Hinweise kann man...
...immer geben. Nie ist es genug. Wenn aber ein Hinweiskatalog mit 500 Seiten in Din A5 Format beigepackt wird zur Ausfüllung eines Mobilfunkvertrages von 2 Seiten, dann wird eventuell solche Missverstände nicht aufkommen.
Worüber ich mich dann wundern würde, denn die 500 Seiten würde keiner lesen.