ZitatOriginal geschrieben von strikeme
hudakst
ist doch ganz einfach er schreibt die geforderte summe ist von einer rechnung
vom 16.02.2001 ! Fakt ist jetzt , die Summe wurde erst am heutigen tag angemahnt ! Der angemahnte Betrag ist jetzt über 5 Jahre alt. Die verjährungsfristen betragen aber 2 Jahre nach altem Recht und 3 Jahre nach neuen Recht ! Da die geforderte Summe also nicht Tituliert ist " Vollstreckbarer Mahnbescheid" können die schreiben wie die lustig sind !
Ein gutes Forum für Rechtsfragen ist http://123recht.net/default.asp
ähm, schaue mal auf das Datum vom Posting von zork66
ich habe diesen Thread aus der Versenkung geholt....