Vor allem geht das schon seit ~1-2 Wochen durchs Netz und Google hat es bisher nicht geändert.
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- mrhandy
- Geschlossen
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Autoklauen ist schon schwer genug, aber dann auch noch dem Finanzamt zu Entkommen ist unmöglich.
[URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,768587,00.html]Dieb bekommt Steuerbescheid über 370.000 Euro[/URL]
Das ist echt mal dumm gelaufen. Wobei ich mich frage, ob man mit so einem geklauten und seltenen Auto etwas anfangen kann. Man fällt ja doch überall auf damit.
Gruß
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So lange die Finanzverwaltung mit Hochdruck denjenigen nachstellt, die durch solche Maßnahmen auschließlich Kosten verursachen (Steuerfestsetzung, Zustellung, Volstreckungsversuche, spätere Niederschlagung sämtlicher Forderungen einschließlich der von der Finanzverwaltung versursachten Kosten), ohne dass jemals auch nur ein einziger Cent hineinkommen wird, hält sich mein Verständnis in Grenzen - in ziemlich engen sogar.
Zuerst hatte ich gehofft, die Meldung sei noch vom 01.04.2011 ...
Und die Berechtigung der Forderung halte ich ohnehin für zweifelhaft:
1. Wenn das Fahrzeug nach Polen überführt wird (mit "in die Heimat" dürfte die des Diebs gemeint sein), halte ich es für überaus fraglich, ob dem Deutschen Staat Einfuhr-USt zusteht. Die dürfte dann dem polnischen Fiskus gebühren.
2. Sollte es zur Einfuhr nach Polen nicht kommen (wovon auszugehen sein dürfte) und das Fahrzeug nach dem (niemals anders geplanten) vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland dem Eigentümer in der Schweiz zurückgeben werden, wüßte ich ebenfalls keine Grundlage für die Festsetzung dieser Steuer.
3. Die Durchreise eines Fahrzeugführers jeweils mit einer Einfuhrumsatzsteuer betreffend sein Fahrzeug zu belegen, halte ich schon fast für einen Schildbürgerstreich. Ein dauernder Verbleib der Fahrzeuge in Deutschland war niemals beabsichtigt und wird offensichtlich auch nicht Realität.
Im Ergebnis sollte die Meldung möglicherweise als Anlass dienen, den Sachbearbeiter auf seine Dienstfähigkeit zu untersuchen.
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
2. Sollte es zur Einfuhr nach Polen nicht kommen (wovon auszugehen sein dürfte) und das Fahrzeug nach dem (niemals anders geplanten) vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland dem Eigentümer in der Schweiz zurückgeben werden, wüßte ich ebenfalls keine Grundlage für die Festsetzung dieser Steuer.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Für die "Schweizer Revue" von Gerhard Lochmann,
Schweizer Honorarkonsul und Rechtsanwalt in Emmendingen bei Freiburg i.Br.Ein Schweizer Auto in Deutschland - das kann teuer werden
Wenn ein Schweizer mit Schweizer Wohnort von Frankfurt aus in die Ferien fliegt, hat er sich bei der Zollkontrolle in der Schlange der EU-Ausländer anzustellen. Während des Wartens sollte er ins Grübeln darüber geraten, was mit seinem Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen während der Ferienwochen so alles passieren könnte.
29 Prozent des Fahrzeugwertes
Hat er es aus Kostengründen nämlich nicht im Flughafenparkhaus abgestellt, sondern seinem in Frankfurt ansässigen Freund überlassen, entsteht eine Zollschuld. Und die ist nicht gerade billig: zehn Prozent Zoll und 19 Prozent Mehrwertsteuer, macht 29 Prozent des Fahrzeugwertes. Diese Zollschuld erlischt nicht etwa durch die spätere Wiederausfuhr. Sie ist zu bezahlen.
Schuld daran ist der Zollkodex der EU, der seit dem 1. Januar 1994 gilt. Danach dürfen nicht EU-zugelassene Fahrzeuge im Gebiet des Binnenmarktes nur unter engsten Voraussetzungen von EU-Ansässigen benutzt werden.
Das Auto wird sofort konfisziert
Wer also in Deutschland ansässig ist, ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen fährt und in eine mobile Zollkontrolle gerät, muss mit der sofortigen Konfiszierung des Fahrzeuges und der Zahlung dieser Zollschuld rechnen. Grundsatz ist, dass jedes Verleihen eines Schweizer Fahrzeugs an eine in Deutschland ansässige Person unzulässig ist und die Zollschuld entstehen lässt. Ausnahmen gelten nur im Bereich von Firmenfahrzeugen, deren gelegentliche Privatnutzung sogar zulässig sein kann, in Notfällen, bei Arbeitsaufnahme oder Umzug. Problemlos ist auch ein Fahrerwechsel, während einer gemeinsamen Fahrt durch Deutschland.
Zur alleinigen Nutzung ist die Weitergabe des Schweizer Fahrzeugs an den in Deutschland Ansässigen bloss ”gelegentlich” zulässig. Gelegentlich heisst für eine kurze Fahrt auf konkrete Weisung des Zulassungsinhabers. Nicht "gelegentlich" ist das Verleihen des Fahrzeugs zur selbstständigen Benutzung, beispielsweise um zur Arbeit zu fahren oder damit Ferien zu machen. Und ganz wichtig: Der Zulassungsinhaber muss während der zollfreien Benutzung selbst in Deutschland sein. Ist er wie in obigem Beispiel weitergereist, reicht das aus für das Entstehen der Zollschuld.
Quelle: http://www.aso-deutschland.org…tegorie=ASO%20Aktiv&aid=9
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Ihr wollt das jetzt hier allen Ernstes durchdiskutieren?
BTT: Noch ein bisschen Hintergund zur Mazda im Van-Geschichte (wie sieht das eigentlich zoll- und steuertechnisch aus? :D):
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Zitat
Original geschrieben von Vengo
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Wer also in Deutschland ansässig ist, ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen fährt und in eine mobile Zollkontrolle gerät, muss mit der sofortigen Konfiszierung des Fahrzeuges und der Zahlung dieser Zollschuld rechnen. Grundsatz ist, dass jedes Verleihen eines Schweizer Fahrzeugs an eine in Deutschland ansässige Person unzulässig ist und die Zollschuld entstehen lässt. ...
Der Dieb war laut Artikel Pole (und nicht Deutscher ) und lediglich auf der Durchreise. Abgesehen davon: So richtig verliehen hat er das Fahrzeug an die Polizeibeamten gar nicht ... er muss ganz stark davon ausgehen, dass die es ihm gar nicht zurückgeben werden ...Und dass er Deutschland nicht in Kürze per Flieger mit einem in der Ferne liegenden.Ziel verlassen wird ... diese Erkenntnis traue selbst Finazbeamten zu. Oder ist das zu vermessen? :p
Frankie
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Das Video vom fliegenden Teddy ist eher kurios als witzig. Mich hat es trotzdem beeindruckt:
http://www.youtube.com/watch?v=TTDuGaTRiJU
und wer Spass an RC-Modellen mit Kamera hat, kann sich auch mal New York von oben anschauen:
http://www.youtube.com/watch?v=M9cSxEqKQ78 -
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