EPlus: Ärger mit Abrechnung Festnetznummer

  • Hallo!


    Wer hat ebenfalls folgende/ähnliche Erfahrungen mit Eplus gemacht:


    1. Beim Beratungsgespräch in der Niederlassung - also noch vor Vertragsschluss ! - wurde mir gesagt/bestätigt: "wenn ich eine Festnetznummer vom Handy wähle kostet es 3 Cent pro Min."


    2.
    Danach erst habe ich den Vertrag abgeschlossen! EPlus bewertet die Verbindung zur gewählten Festnetznummer (Internetprovider mit Festentznummer) als Nutzung von Daten und Faxdiensten mit 10 Cent / Minute gemäß AGB´s.


    3.
    Meiner Meinung nach ist der Schaden (Vertrauensschaden) aber vor Abschluß des Vertrages durch die Beratung entstanden. Hätte ich hier einen Hinweis auf Fußnoten, Einschränkungen erhalten, dann hätte ich keinen Vertrag abgeschlossen. Culpa in Contrahendo. Ein Rückzug auf die AGB´s kann somit gar nicht greifen.


    4.
    Abgesehen davon habe ich Werbeaussagen (ohne Fußnoten, Einschränkungen) die da heißen:


    "Für 3 Cent in Festnetz"


    Genau dass wollte ich. Ich habe eine Festnetznummer gewählt und wollte keine 10 Cent Verbindung von EPlus. Eplus muss mir m. E. beweisen, dass ich den höher berechneten Dienst in Anspruch nehmen wollte. Dies dürfte schwer fallen.


    5.
    Abgesehen davon habe ich eine Vertrag mit "Tarifautomatik" abgeschlossen. Dieser sollte sicherstellen, dass meine Verbindungen in jedem Falle nach dem für mich günstigsten Tarif abgerechnet werden. Die "Automatik" hat offensichtlich auch geklemmt. Denn gegen eine etwas höhere Grundgebühr, hätte ich eine günstigere Abrechnung erhalten können (Sondertarif)


    6.
    Der 3 Cent-Tarif wird allgemein als Wettbewerb zu einem Festnetzanschluß bewertet. Bei einem Festnetzanschluß wird nicht zw. Sprache und Daten bei einer Verbindung differenziert. Dies ist nach aktuellem Kenntnisstand auch nur bei EPlus so!


    Ich werde jetzt klagen um die Sachlage zu klären, da ich mich absolut verschaukelt fühle!


    Wenn Ihr ebenfalls Erfahrungen etc. habt und Euch ebenfalls nicht der zu vermutenden Willkür beugen wollt, so nehmt doch bitte Kontakt auf. Mein Anwalt sieht die Rechtslage durchaus positiv.


    Ich freue mich über jede Information / Anregung / Tipps & Ratschläge


    E-Mail: PeterDublinski@aol.com

  • Hi und herzlich Willkommen bei Telefon-Treff.


    guck mal bei teltarif.de. Dort hat jemand schon die passende Antwort gegeben.
    ;)


    Gruß
    Sven

  • Zitat

    Original geschrieben von svenni
    guck mal bei teltarif.de. Dort hat jemand schon die passende Antwort gegeben.
    ;)

    Worauf beziehst Du Dich?


    Ein Link ist nie verkehrt... ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ich kann deinen Ärger verstehen, doch hättest du vor dem Vertragsabschluss einen Blick in die Preisliste deines Tarifes werfen müssen. Dort steht unter Datenverbindungen: "Für bundesweite leitungsvermittelte CSD-/ HSCSD Daten- und Faxübertragungen, WAP, Internet Mobil und E-Plus Online 0,10 Euro (inkl. MwSt.)". Diese Aussage ist eindeutig.


    Zitat

    Beim Beratungsgespräch in der Niederlassung - also noch vor Vertragsschluss ! - wurde mir gesagt/bestätigt: "wenn ich eine Festnetznummer vom Handy wähle kostet es 3 Cent pro Min."

    Für Sprachtelefonie entspricht das ja auch der Wahrheit. Kein Mitarbeiter in einer E-Plus Geschäftsstelle wird dir sagen, dass du für 3 Cent pro Minute eine Datenverbindung aufbauen kannst. Du wolltest es aber wahrscheinlich so verstehen und hast deshalb nicht weiter nachgefragt. Das ist natürlich etwas blauäugig. :rolleyes:


    Zitat

    Bei einem Festnetzanschluß wird nicht zw. Sprache und Daten bei einer Verbindung differenziert.

    Auch im Festnetz wird teilweise zwischen Sprach- und Datenverbindungen differenziert. Beispielsweise beim ISDN-XXL-Anschluss der Deutschen Telekom.


    Ich finde deine heftige Reaktion unangemessen. Deshalb mein Rat: Du wirst mit der Klage keinen Erfolg haben, da deine Argumentation, dass E-Plus *dir* etwas beweisen muß, ganz schön hinkt. Immerhin hast du den Vertrag mit festgelegten Konditionen eigenhändig unterschrieben und damit anerkannt. Ich würde die (deiner Meinung nach zu hohe) Rechnung unter "Lebenserfahrung"verbuchen - und beim nächsten Vertragsabschluss die Preisliste genauer studieren respektive dem Kundenberater eine konkrete Frage stellen.


    Beste Grüße,
    Andre

  • Einerseits beschweren sich die Leute über falsche Beratung, andererseits haben sie aber auch ein merkwürdiges Gottvertrauen in die Beratung der Händler. Alle Eventualitäten zu Berücksichtigen ist für den Händler im Shop oder nen Hotliner im Call-Center quasi unmöglich... Da hilft nur Eigeninitiative, d.h. : NACHFRAGEN! Hast du genau nachgefragt: "Wenn ich mit meinem Handy ins Internet gehe, zahle ich dann über einen Festnetzeinwahlpunkt auch nur 3 Cent/Min.?" Ich würde wetten, dass das nicht der Fall war. Bei einem Autokauf fragst Du ja auch nach: hat der Wagen ABS? Wie ist der Benzinverbrauch?


    Mit dem Vertrag oder einem Tarifwechsel erklärst du dich außerdem mit den gültigen Preislisten einverstanden.

    It´s not a bug - it´s a feature (Bekennender Nokia u. Windows-Fan)

  • Das Thema liegt etwas anders!


    Hallo Andre!


    Mit meiner Unterschrift unter einen Vertrag gebe ich meine Rechte nicht ab:


    Culpa in contrahendo (lat. Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnisses.
    Dieses in Deutschland bis zur Schuldrechtsmodernisierung 2002 gesetzlich (nun § 311 Abs. 2 BGB) nicht geregelte Institut hat sich aus einer gefestigten Rechtsprechung entwickelt.
    Es geht dabei um Ersatz eines außervertraglichen (Vertrauens-)Schadens. Der Anspruch ergibt sich in besonderen Fällen eines vertrauensbildenden (Geschäfts-) Kontaktes aus der Konstruktion eines Schuldverhältnisses, das sich nicht aus einem Vertrag oder den sonstigen gesetzlichen Regelungen ergibt. Dieser Kontakt kann durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen.


    Wenn ich jetzt noch einen Zeugen dafür habe, dass mir auf eine gezielte Frage eine Standard-Antwort gegeben wurde und mein EPlus-Berater von "Gespräch ausgeht" , ich aber gezielt nach "Wählen einer Festnetznummer und Preis für die Verbindung" gefragt habe, sieht es m. E. anders aus.


    Ich finde der Glaube an AGB´s , fragwürdigen Tarifbroschüren mit 200 Fußnoten u.a. mehr sollte hinterfragt werden.


    Kaum zu glauben, es herschte mal die Ansicht, die Erde sei eine Scheibe! Die ist nach neuesten Erkenntnissen noch nicht einmal wirklich rund! :)


    Mal ehrlich. Hinter der Tarifdifferenzierung liegt doch System. Keiner blickt mehr durch. Es geht in den meisten Fällen um Abrechnungsdifferenzen von 5-10 Euro. Wer geht damit schon zum Anwalt. Bei mir geht es um eine Abrechnungsdifferenz in Höhe eines Monatsgehaltes + Folgeschaden!


    Wenn der Gesetzgeber ein Rechtsinstitut schaft und in der Rechtsprechung anwendet (siehe oben), dann sollte man dies als "Gutes Recht" auch berücksichtigen, oder nicht.


    Wie Du an o.g. CIC-Definition siehst, deckt diese sich mit den Vorkommnissen 1:1.


    Aber leider kennen diese Anspruchsgrundlage nur Juristen und jeder Laie läßt sich mit dem Verweis auf AGB`s abspeisen.


    Aber eben diese waren zum Eintritt des Schadenbegründung noch gar nicht wirksam.


    Liebe Grüße


    Peter

  • Wenn dann Anfechtung wegen Inhaltsirrtums, kurz nachdem man vom besagten Irrtum erfahren hat. HIER, und nur hier ist es noch vernachlässigbar, was genau unterschrieben wurde. Ein Verschulden ist beim Irrtum nämlich unerheblich.


    Mit cic kommst Du hier nicht weit, dwas für ein Schaden ist denn pflichtwidrig entstanden?! Bei cic kommt es aufs Verschulden an. Es gibt keine Pflicht, alles im voraus zu verklickern. Dem ist genüge getan, indem man Dir die Tarifbroschüre irgendwo zur Einsicht paratgelegt hatte.


    Anders, wenn Du explizit nach Online-Verbindungen über Festnetzeinwahl gefragt hättest, was sich hier nicht zweifelsfrei ergibt.


    Generell greifen erst die Schadensersatzansprüche aus Vertrag (der ja nun abgeschlossen ist), dann aus Gesetz (wie cic) usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von MrBlonde
    ... Mit dem Vertrag oder einem Tarifwechsel erklärst du dich außerdem mit den gültigen Preislisten einverstanden.


    Darum geht es PeeterD aber nicht! Er schreibt ja "culpa in contrahendo", also Verschulden bei Vertragsanbahnung. Er meint, dass insofern die Niederlassung ihren vorvertraglichen Auflklärungspflichten nicht nachgekommen ist. Grundsätzlich ist dann die so genannte c.i.c-Haftung gegeben.


    Ich vorliegenden Fall würde ich diese jedoch verneinen, denn sonst müssten IMHO vor jedem Abschluss eines Mobilfunkvertrages sämtliche Preise aus der Preisliste vom Verkäufer kommuniziert werden. Der Verkäufer hat hier die wesentlichen Tarifmerkmale genannt, insbesondere 3 Cent für Anrufe ins Festnetz. Dass E-Plus Datendienste anders als die Wettbewerber tarifiert, ist deren gutes Recht. Eine Aufklärungspflicht dahingehend sehe ich nicht. Insbesondere wenn PeeterD, als sachkundiger Vertragsparter, und als dieser gibt er sich ja hier, schon vor Vertragsabschluß wusste, dass er Datendienste über Festnetzeinwahl nutzten möchte, hätter er IMHO explizit nachfragen müssen, ob die 3 Cent auch dafür gelten.


    Gruß


    muli

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