Entziehung der Fahrerlaubnis, wie geht´s weiter?

  • Zitat

    Original geschrieben von thomas65
    (...) Und wer seinen Job verliert, sollte vielleicht vorher dran denken!!!


    Übertreiben wollen wir´s ja nun auch wieder nicht. Möchte Dich mal in der Situation erleben.


    Jeder Mensch reagiert in solchen Situationen wenig rationell. Allerdings ist es ein kleiner Unterschied, ob ein (beruflich bedingter) Vielfahrer oder ein junger Proll die Verkehrsregeln missachtet. Dafür gibt es ja zum Glück den Ermessensspielraum des Richters / der Richterin.


    In obigem Fall geht die Strafe absolut in Ordnung. Lichthupe von hinten hätte es auch getan und der Vordermann hätte seinen Fehler bemerkt. Wenn sich der Vordermann dann noch entschuldigt (Natürlich nur per Handzeichen) ist die Sache wieder in Ordnung. Wenn ich mich über jeden Verkehrssünder so aufregen würde, läge ich schon lange in einer Nervenklinik.


    Ausbremsen kann lebensgefährlich sein - wer zu solchen Mitteln greift, gehört längere Zeit weg von der Strasse und empfindlich bestraft.


    Der Stefan...


  • Genau so ist es. Rechtzeitig von Ablauf der 15 Monate wird ein neuer (!) Führerschein beantragt und dann kann man zum Termin wieder losfahren.


    Da es keinen Sach- oder Personenschaden gegeben hat und auch sonst noch keine "Vorstrafen" bestehen sollte das ohne Probleme funktionieren.


    Eine neue Fahrprüfung ist erst nach Entzug von 24 Monaten notwendig.


    Unterschied Entzug und Fahrverbot:
    Beim Fahrverbot wird der Führerschein hinterlegt beim Straßenverkehrsamt und man bekommt diesen Schein nach der Zeit wieder.
    Beim Entzug ist der alte Führerschein weg und man bekommt einen ganz neuen.
    Das war z.B. für diejenigen ärgerlich, die die alte Klasse 3 incl. 125ccm Motorräder hatten. Der neue rosa Führerschein sah das nicht vor.
    Genauso könnte es heute z.B. mit 7,5 to und Anhängern sein, dazu kenne ich mich aber mit dem aktuellen Führerscheinrecht nicht aus. Einfach bei der Führerscheinstellen nachfragen.



    Zum Umfang der Gefährdung: Dein Freud hielt das für normales abbremsen, die anderen empfanden es subjektiv als vielleicht viel stärker. Wer ist schon objektiv, wenn das Adrenalin hochkommt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    ... daß Er für diese "Überreaktion" bestraft werden soll ist ja auch in Ordnung, aber müssen es denn gleich 15 Monate sein?!


    Vielleicht tröstet es Deinen Freund ja, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis überhaupt keine Strafe ist. :D


    (Es handelt sich - wie z.B. auch bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - um eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung, die - anders als die Strafe - keinen sozialethischen Tadel enthält).


    Die Strafe besteht hier also nur aus den 2000 EUR (über deren Angemessenheit kann man allerdings nur etwas sagen, wenn man die Anzahl der Tagessätze kennt).

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Also unter Ausbremsen verstehe ich das man jemanden richtig unsanft zum Bremsen bringt.
    Meinem Freund tut es auch leid was Er getan hat, daß Er für diese "Überreaktion" bestraft werden soll ist ja auch in Ordnung, aber müssen es denn gleich 15 Monate sein?!


    Natürlich war das ein absolutes Fehlverhalten was nicht sein darf, nun ist es allerdings schonmal passiert, und rückgängig kann man das auch nicht machen.


    Er hat sich ebenfalls bei den Opfern entschuldigt, was auch angenommen worden ist, damit wollte Er niemanden gefährden auch wenn das alles jetzt aus dem Text Inhalt vielleicht falsch zu verstehen war.


    Namd !


    Jetzt mal ehrlich, wer sich vor jemanden setzen, und den dann einbremst (von mir aus auch so, dass es langsam geschieht) ist IMHO noch nicht ganz reif zum fahren, und sollte das somit auch nicht tun. Wer so irrational Reagiert, hat sich in anderen Situationen evtl. noch weniger im Griff.


    Da er nur 15 Monate Schein weg bekam, ist doch wohl in so einem Fall eher als Massregel zu sehen, und geht find ich voll in Ordnung. Überreagiert waere meiner Meinung nach z.B. Lebenslanger Entzug, das waehr am Ziel vorbei geschossen, aber 15 Monate gehen i.o.
    Ich hab vor einigen Jahren auch mal 6 Monate den Lappen abgegeben wegen zu dichtem Auffahren auf der Autobahn. Hab mich damals tierisch aufgeregt. Passiert is ja nix. So nach dem Motto: "5 Meter Abstand bei Tempo 200 reichen doch locker". Hatte damals nen Job bei dem ich viel auf Montage war und so, der war natuerlich auch weg, usw, usw. Im Nachhinein muss ich sagen: Mir haette der Schein noch viel laenger genommen werden sollen ! Ich wollte auch keinem was tun, aber lass da mal nur einen falsch Reagieren in dem Moment...


    Und nochmal: "Er wollte niemand gefaehrden"-bitte !
    Wer jemanden so noetigt, oder eher schon bedroht handelt mit Vorsatz. Nimmt billigend in Kauf, dass was dabei passiert. Ist ungefaehr das gleiche, als wenn ich als Sportschuetze aus Wut an meinem schlechten Schiessergebniss mich mit der Waffe im Affekt umdrehe. Ich wollte ja gar nix boeses, war halt ein Unfall. Pech gehabt.


    Nee, nee, kann man nur hoffen, das die Strafe die er erhalten hat sich auch entsprechend schmerzlich auswirkt, dass er vielleicht seine Lehren draus zieht.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Zum Umfang der Gefährdung: Dein Freud hielt das für normales abbremsen...

    Mega


    (Geteilter Freud ist halber Freud) :)

  • Um 15 Monate Fahrverbot und €2000.- Strafe zu bekommen muss man wohl mehr als nur "normal abbremsen" oder ?????

  • Zitat

    Original geschrieben von King
    Um 15 Monate Fahrverbot und €2000.- Strafe zu bekommen muss man wohl mehr als nur "normal abbremsen" oder ?????


    Wenn du abbremst, auch wenn du es "relativ langsam" machst, reicht alleine die Tatsache, das du ja nur abgebremst hast, um den hinter dir auch zum bremsen zu zwingen.


    Wenn man ne Vollbremsung macht und der hinter dir eventuell sogar in den Graben/auf die Wiese etc ausweichen muss, gibt es warscheinlich noch mehr.


    gruss
    eisblau

    Wäre ich ein Mann, und wäre die Telekom eine Frau, würde ich nicht mit ihr ausgehen!
    Handyantworten gibt's bei Handyfragen.de!

  • Zitat

    Original geschrieben von eis[blau].li


    Wenn du abbremst, auch wenn du es "relativ langsam" machst, reicht alleine die Tatsache, das du ja nur abgebremst hast, um den hinter dir auch zum bremsen zu zwingen.


    gruss
    eisblau


    Ja und! ich kann doch z.B. von 140 auf 120 normal abbremsen ohne gleich 15 Monate fahrverbor zu bekommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von King


    Ja und! ich kann doch z.B. von 140 auf 120 normal abbremsen ohne gleich 15 Monate fahrverbor zu bekommen.


    Was lernt man denn eigentlich heute so in der Fahrschule ?:confused:
    Schon mal überlegt, dass genau ob dieser Einstellung auch Unfälle passieren ? Wenn hinter Dir niemand fährt, ist das ja alles kein Thema, doch darum geht es hier wohl nicht, oder ?
    Wie denkst Du darüber, wenn das jemand mit Dir macht ?
    Vielleicht trifft es ja auch einen Unschuldigen, wenn der hinter Dir falsch reagiert und auf die Gegenfahrbahn zieht ?
    Genau das ist mir letztes Wochenende passiert: Ein Hans-Guck-in-die-Luft bremst einfach mal so (gerade, dass kein Rauch aufsteigt), um sich die Landschaft zu betrachten, der hinter ihm schafft's nicht mehr und zieht auf meine Spur (die beiden kamen mir entgegen !).
    Deswegen habe ich zu so einer Einstellung nur einen Kommentar: :flop:


    Edit: Siehe auch meine Sig.

    Manche Menschen würden eher sterben als nachzudenken. Und sie tun es auch, denn zum Glück ist Denken nicht ansteckend.

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