null problemo
vorsicht ist besser als nachsicht
schlechte Subvention durch Shop?
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Was mich nur an der Sache noch irritiert ist folgendes: Deine Mutter hat einen Duo-Vertrag abgeschlossen, also Anspruch auf ZWEI Handys....und nur eines genommen ? Oder keines ?
Wie dem auch sei.....IMHO gab es doch sicher eine Gegenleistung vom Händler :confused:
Mich sollte wundern, daß man dann nach 3 Monaten dort einreitet und dann einfach mal so ein Handy mitnehmen kann
Anyway wirst du immer nur mit dem Händler einig werden müssen, da ist o2 außen vor, denn die haben die Subvention ja an den Händler weiter gegeben
Bis die Tage.... -
nein, sie hat noch keins geholt.
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nun ja, wir waren heute da und sieht ziemlich schlecht aus
er will nur ein handy subventionieren und das noch zu deftigsten preisen, so verlangt er für ein t610 noch 98?!!!! laut ihm handelt es sich bei duo vertrag um einen einzelen vertrag und so kann er auch nur ein gerät herausgeben.
was würdet ihr an dieser stelle machen? ist das so alles rechtmäßig? bitte seht mich jetzt nicht als korintenkacka an, aber dabei würde uns ja eine menge geld flöten gehen, falls sich doch etwas machen lassen sollte. reden bringt da wohl leider nichts mehr und wenn er nichts illegales macht, dann soll es mir auch egal sein; stress verkürzt ja bekanntlich das leben -
Zitat
Original geschrieben von Elvisfreak
nun ja, wir waren heute da und sieht ziemlich schlecht aus
er will nur ein handy subventionieren und das noch zu deftigsten preisen, so verlangt er für ein t610 noch 98?!!!! laut ihm handelt es sich bei duo vertrag um einen einzelen vertrag und so kann er auch nur ein gerät herausgeben.
was würdet ihr an dieser stelle machen? ist das so alles rechtmäßig? bitte seht mich jetzt nicht als korintenkacka an, aber dabei würde uns ja eine menge geld flöten gehen, falls sich doch etwas machen lassen sollte. reden bringt da wohl leider nichts mehr und wenn er nichts illegales macht, dann soll es mir auch egal sein; stress verkürzt ja bekanntlich das lebenBillige Ausrede...Duo sind Zwei Verträge nur über eine Rechnung....
aber das ist halt das Problem mit freien Händlern.
Drohe halt mit rechtlichen Schritten. Er ist dein Vertrags"partner". -
Zitat
Original geschrieben von Elvisfreak
nun ja, wir waren heute da und sieht ziemlich schlecht aus
er will nur ein handy subventionieren und das noch zu deftigsten preisen, so verlangt er für ein t610 noch 98?!!!! laut ihm handelt es sich bei duo vertrag um einen einzelen vertrag und so kann er auch nur ein gerät herausgeben.nein, da irrt der händler! wie der vorredner(-schreiber ) schon sagte zwei verträge auf die gleichen kunden(kd.-nr.) = duo
bei der o2 kundenbetreuung über den händler beschweren ggf. telefonisch u. zusätzlich schriftlich. alternativ übe die firmenzentrale 08924420!
die letzte möglichkeit wären rechtliche schritte. du hättest brilliante aussichten zu gewinnen :top:
der händler muss dir die handys zumindest zu den jeweils mit o2 genion aktuell angebotenen preisen verkaufen.
ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das, sich das t610 zu einem preis von 98,-eur mit einem genion vertrag überhaupt noch verkaufen lässt.-es müssen für die handys, mind. die gleichen preise wie für einen aktuell neuabsgeschlossen o2 genion vertrag gelten!
-pro simkarte(mit eigener msisdn) steht dir ein mobiltelefon zu!zum vergleich in orig. o2 shops kostet das t610 mit o2 genion je handy 9,95eur, das heist bei einem genion duo vertrag bekommst du zwei t610 zu insgesamt 19,90eur.
Zitatwas würdet ihr an dieser stelle machen? ist das so alles rechtmäßig? bitte seht mich jetzt nicht als korintenkacka an, aber dabei würde uns ja eine menge geld flöten gehen, falls sich doch etwas machen lassen sollte. reden bringt da wohl leider nichts mehr und wenn er nichts illegales macht, dann soll es mir auch egal sein; stress verkürzt ja bekanntlich das leben
wenn soetwas bei dem händler häufiger vorkommt sollte er sich warmanziehen, o2 könnte die zusammenarbeit aufkündigen.
ot: das mit der ak47, ist wenn alles nicht fruchtet, vielleicht doch keine so schlechte idee
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hehe, vielen dank für die tipps
scheint wohl ein richtiges schlitzohr zu sein, wir sind also nicht die einzigen kunden mit diesem problem. am besten werden wir uns dann zusammen bei o2 beschweren. falls das alles nicht fruchtet --> flak -
Vertrag und Handy
ZitatOriginal geschrieben von Rolli
das kann 100% man nicht mit dem kauf eines automobils vergleichen!es sind hier zwei verschiedene paar schuhe.
das eine ist der mobilfunkvertrag für die tk dienstleistung, das andere ist ein kaufvertrag für ein mobiltelefon, welches es hierzulande subventioniert wird.
wenn ihr nicht bereits schriftlich auf die beiden handys verzichtet habt,
könnt ihr euch weiterhin pro karte(duo=2),je ein subventioniertes mobiltelefon zu den gültigen preisen mit o2 genion aussuchen.
nicht mehr, aber auch nicht weniger!alles was darüber hinausgeht ist reine kulanz.
es besteht sicher die möglichkeit, den fall im shop (freundlich) zu schildern, dann findet sich (in 99% der fälle) eine lösung.
aber anspruch darauf besteht nicht!Das Ganze ist noch ein bißchen krasser (Achtung jetzt nicht vom Stuhl fallen):
Es besteht überhaupt kein Anrecht auf ein Handy bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages! :eek:
Les Dir mal die AGB's von o2 durch (ist übrigens bei allen anderen Anbietern genauso):
Dort wird ein Mobiltelefon noch nicht einmal erwähnt.
Man könnte als Händler sogar Mobilfunkverträge abschließen ohne ein Handy mit dazuzugeben.
Was natürlich kein Händler oder Shop macht da jeder normale Mensch einem sofort nen Vogel zeigen würde und einen Laden weiter abschließt.
Rechtlich gesehen sind der Mobilfunkvertrag und der Kaufvertrag für das Handy 2 ganz verschiedene Geschichten.
Nicht umsonst läuft ja der Vertrag weiter für 2 Jahre wenn das Handy nach einer Woche gestohlen wird.
Oder ist der Händler der angeschmierte wenn er dem Kunden das Handy schon rausgibt obwohl die Boni noch nicht abgeschlossen ist.
Der Kunde hat damit einen rechtsgültigen Kaufvertrag in der Hand über 1 Euro oder wieviel auch immer, das Handy ist sein Eigentum auch wenn der Mobilfunkvertrag gar nicht zustandekommen sollte!Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn es ein kulanter Händler ist wird er auch im Nachhinein (3 Monate ist natürlich schon ein Batzen) noch ein Handy für den Vertrag subventionieren.
Eine wie auch immer geartete rechtliche Verpflichtung dazu hat er jedoch nicht! -
Re: Vertrag und Handy
ZitatOriginal geschrieben von SchnittenGott
Lange Rede, kurzer Sinn:
Wenn es ein kulanter Händler ist wird er auch im Nachhinein (3 Monate ist natürlich schon ein Batzen) noch ein Handy für den Vertrag subventionieren.
Eine wie auch immer geartete rechtliche Verpflichtung dazu hat er jedoch nicht!so einfach ist es nicht... ..weder schwarz, noch weiss... ..mehr grau :mad:
nun ja, der händler muss seiner vetraglichen verpflichtung gegenüber den netzbetreiber nachkommen und diese sind doch sehr eindeutig.
darauf näher eingehen will ich jedoch nicht.zum anderen macht ein händler ein angebot: normalerweise bestehend aus
-mobilfunkvertrag
-subv. mobiltelefons, da er sonst kaum in unserer heutigen deutschen mobilfunklandschaft einen vertrag schalten würde.zum anderen, wird in den vertragsunterlagen der typ des mobiltelefons eingetragen(ggf. auch "sonstiges"). der händler hat dann für das handy zu sorgen, mündl. nebenabsprachen sind ungültig.
es sei denn es wurde schriftlich im vertrag festgehalten.
z.b. ohne handy oder ähnliches.empfohlene vorgehensweise:
nun erstmal bei o2 über den händler beschweren, diese können ihn auf die finger klopfen o. druck machen.
direkten einfluss darauf können sie nicht nehmen.auf rechtlichen weg müsste erstmal geklärt werden, welches angebot vom händler unterbreitet wurde.
ggf. sogar ob es sich ein pauschales handelte u. der kunde davon ausgehen konnte das es bei vertragsabschluss, mobiltelefon(e) subventioniert dazu gibt.aber das muss wie schon erwähnt, ein gericht entscheiden, die chancen stehen hier jedoch zugunsten des kunden :top:
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Re: Re: Vertrag und Handy
Also erstmal Zustimmung in dem Punkt, "so einfach ist es nicht"
ZitatOriginal geschrieben von Rolli
so einfach ist es nicht... ..weder schwarz, noch weiss... ..mehr grau :mad:nun ja, der händler muss seiner vetraglichen verpflichtung gegenüber den netzbetreiber nachkommen und diese sind doch sehr eindeutig.
darauf näher eingehen will ich jedoch nicht.Diese vertragliche Verpflichtung sieht nicht im entferntesten vor daß man ein Handy bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages subventionieren muß.
Man kann und tut es im Normalfall jedoch natürlich, da sonst wohl niemand einen Vertrag abschließen würde...
Ansonsten sind die Provisionsauszahlung an den Händler bei Vertragsabschluß und wie der Händler diese Provision im Endeffekt einsetzt 2 verschiedene Paar Schuhe.
Die einzigen die da ein bißchen aus der Reihe geschert sind sind o2, die (teilweise erfolgreich) Verträge mit Provisionsauszahlung an den Endkunden zu stoppen versuchen.Zitat
zum anderen macht ein händler ein angebot: normalerweise bestehend aus
-mobilfunkvertrag
-subv. mobiltelefons, da er sonst kaum in unserer heutigen deutschen mobilfunklandschaft einen vertrag schalten würde.Soweit korrekt.
Was er für ein Angebot macht liegt natürlich in seiner Hand...Zitat
zum anderen, wird in den vertragsunterlagen der typ des mobiltelefons eingetragen(ggf. auch "sonstiges"). der händler hat dann für das handy zu sorgen, mündl. nebenabsprachen sind ungültig.
es sei denn es wurde schriftlich im vertrag festgehalten.
z.b. ohne handy oder ähnliches.Nein auch daß ist so nicht richtig.
Es gibt zwar die Möglichkeit bei dem Vertrag eine IMEI-Nr. mit einzugeben, man muß dies jedoch nicht tun. (ist eigentlich nur wichtig für die Abrechnung im Gewährleistungsfall).
Aufgrund dieser IMEI Nummer kann man zwar erkennen welcher Endgerätetyp mit dem Vertrag zusammen gewünscht worden ist, jedoch nicht den Preis!
Klar, anhand der offiziellen Preisliste des Netzbetreibers/Providers sollte man natürlich zumindest erwarten daß dieser Preis nicht darüber liegt.In diesem Fall liegt jedoch alles ganz anders, beim Vertragsabschluß wurde eben kein Handy benötigt und deswegen wurde keine IMEI Nummer oder irgendwas in der Richtung auf dem Vertrag vermerkt.
Selbstverständlich könnte der Händler irgendwas gesagt haben in der Art "sie können auch noch ein paar Monate warten und ich geb ihnen dann ein Handy für 1 Euro", aber wie Du schon geschrieben hast, mündliche Nebenabreden haben grundsätzlich keine Gültigkeit.Zitat
empfohlene vorgehensweise:
nun erstmal bei o2 über den händler beschweren, diese können ihn auf die finger klopfen o. druck machen.
direkten einfluss darauf können sie nicht nehmen.Mit welcher Begründung sollten sie dem Händler "auf die Finger klopfen"? :confused:
Erstens haben sie dazu überhaupt keine rechtliche Handhabe, zum anderen werden sie insgeheim sagen: "Teufelskerl, macht Duo-Verträge ohne Endgeräte zu bezuschussen, davon brauchen wir mehr!"
(Gut, ich übertreibe jetzt etwas :D)Zitat
auf rechtlichen weg müsste erstmal geklärt werden, welches angebot vom händler unterbreitet wurde.
ggf. sogar ob es sich ein pauschales handelte u. der kunde davon ausgehen konnte das es bei vertragsabschluss, mobiltelefon(e) subventioniert dazu gibt.aber das muss wie schon erwähnt, ein gericht entscheiden, die chancen stehen hier jedoch zugunsten des kunden :top:
Das möchte ich aber sehr stark bezweifeln...
Wovon der Kunde ausgeht und was dann im Endeffekt juristisch Fakt ist sind meistens 2 komplett verschiedene Welten!Ganz aktuelles Beispiel:
Vor kurzem war ein türkisches Mädchen bei mir im Shop, grad mal 18 oder sowas um den Dreh und hat einen Vertrag abgeschlossen mit einem Nokia 6230.
2-3 Tage danach kam der Bruder des Mädchens rein, knallt mir das Handy auf den Tisch und sagt der Vertrag soll storniert werden, das würde ja bis 14 Tage nach Abschluß noch gehen.
Das Handy wäre auch noch unbenutzt.
Ich sollte keine Probleme machen und es jetzt sofort zurücknehmen.Die ganze Sache hatte 3 verschiedene Fehler:
1.) Das Handy hatte dafür daß es nicht benutzt war ziemlich heftige Gebrauchsspuren.
2.) Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nur bei telefonischen oder Online-Geschäften, im Shop wird der Vertrag sofort durch die Unterschrift des Antragsstellers wirksam.
3.) Der Vertrag ist zwischen seiner Schwester und dem Netzbetreiber abgeschlossen worden, was hat er damit zu tun?
Richtig, gar nichts.Ok sorry, ich schweife ab, zurück zum Thema
edit: Schreibfehler
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