Rechtlich Schritte nach Autounfall.....

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Das habe ich schon öfter gelesen und gehört, das, sobald ein Mitfahrer verletzt ist, ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet wird.


    Punkte wird es wohl auch nicht geben.


    richtig ,stimmt so !
    die Polizei macht das Automatisch und Fragt in dem Fragebogen an den Geschädigten ,ob er Strafantrag stellen will !
    Ich kann das Bestätigen ,wir hatten auch am 4.8. so einen Unfall auf der Autobahn !


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin


  • Muss wohl Ländersache sein, in Berlin gibts sowas nicht. Woher seit ihr?

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Da kommen noch nichtmal Punkte auf einen zu. IMO nur ein Verwarnungsgeld von 75 DM (jetzt glaube ich 35 €) und mehr nicht.


    Das glaube ich nicht. Bei meinem Unfall auf der Autobahn (bin durch einen Spurwechsel von der 2. auf die 3. Spur ins Schleudern gekommen - Aquaplaning, habe aber niemand anders in Mitleidenschaft gezogen) hats damals Punkte und Verwarnungsgeld aus den schon genannten Gründen gegeben.



    Gruss...

    Nicht der Große frißt den Kleinen, sondern der Schnelle den Langsamen !

  • Zitat

    Original geschrieben von dabe76

    bin durch einen Spurwechsel von der 2. auf die 3. Spur ins Schleudern gekommen - Aquaplaning, habe aber niemand anders in Mitleidenschaft gezogen) hats damals Punkte und Verwarnungsgeld aus den schon genannten Gründen gegeben.
    Gruss...


    Aquaplanig bedeutet für Polizei und Gericht automatisch überhöhte Geschwindigkeit, da hagelts halt Punkte. Wenn man auf den Grünstreifen fährt hängt es IMHO vom Grad der Fahrlässigkeit ab der dazu führte, je größer desto Punkte, und ggf. eine Verurteilung wg. fahrlässiger Körperverletzung.

  • Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d. h. wird erst auf Antrag des Mitfahrers verfolgt. Liegt allerdings eine gefährliche Körperverletzung vor, wovon ich hier mal nicht ausgehe, tritt der Staatsanwalt auch so auf den Plan. Ebenso wohl auch bei einem öffentlichen Interesse.


    mfg
    Foxy



    EDIT: Noch schnell ein bisschen gesucht.

    Quelle: Strafgesetzbuch

    Errare humanum est!

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln

    Muss wohl Ländersache sein, in Berlin gibts sowas nicht. Woher seit ihr?



    Hallo !


    Ich bin in Bonn !
    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin


  • Und was magst Du uns damit sagen?


    Gruß sVEn

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Und was magst Du uns damit sagen?

    Steht doch alles im StGB. Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist nur auf Antrag möglich, d. h. wenn der Freund keinen Antrag stellt, hat BALu2083 erst einmal in dieser Richtung nichts zu befürchten. Wenn die Staatsanwaltschaft jedoch ein öffentliches Interesse sieht, könnte bei einem schweren Verkehrsunfall durchaus sein, kann sie auch selber ein Verfahren wegen Körperverletzung einleiten.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Ja, danke. Lesen kann ich doch auch. Es geht darum was eine Anzeige wegen KV oder sogar gef. KV soll.
    Bei beiden Delikten ist doch der subjektive Tatbestand niemals erfüllt, was also soll eine Anzeige?
    Macht also imho keinen Sinn, dann könnte es auch eine Anzeige wegen Entziehung elektrischer Energie geben, hat genauso viel damit zu tun :D


    Wie schon gesagt hab ich in Berlin sowas noch nie gesehen, aber das kann ja eigentlich nicht nur daran liegen, dass Polizei Ländersache ist, vielleicht kann mal ein Jurist was dazu sagen :confused:


    Gruß sVEn

  • Der Freund wurde - wenn auch nur leicht - verletzt. Diese Verletzung war wohl fahrlässig, d. h. der Tatbestand der Körperverletzung kann hier durchaus vorliegen. Auch ist noch nicht bekannt, ob es aufgrund des Unfalls Spätfolgen gibt.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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