Daimler - Keine Garantie bei Rost?

  • Meine DB E-Klasse (1999) rostet, wie bekannt, an den Türen. Weil ich einmal einen Service bei einer "freien Werkstatt" machen lassen habe, will Daimler-Crysler die fälligen Arbeiten nicht als Garantieleistung, sondern nur als Kulanzleistung mit einer Beteiligung meinerseits durchführen. Für die Zukunft soll die sonst sehr umfassende Garantie (Durchrostung und Mobilität) auf 30 Jahre durch diesen einen, nicht den Garantiebestimmungen entsprechenden Serviceintervall verwirkt sein. Habe ich eine Chance, mich rechtlich gegen diese Auffassung durchzusetzen? Für Tipps (Urteile, Präzedenzfall oder so)wäre ich sehr dankbar.

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