nun ich bin kein jurist.
der mobilfunkvertrag u. der handykaufvertrag sind zwei paar schuhe.
nicht aber jedoch wenn du ein angebot abgibst z.b.: vertrag+sub. handy
dann sind diese beiden dinge gekoppelt o2 sorgt für die serviceleistungen des mobilfunkvertrages, du als händler für das telefon.
der kunde hat dein angebot ja angenommen, DU als händler stehst in der pflicht dies zu erfüllen.
eindeutig wäre die situation natürlich wenn du nur die mobilfunkverträge anbietest, generell ohne handy!
aber deiner argumentation folgend, könnte folgendes passieren:
ich als kunde schliesse vertrag ab z.b. genion 10/10 12,95eur mtl gg..
dieser vertrag wird mit verschiedenen subventionierten mobiltelefonen bezuschusst, u. so von dir als händler beworben.
derzeit benötige ich kein neues endgerät(gründe seien mal dahingestellt, sind aber auch nicht von belang), teile das dem händler jedoch nicht mit!
nun lasse ich mir 3 monate( oder 6 oder 8 monate...) zeit, gehe in den laden u. möchte ein subventioniertes telefon(wie es wahrscheinlich auch jetzt noch mit o2 genion beim händler angeboten wird).
du als händler erklärst mir dann: das man mir kein telefon geben muss, weil garkein anspruch besteht !?!? :confused:
nun, weil man sich kein telefon unmittelbar nach abschluss abgeholt hat, verwirkt man den anspruch auf ein eben solches angebot doch nicht! oder???
ps:
zu deinem beispiel, was nun garnichts mit diesem thema zu tun hat, kann ich nur sagen: du hast ja die korrekten schlüsse gezogen. situation eindeutig.
ich hoffe du hast ihn unsanft aus dem geschäft verwiesen...