Rechtlich Schritte nach Autounfall.....

  • Der obj. Tatbestand ist vielleicht erfüllt. Zum sub. TB gehört immer der Vorsatz! Und wie kann Vorsatz bezügl. einer KV oder einer gef. KV vorliegen?
    Bei einer fahrlässigen KV muss man doch billigend in Kauf nehmen das die KV eintreten könnte. Und das soll bei dem Fall zutreffen? Na ich weiss ja nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Bei einer fahrlässigen KV muss man doch billigend in Kauf nehmen das die KV eintreten könnte.


    Mit dieser Aussage hättest Du Dir in einer Juraklausur den Todesstoß versetzt ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd


    Mit dieser Aussage hättest Du Dir in einer Juraklausur den Todesstoß versetzt ;-)


    Toll, da ich aber keine Juraklausur schreiben muss macht mir das nichts. Wie muss es richtig heissen? Bzw. was ist des Rätsels Lösung? ;)

  • Die "billigend in Kauf nehmen" - Formulierung, die Du verwendet hast, stammt aus der BGH-Rechtsprechung zum dolus eventualis, sie beschreibt also vorsätzliches Handeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Wie muss es richtig heissen? Bzw. was ist des Rätsels Lösung? ;)


    Bedingter Vorsatz wäre "billigend in Kauf nehmen". Fahrlässig ist einfach nur fahrlässig, d.h., wenn du die nötige Sorgfalt nicht hast walten lassen oder wenn eine größere Sorgfalt zumutbar gewesen wäre.


    Überhöhte Geschwindigkeit wäre z.B. ein Fahrlässigkeitsgrund. Alkoholisiertes Fahren wäre aber bereits mindestens bedingter Vorsatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Bedingter Vorsatz wäre "billigend in Kauf nehmen". Fahrlässig ist einfach nur fahrlässig, d.h., wenn du die nötige Sorgfalt nicht hast walten lassen oder wenn eine größere Sorgfalt zumutbar gewesen wäre.


    Überhöhte Geschwindigkeit wäre z.B. ein Fahrlässigkeitsgrund. Alkoholisiertes Fahren wäre aber bereits mindestens bedingter Vorsatz.


    :top: danke, da aber wohl nicht zu schnell gefahren wurde, scheidet doch die Fahrlässigkeit aus, oder?
    Darum verstehe ich nicht, wie es da überhaupt ne Anzgeige geben kann :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    da aber wohl nicht zu schnell gefahren wurde, scheidet doch die Fahrlässigkeit aus, oder?
    Darum verstehe ich nicht, wie es da überhaupt ne Anzgeige geben kann


    Ob Fahrlässigkeit vorliegt muss natürlich erst Mal von Amts wegen festgestellt werden. Daher werden natürlich, wenn ein Personenschaden vorliegt, Ermittlungen angestellt.

  • Was gibts denn ausser der überhöhten Geschwindigkeit noch so für Fahrlässigkeitsgründe?
    Auf jeden Fall scheiden ja die normale KV, und die gef. KF eindeutig aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln

    :top: danke, da aber wohl nicht zu schnell gefahren wurde, scheidet doch die Fahrlässigkeit aus, oder?
    Darum verstehe ich nicht, wie es da überhaupt ne Anzgeige geben kann :confused:


    Fahrlässigkeit wäre ja nicht nur bei überhöhter Geschwindigkeit zu bejahen (diese Konstellation wurde von Merlin nur beispielhaft genannt).


    Ganz allgemein erfordert fahrlässiges Handeln eine Sorgfaltspflichtverletzung. Und ein sorgfältig handelnder Autofahrer fährt in einer normalen Verkehrssituation (um eine solche handelte es sich hier offenbar, der Threadersteller hat zumindest nichts anderes geschrieben) schlicht und einfach nicht auf den Grünstreifen und verunfallt. Er hat es aber getan. Es erscheint daher recht naheliegend, daß er die ihm als Autofahrer obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt hat.


    Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Auf jeden Fall scheiden ja die normale KV, und die gef. KF eindeutig aus.


    So ist es. Denn hier wäre Vorsatz erforderlich (d.h. er hätte den eingetretenen Erfolg zumindest billigend in Kauf nehmen müssen).

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    ...Ganz allgemein erfordert fahrlässiges Handeln eine Sorgfaltspflichtverletzung. Und ein sorgfältig handelnder Autofahrer fährt in einer normalen Verkehrssituation (um eine solche handelte es sich hier offenbar, der Threadersteller hat zumindest nichts anderes geschrieben) schlicht und einfach nicht auf den Grünstreifen und verunfallt. Er hat es aber getan. Es erscheint daher recht naheliegend, daß er die ihm als Autofahrer obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt hat...



    jo, da würd ich mal so als Threadersteller zustimmen.... Unaufmerksamkeit is wohl Sorgfaltspflichtverletzung.....


    hab noch ne Frage zu dem Befragungsbogen, den ich heute bekommen ha, aber da ich den nich vorliegen hab, poste ich das morgen... ;)


    n8.

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