schlechte Subvention durch Shop?

  • SchnittenGott



    nun ich bin kein jurist.


    der mobilfunkvertrag u. der handykaufvertrag sind zwei paar schuhe.
    nicht aber jedoch wenn du ein angebot abgibst z.b.: vertrag+sub. handy
    dann sind diese beiden dinge gekoppelt o2 sorgt für die serviceleistungen des mobilfunkvertrages, du als händler für das telefon.
    der kunde hat dein angebot ja angenommen, DU als händler stehst in der pflicht dies zu erfüllen.


    eindeutig wäre die situation natürlich wenn du nur die mobilfunkverträge anbietest, generell ohne handy!


    aber deiner argumentation folgend, könnte folgendes passieren:


    ich als kunde schliesse vertrag ab z.b. genion 10/10 12,95eur mtl gg..
    dieser vertrag wird mit verschiedenen subventionierten mobiltelefonen bezuschusst, u. so von dir als händler beworben.
    derzeit benötige ich kein neues endgerät(gründe seien mal dahingestellt, sind aber auch nicht von belang), teile das dem händler jedoch nicht mit!


    nun lasse ich mir 3 monate( oder 6 oder 8 monate...) zeit, gehe in den laden u. möchte ein subventioniertes telefon(wie es wahrscheinlich auch jetzt noch mit o2 genion beim händler angeboten wird).
    du als händler erklärst mir dann: das man mir kein telefon geben muss, weil garkein anspruch besteht !?!? :confused:


    nun, weil man sich kein telefon unmittelbar nach abschluss abgeholt hat, verwirkt man den anspruch auf ein eben solches angebot doch nicht! oder???



    ps:
    zu deinem beispiel, was nun garnichts mit diesem thema zu tun hat, kann ich nur sagen: du hast ja die korrekten schlüsse gezogen. situation eindeutig.


    ich hoffe du hast ihn unsanft aus dem geschäft verwiesen...


  • In der Werbung steht zu 100% sowas o.ä. drin:
    "Der Preis gilt nur bei gleichzeitigem Abschluss eine Mobilfunkvertrages mit 24monatiger Laufzeit, durch den weitere Kosten entsteheh....bla,bla , bla".


    Also, es sind 2 Verträge vonnöten, um billiges Handy und SIM-Karte zu bekommen. Einmal ein Kaufvertrag mit dem Händler (Handy) und zum anderen ein Mobilfunkvertrag mit O2 zum Beispiel. Wobei der Händler nur der Vermittler des zweiten Vertrages ist.


    Wenn Du in den Laden gehst und nur einen Mobilfunkvertrag abschliesst, dann hast du auch nur einen Vertrag und Monate später keinen Anspruch mehr auf ein Endgerät zu einem wie auch immer ermässigtem Preis.


    Rechtlich gibts da gar keine Chance nachträglich noch ein billiges Handy zu bekommen- warum auch?


    Da eine freundliche Anfrage bei dem Händler scheinbar nichts gebracht hat, ist es einfach Pech- so hart das klingt. Obwohl das Verhalten des Händlers schon ziemlich fies ist.

    Ich habe immer halbe Luftsprünge vollführt, wenn bei mir früher ein Kunde kein Handy wollte. Dann hatte ich nämlich die volle Provision in der Tasche :D
    Diese Kunden bekamen dann aber zur SIM noch ein kleines Geschenk oder Zubehör ihrer Wahl.
    Wobei ich bei einem Duo-Vertrag ohne Handywunsch immer eine Auszahlung gemacht habe- schließlich wollte ich zufriedene Kunden, die mich weiterempfehlen.


    Ericcson Fan

  • tjo, zufriedene kunden hat er anscheinend nicht nötig sondern lebt wohl mehr von den selbst eingeheimsten subventionen. das ganze verwirrt mich jetzt etwas. also aus die maus oder doch noch was zu machen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Elvisfreak
    tjo, zufriedene kunden hat er anscheinend nicht nötig sondern lebt wohl mehr von den selbst eingeheimsten subventionen. das ganze verwirrt mich jetzt etwas. also aus die maus oder doch noch was zu machen?


    nein, lass dich nicht verwirren.
    von so ein problem habe ich persönlich noch nie gehört, aber da sollte sich doch etwas machen lassen.


    beschwerde bei o2 über den händler auf jeden fall(o2 wird mit sicherheit nicht sagen: "gut gemacht", die kosten sind ja die gleichen für den nb[mit u. ohne handy], denn die provision wurde bereits ausgezahlt), die können dir ja ggf. eine empfehlungen, geben.


    ein freier händler bekommt vom nb:


    -eine provision wo in der regel das handy mit subventioniert wird um den kunden an land zu ziehen


    -airtime anteilige zahlung für den getätigten mobilfunkumsatz, des kunden u. zwar über die gesamt vertragslaufzeit ;)



    ps.: wenn die aussagen der anderen tatsächlicht recht sein sollten, gute nacht deutschland!


  • Genau - Mindestens 80% des Umsatzes bekommt der Händler... :D:D:D :gpaul:


    Manche haben eine Vorstellung hier, das ist irre...


    Ein Anspruch auf das Telefon zu welchem Preis auch immer, besteht doch nur wenn Kunde & Händler einen Kauf bei Vertragsabschluss aushandeln. Also Kunde sagt ich will das und das und Händler sagt ich geb dir das und das.


    Wenn man sich handelseinig wird, führt man den Kauf aus und gut ist.


    Also wenn Kunde kommt und sagt, ich brauche Vertrag aber kein Handy, muß der Händler in keinster Weise irgendetwas von seiner Prov an den Kunden abgeben. Die meisten Kunden Handeln halt irgendwas aus, andere wiederrum nicht.


    Wenn nicht dann Pech.


    Anders herum hätte man ja können aushandeln, Ich möchte jetzt Vertrag und später Telefon - wäre auch kein Problem, wenn man VORHER dieses aushandelt. In der Regel wird dann halt festgesetzt das ein Anspruch auf ein Subtelefon innerhalb der nächsten 3 Monate besteht. Dieses wird schriftlich fixiert und gut ist.


    Alles was der Händler jetzt gegenüber dem Kunden entgegenkommt ist reine Kulanz und nix anderes...


    Ob das Verhalten des Händlers in Ordnung ist oder nicht, möchte ich hiermit nicht werten das steht mir auch nicht zu.


    so long...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Zitat

    -airtime anteilige zahlung für den getätigten mobilfunkumsatz, des kunden u. zwar über die gesamt vertragslaufzeit ;)


    dazu auch noch etwas seltsames: ich telefoniere wahrhaftig nicht viel, aber auf meiner karte belaufen sich die rechnungen immer auf ca. 20? (+gg. natürlich). will ja jetzt nicht den teufel an die wand malen, aber das kommt mir dann doch schon ziemlich viel vor für die paar gespräche.
    nun ja, muss man sich wohl oder übel mit abfinden, dass der vertrag wohl etwas unüberlegt abgeschlossen wurde :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Elvisfreak
    dazu auch noch etwas seltsames: ich telefoniere wahrhaftig nicht viel, aber auf meiner karte belaufen sich die rechnungen immer auf ca. 20? (+gg. natürlich). will ja jetzt nicht den teufel an die wand malen, aber das kommt mir dann doch schon ziemlich viel vor für die paar gespräche.
    nun ja, muss man sich wohl oder übel mit abfinden, dass der vertrag wohl etwas unüberlegt abgeschlossen wurde :flop:


    Na Logisch, der Händler muss ja von was Leben :p :p :p - O2 bekommt von deinen 20 Euro 2 Eurönlis, und den Rest der Händler - logisch. :o


    Der Händler bekommt nix, aber auch gar nix ausser seine Provision beim Abschluss des Vertrages von O2.


    Es gab, gaaaaanz früher mal eine Airtime Beteiligung - noch unter der Flagge von VIAG Interkom und die war, gelinde gesagt sehr gering.


    Zitat

    nun ja, muss man sich wohl oder übel mit abfinden, dass der vertrag wohl etwas unüberlegt abgeschlossen wurde :flop:


    Da geb ich dir gern Recht, das nächste mal vorher abklären was man will und dann klappts auch mit dem Händler.


    so long...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Zitat

    Original geschrieben von AudiV8
    Genau - Mindestens 80% des Umsatzes bekommt der Händler... :D:D:D :gpaul:



    Auch wenn es für Dich unvorstellbar zu sein scheint, aber der Händler bekommt bei o2 IMHO 3% der Airtime. Ergo hast Du mit Deinen 80% gar nicht so schlecht geschätzt;)


    Mfg Hannes

  • Zitat

    Original geschrieben von beastieboy
    Auch wenn es für Dich unvorstellbar zu sein scheint, aber der Händler bekommt bei o2 IMHO 3% der Airtime. Ergo hast Du mit Deinen 80% gar nicht so schlecht geschätzt;)


    Mfg Hannes


    Wer lesen kann... Ich schrieb weiter oben:


    Zitat

    Es gab, gaaaaanz früher mal eine Airtime Beteiligung - noch unter der Flagge von VIAG Interkom und die war, gelinde gesagt sehr gering.


    Diese gibt es aber schon länger nicht mehr. Der Vertrag um den es hier ging, ist im Jahr 2004 abgeschlossen wurden und da gab es definitiv keine AT mehr.


    so long...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Zitat

    Original geschrieben von AudiV8
    Diese gibt es aber schon länger nicht mehr.


    Falsch, diese gibt es selbst im Jahre 2004 noch.


    Zitat

    Der Vertrag um den es hier ging, ist im Jahr 2004 abgeschlossen wurden und da gab es definitiv keine AT mehr.


    Ebenso falsch. Der Händler bekommt, auch für Neuveträge aus dem Jahr 2004, einen gewissen Prozentsatz der Airtime.


    Zitat

    Wer lesen kann...


    Das Kompliment gebe ich gerne zurück!:rolleyes:


    Mfg Hannes

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