Wenn sich O2 mit dem Problem gar nicht erst befassen will, wird dir nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen können.
Deine Chancen in einem etwaigen Prozess stehen nicht schlecht. Noch vor nicht allzu langer Zeit waren die Gerichte der Meinung, dass der Kunde den Nachweis führen muss, dass er Verbindungen, die er bestreitet, nicht hergestellt hat. Ein solcher Nachweis kann natürlich nur in seltenen Fällen geführt werden. Inzwischen ist da eine Wandlung eingetreten - nicht zuletzt deshalb, weil sich in einer Vielzahl von Fällen herausgestellt hat, dass die Abrechnungssysteme keineswegs so zuverlässig sind, dass die Rechnungen nach dem sogenannten Anscheinsbeweis als grundsätzlich richtig zu gelten hätten. Jedenfalls dann, wenn die Rechnungen auffällige und ungewöhnliche Positionen beinhalten, liegt die Beweislast nach heute nahezu einhelliger Rechtsprechung beim Anspruchsteller (also in diesem Fall bei o2).
Wenn du die Abbuchung zurückrufst, wie oben empfohlen, mußt du dir darüber im klaren sein, dass du dich mit einem rücksichtslosen Gegner anlegst. Die werden dir mit Sicherheit den Anschluss sperren. Bis du ein Gerichturteil hast, ist der Vertrag ohnehin abgelaufen. Deshalb kannst du in diesem Fall gleich einen neuen abschließen (natürlich nicht bei O2 ). Das wäre das schlimmste nicht; jedoch schaffen es viele unseriöse Firmen durchaus, widerspenstigen Vertragspartnern einen Schufa-Eintrag zu verschaffen. Dass die Schufa angeblich streitige Forderungen nicht registriert, ändert daran nichts, da von den Gläubigerfirmen kein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Trotzdem kein Grund, klein beizugeben.
Wie gesagt: Such dir einen guten Anwalt.