ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Weshalb _vor_ dem Abschluss der BU? Wenn ich ich in 25 Jahren mit der BU streiten sollte, ist es doch hoffentlich für die Rechtsschutz irrevelant, wenn sie ein Jahr nach der BU abgeschlossen wurde.
Nein, ist es nicht. Alle Streitigkeiten, die aus Vertragsabschlüssen resultieren, die *vor* dem Abschluss der RS liegen, darfst schön selbst zahlen ;).
stanglwirt: eine "alte" Rechtsschutzversicherung hat eine Nachleistungspflicht, allerdings gilt die nur drei Jahre lang - also den RS am besten nicht wechseln ;).