ZitatOriginal geschrieben von jdf
... Aber scheint ja diesbzgl. mit den Versicherungen keine Probleme zu geben, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Hast Du richtig verstanden.
Wenn Du nun z.B. eine 'normalen Verwaltungsjob' annimmst, wird man Dich nicht zum Kinokarten-Entwerten verweisen können, jedoch wird man Dich zur Annahme eine konkreten freien Stelle in Deinem gelernten 'höherwertigen' Beruf zwingen, bzw. die Rentenzahlung in Falle einer Nichtannahme einstellen.