest Du aus irgendeinem Grund einmal beim Psychologen gewesen sein, bitte gib das nicht an, sonst kann sein, dass sie dich nicht nehmen. Einer Bekannten von mir (17 Jahre) ist der Papa gestorben und sie war deswegen einmal beim Psychologen und wird jetzt von keiner BU mehr genommen, Begründung > man weiß die Spätfolgen nicht. Ja so traurig ist das.

  • Re: keine psychischen Probleme


    Zitat

    Original geschrieben von ITelefon1337
    Hallo, solltest Du aus irgendeinem Grund einmal beim Psychologen gewesen sein, bitte gib das nicht an


    Einer der gefährlichsten Ratschläge überhaupt.


    Im Leistungsfall wird die komplette Krankenakte geprüft und dann kommt auch dieser "Besuch" ans Tageslicht mit dem Ergebnis, dass die Versicherung den Vertrag wegen schwerer Obliegenheitsverletzung rückabwickeln und man daher keine Leistung bekommen wird - wenn es schlecht läuft. Auf jeden Fall muss man mit einer erheblichen Leistungskürzung rechnen, vor allem wenn man wegen eines psychischen Problems BU wird (was auch statistisch gesehen, am wahrscheinlichsten ist).


    Gerade bei der BU sollte man schon sehr ehrlich sein. Im Zweifelsfall eine Risikovorprüfung machen lassen, dann kommt die eventuelle Ablehnung nicht in die Datenbank und man ist nicht "gebrandmarkt" ;).

  • Gibts da nicht aber diese 5 Jahre Regel? Also das die Versicherung nur innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre zurücktreten kann wenn man was verschwiegen hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Gibts da nicht aber diese 5 Jahre Regel? Also das die Versicherung nur innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre zurücktreten kann wenn man was verschwiegen hat?


    Jein ;). War das Veschweigen fahrlässig dann gelten die fünf Jahre für Rücktritt und Kündigung, bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gelten 10 Jahre, aber die Leistungskürzung bleibt immer.


    Man tut sich also in jedem Fall keinen Gefallen damit und impliziert bereits ein späteres Gerichtsverfahren - wohl dem, der *vor* Abschluss der BU auch eine Rechtsschutz abgeschlossen hat ;) ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    wohl dem, der *vor* Abschluss der BU auch eine Rechtsschutz abgeschlossen hat ;) ...


    Hab ich, aber ich war beim Antrag auch ehrlich :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin .... Gerade bei der BU sollte man schon sehr ehrlich sein. Im Zweifelsfall eine Risikovorprüfung machen lassen, dann kommt die eventuelle Ablehnung nicht in die Datenbank und man ist nicht "gebrandmarkt" ;).


    Absolut! Gerade wenn wirklich der BU-Fall eintritt, dann will und braucht man die Leistungen und hat weder Zeit noch Kraft sich mit seinem Versicherer rum zu schlagen.


    Daher sollte man auch bereits bei Abschluss auf ein möglichst gutes Bedingungswerk achten; von allen anderer Versprechungen kann man sich später nämlich leider nichts kaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Jein ;). War das Veschweigen fahrlässig dann gelten die fünf Jahre für Rücktritt und Kündigung, bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gelten 10 Jahre, aber die Leistungskürzung bleibt immer. ...


    Zudem könnte man hier dann sogar noch von Betrug reden.

    Zitat

    ... Man tut sich also in jedem Fall keinen Gefallen damit und impliziert bereits ein späteres Gerichtsverfahren - wohl dem, der *vor* Abschluss der BU auch eine Rechtsschutz abgeschlossen hat ;) ...


    Die braucht man im Falle einer BU infolge einer psychischen Erkrankung leider meist ohnehin.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Man tut sich also in jedem Fall keinen Gefallen damit und impliziert bereits ein späteres Gerichtsverfahren - wohl dem, der *vor* Abschluss der BU auch eine Rechtsschutz abgeschlossen hat ;) ...


    Weshalb _vor_ dem Abschluss der BU? Wenn ich ich in 25 Jahren mit der BU streiten sollte, ist es doch hoffentlich für die Rechtsschutz irrevelant, wenn sie ein Jahr nach der BU abgeschlossen wurde.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • imho liegt das daran, dass der antrag von vor x jahren dann ja der strittige gegenstand ist.


    das wirft dann aber auch die frage auf, was dann ist, wenn man zwischenzeitlich bei einer anderen RSV ist oder garkeine mehr hat. kommt dann im gegenzug die alte, nicht mehr vorhandene, RSV noch dafür auf?

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