4 mal defektes Handy = Vertragsbruch?

  • Hallo,
    ich hatte die Vetragsverlängerung vorgezogen und mich für ein Vodafone-Handy (V525) entschieden und somit einer 24 Monatigen Verlängerung zugestimmt.


    Nun habe ich das 4 Austauschgerät bekommen und wieder mit einen Fehler, also Vodafone 3 mal die Möglichkeit gegeben, mir ein funktionierendes V525 zu beschaffen. :(


    Als ich dieses jetzt zurückgeben wollte in einem Geschäft und den Fehler auch wieder vor Ort demonstrieren konnte, war man sofort bereit es NUR unter der Voraussetzung zurückzunehmen, wenn ich den Laden mit einem neuem (anderen) Handy verlassen würde.
    Da ich mich noch für keines entschieden hatte, wollte ich erstmal keines nehemn und da teilte man mir mit, sie würden dann das Gerät nicht zurücknehmen können, da ich sonst wohl meinen könnte aus dem Vetrag aussteigen zu können, der aber sowieso mit der Handywandlung nichts zu tun hatte??? :confused:


    Ich war ziemlich verärgert, mit dem defekten Handy wieder nach Haus heimkehrer zu dürfen und überlege nun ernsthaft, ob ich mir solch Kundenunfreundlichkeit antun muß und ob ich das Handy nicht einfach einschicke und den Vetrag kündige, da ich hier einen Vetragsverstoß von Seitens Vodafone sehe. :mad:
    Ich hatte dem Vetrag zugestimmt unter der Vorraussetzung, ein funktionstüchtiges V525 zu bekommen und das konnte Vodafone nicht erfüllen und wüßte nun nicht, warum ich mich nun für ein anderes entscheiden muß.


    Mir geht es jetzt tatsächlich darum die 24 Monatsfrist auf 12 Monate zu verkürzen, denn so einen Kundenumgang (abgesehen von den Ärger mit dem V525) möchte ich mir nicht gefallen lassen.


    Darf ich also dem 24 Monatsvertrag kündigen, wenn ich Vodafone 3 mal die Möglichkeit gegeben habe, mir ein funktionierendes V525 zu beschaffen?


    In der Regel, bekomme ich überall mein Geld zurück, wenn ein gekauftes Gerät nach 3 maliger Reparatur oder Austausch nicht funktioniert und daher kann ich mir nicht vorstellen, dass hier andere Mechanismen fusen dürfen.



    Ich hoffe hier kennt sich jemand ein bischen mit der Problematik aus.
    Ich finde es auch Schade mit dem V525, denn an sich ist es ein gutes Handy, aber die Fehler in der Software waren schlimmer als die in Windows ;-)



    Danke an Alle die mir Helfen können,
    Alexandra.

  • Hi!


    Wenn du einen Vertrag abschliesst und dabei ein Handy nimmst, kommen in dem Sinne zwei Verträge zu Stande. Einmal der Vertrag über die Mobilfunkleistung und einmal ein Kaufvertrag über das Handy! Wird der eine nicht erfüllt (Kaufvertrag Handy) bedeutet das icht gleichzeitig das derandere auch nicht erfüllt wird!


    Also, deine einzige möglichkeit: entweder ein anderes Handyaussuchen und vertrag weiterbenutzen oder Geld zurück und Vertrag trotzdem weiter laufen lassen!
    Ich ewmpfehle dir ein Handy (6600 oder 6230) zu kaufen, bei Ebay zu verscherbeln und mit dem Erlös den Vertrag zu finanzieren, falls du keine Lust hast den Vertrag zu benutzen (was ich aus deiner o.g. Aussage schliesse)!!!


    Also, viel Glück!!

    Spider Pig, Spider Pig, does whatever a Spider Pig does.
    Can he swing from a web? No, he's a pig. Lookout he is the Spider Pig

  • Moin,


    SHARPler GeluXe hat vollkommen Recht.
    Ich würde dir auch raten, dir ein anderes Handy auszusuchen, das Mot-V525 ist nicht sonderlich der Brüller, alss die Finger von dem Schrott.

  • SHARPler GeluXe
    Geld zurück geht das? Glaub nicht dass die dir die kohle zurückgeben, die das Handy ohne vertrag gekostet hätte...Die werden dich denk nur ein neues Handy aussuchen lassen.
    Aber ansonsten stimm ich dir zu

  • Nein, es ist natürlich der effektiv gezahlte Preis gemeint, hier also wohl die 29 Öhre. Nur - da der Vertrag 24 Monate läuft - was nutzt ein Vertrag ohne Handy? Vielleicht täts ja ein schönes Z600?


    MfG
    Tille99

  • @ SHARPler GeluXe / @ Thomas4711


    Sinn dieses Forums ist die gegenseitige Hilfeleistung. Nicht Sinn des Forums ist es, im Sinne der Netzbetreiber und Provider andere User von der Geltendmachung ihrer Rechte abzuhalten.


    Wenn man, wie Ihr es hier macht, der (auch hier im Forum schon x-mal erwähnten) Rechtsprechung zumindest einiger Gerichte so eindeutig widerspricht (und zwar zum Nachteil des Kunden), dann sollte man dies zumindest verdeutlichen. Alles andere ist unfair gegenüber dem Fragesteller, der sich hier objektive Hilfe erhofft.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    @ SHARPler GeluXe / @ Thomas4711


    Sinn dieses Forums ist die gegenseitige Hilfeleistung. Nicht Sinn des Forums ist es, im Sinne der Netzbetreiber und Provider andere User von der Geltendmachung ihrer Rechte abzuhalten.


    und wie lautet diese rechtsprechung? ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass hier zwei unterschiedliche verträge zustande kommen und man dann nur vom handykaufvertrag zurücktreten kann.


    aber ich lasse mich natürlich eines besseren belehren! ;)

    Ciao,
    Mogli

  • Zitat

    Original geschrieben von mogli
    und wie lautet diese rechtsprechung? ...


    So:

    Zitat


    Original geschrieben von mir ;)
    Der Bundesgerichtshof (BGH) geht in zwei teilweise parallelen Entscheidungen vom 08.10.98 (I ZR 94/97 sowie I ZR 187/97) davon aus, daß es sich bei einem Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung handelt, insbesondere auch dann, wenn das Handy zum Preis von DM 0,00 bzw. DM 1,00 angeboten wird. Wie der BGH ausführt, gebietet allein schon die Funktionseinheit von Mobiltelefon und Netzzugung ein derartiges Angebot als untrennbare wirtschaftliche Einheit zu verstehen.


    Auch das AG Staufen geht mit Urteil vom 14.12.1998 (2 C 193/98) bzgl. der Wandelung eines Handy-Vertrages ebenfalls von einem wirtschaftlich einheitlichen, innerlich zusammengehörenden Geschäft aus, für welches die Trennung in zwei rechtliche selbständige Verträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu beachten ist.
    ...


    Gruß


    muli

  • Natürlich bekommt man das Geld zurück, was man bezahlt hat. Und kann sich ein neues Handy aussuchen. Das Problem was ich hier sehe ist das die NB nichts für die Fehler der Handyhersteller können, dem Motorola kam durch die hohe Nachfrage bei dem V525 leider nicht mit der Pruduktion hinterher. Deshalb auch soviel Softwarefehler.
    Am einfachsten ist es wenn du in den nächsten Shop gehst und dir ein paar Geräte vorführen läßt und dir ein anderes Modell aussuchst.

  • Re: 4 mal defektes Handy = Vertragsbruch ???



    Mal etwas anderes, die Wandlung hättest du bereits nach dem dritten Defekt vollziehen können, warum hast du das viierte Gerät überhaupt angenommen?


    Gruß,


    Oliver

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