beratung berufsunfaehigkeitsversicherung

  • Vermittler, die Anträge ohne Voranfrage / Antrag auf Probe einreichen, sollte man auf Schadenersatz verklagen! Das ist besonders die Unart von Einfirmenvertretern und dem Bankenvertrieb (sorry, ich werde wieder pauschal). Viele dieser Leute haben a) nicht das Wissen, b) kein Verantwortungsbewusstsein für das eigene Handeln und c) verbauen den Kunden auf diese Weise nahezu jede Möglichkeit "jungfräulich" eine andere Gesellschaft anzufragen. Schafft natürlich "Kundenbindung", ist jedoch nicht im Kundensinn.


    Genug GEBRÜLLT :) Viele Grüße

  • Vorabfrage wurde nicht durchgeführt. Leider.


    Ich bin privat krankenversichert. Ich hatte all meine Arztbefunde und Rechnungen der letzten 5 oder mehr Jahre kopiert und dem Vertreter mitgegeben.


    Wollte ja auf Nummer sicher gehen, da ich mich als "Gesund" gesehen habe.
    War dann doch bißchen geschockt wo der Ausschuß kam.

  • Hallo Versicherungsexperten!


    Liebäugel' mittlerweile auch mit einer BU, welche Vorerkrankungen muss ich denn angeben? Alles was seit meiner Geburt passiert ist :D? Oder nur Erkrankungen innerhalb der letzten 20/10/5/3 Jahren?


    Finde immer so widersprüchliche Angaben zu diesem Thema, die einen meinen lückenlos alles, die anderen nennen immer eine Grenze von zehn Jahren....


    Danke für die Aufklärung vorab :top:!

  • Wie immer: Es kommt drauf an. :D


    Spaß beiseite: Der Fragezeitraum differiert von Versicherer zu Versicherer; mehr als 5 Jahre sollten es jedoch nicht sein.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Wie immer: Es kommt drauf an. :D


    Hey, schock' mich doch nicht so, ich dacht schon ich finde nie des Rätsels Lösung :D!


    Zitat


    Spaß beiseite: Der Fragezeitraum differiert von Versicherer zu Versicherer; mehr als 5 Jahre sollten es jedoch nicht sein.


    Verstehe ich Dich jetzt also richtig, daß alles Themen, unabhängig von ihrer Erheblichkeit VOR dem Abbfragezeitraum nicht mehr aufgeührt werden müssen?


    Danke schonmal für die superfixe Hilfe! :top: zum zweiten!

  • Ja, bei einem guten Versicherer ist es so, dass Du nichts angeben musst, was außerhalb des benannten Zeitraums lag.


    Es gibt allerdings auch einige 'Spezialisten' unter den Versicherern, die hier nach sonstigen erheblichen Umständen fragen. Da ist der Ärger im Schadenfall programmiert und von solchen Anbietern sollte man die Finger lassen.

    - still loving WebOS -

  • Zitat

    Original geschrieben von Bigbamboo
    Geht doch. Bei manchen Versicherern sogar kostenfrei durch einen Gesellschaftsarzt.


    Bei welchen denn? Ich kenne von den "Großen" nur Anträge mit Gesundheitsfragen, aber nicht mit ausschließlich ärztlicher Untersuchung.

  • Zitat

    Original geschrieben von EsCab
    Bei welchen denn? Ich kenne von den "Großen" nur Anträge mit Gesundheitsfragen, aber nicht mit ausschließlich ärztlicher Untersuchung.


    Und auch hier: Es kommt darauf an. :D


    Ab bestimmten versicherten jährlichen Renten fordern die Versicherer ärztliche Untersuchungen, welche dann entweder (bei großen Anbietern) beim Gesellschaftsarzt oder bei Deinem Hausarzt durchgeführt werden (Kosten werden in jedem Falle übernommen).


    Aber auch unterhalb dieser Grenzen kann auf Wunsch eine Untersuchung durch den Gesellschaftsarzt vorgenommen werden. Hier kommt es allerdings auf Dein bzw. das Verhandlungsgeschick Deines Vermittlers an.

    - still loving WebOS -

  • Welchen Vorteil soll es denn bringen, wenn man sich "kostenfrei" von einem Arzt der Gesellschaften durchchecken lässt? Bei hohen Summen würde ich sogar empfehlen das Risiko auf 2 Gesellschaften zu verteilen, um die Zusatzprüfungen zu "umgehen".


    Bei diesen Untersuchungen wird noch was bisher Unbekanntes gefunden und Ende mit dem BU-Antrag.


    Zur Angabeverpflichtung: Die Anträge der Gesellschaften berücksichtigen unterschiedliche Zeiträume. Erkältungen usw. sind nicht anzeigepflichtig. Eine bestehende Erkrankung, welche vor x Jahren erstmals festgestellt und vllt aktuell gar nicht mehr behandelt wird, muss hingegen sehrwohl genannt werden. Bsp.: eine Skoliose.


    Macht solche Anträge nicht ohne einen Vermittler an der Seite. Die Versicherungsbeiträge bleiben identisch und ihr habt die Beratung / Hilfeleistung.


    Insbesondere bei der BU solltet ihr eine Vorauswahl anhand von Ratings der großen Prüfinstitute treffen (z. B. Morgen & Morgen / Franke & Bornberg). Dann eine Klauselprüfung vornehmen und am Ende bleiben rund 5 bis 6 Gesellschaften übrig. Hier dann die passenste(n) anfragen.

    Viele Grüße

  • So, besser spät als nie:

    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    ... Bei hohen Summen würde ich sogar empfehlen das Risiko auf 2 Gesellschaften zu verteilen, um die Zusatzprüfungen zu "umgehen".
    ...


    Dieser Weg wird kaum klappen: Die Versicherer fragen regelmäßig nach weiteren bestehenden bzw. beantragten Verträgen und beziehen diese in die Risikoprüfung mit ein; 30.000 BU-Rente bei Versicherer A und 30.000 bei B machen in der Summe auch 60.000. Und eben diese Summe ist für die Einschätzung des subjektiven Risikos bedeutsam.


    Würde man den obigen Weg zu Ende denken, so könnte sich ein Kunde eine beliebige BU-Versicherungssumme mit Kleinstverträgen ohne jegliche Gesundheitsprüfung zusammenstückeln.

    Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Welchen Vorteil soll es denn bringen, wenn man sich "kostenfrei" von einem Arzt der Gesellschaften durchchecken lässt? ...
    Bei diesen Untersuchungen wird noch was bisher Unbekanntes gefunden und Ende mit dem BU-Antrag. ...


    Das ist nun wirklich Geschmackssache: Lässt man sich von einem Gesellschaftsarzt untersuchen, so ist man alles Sorgen hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht los, geht aber das von Dir beschriebene Risiko ein. Da gibt's wohl kein absolutes richtig oder falsch.


    Zum Thema Risikodatenbank:


    Diese läuft unter dem Namen HIS = Hinweis- und Informationssystem.


    Eine Auskunft über die dort zur eigenen Person hinterlegten Daten erhält man kostenlos über den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, HIS, Wilhelmstrasse 43, Berlin; dem formlosen Anschreiben ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen.


    Sollten dort falsche Angaben gespeichert sein, kann man vom GDV und den speichernden Versicherer eine Löschung der Daten verlangen.


    Bei individuellen Rückfragen und / oder dem Wunsch nach einer anonymen Vorabanfrage: PN. :)

    - still loving WebOS -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!