Strafabgabe auf Drucker gefordert
"Die 'VG Wort' und das Patent- und Markenamt fordern eine pauschale Strafabgabe von ca. 70 € pro verkauftem Drucker. Begründet wird diese Forderung damit, dass es theoretisch möglich sei, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen.
Eine solche Abgabe besteht bereits bei Kopiergeräten. Sollte diese Regelung auch auf normale Drucker ausgeweitet werden, bedeutet dies bei Geräten der unteren Preiskategorie, dass die Strafabgabe den Kaufpreis des Druckers übersteigen würde.
Die führenden Druckerhersteller haben die Regierung aufgefordert, die Strafabgabe in der anstehenden Urheberrechtsnovelle zu verhindern. "