EPlus: Ärger mit Abrechnung Festnetznummer

  • Re: Das Thema liegt etwas anders!


    Zitat

    Original geschrieben von PeeterD
    ... Wenn ich jetzt noch einen Zeugen dafür habe, dass mir auf eine gezielte Frage eine Standard-Antwort gegeben wurde und mein EPlus-Berater von "Gespräch ausgeht" , ich aber gezielt nach "Wählen einer Festnetznummer und Preis für die Verbindung" gefragt habe, sieht es m. E. anders aus.
    ...


    Wie in meinem obigen posting bereits angedeutet, hättest Du IMHO als sachkundiger Vertragspartner nicht nach "Wählen einer Festnetznummer und Preis für die Verbindung" fragen müssen, sondern nach "dem Preis für eine Minute Datenverbindung bei Festnetzeinwahl". IMHO könnte man Deine Frage dahingehend auslegen, das Du den Berater absichtlich und bewußt auf's Glatteis führen wolltest, dass Du also den Schaden selbst provoziert hast. Allein schon Deine Fragestellung deutet an, dass Du Dir der Tarifierung für Deine Zwecke, nämlich die Festnetzinternetverbindung, nicht sicher warst. IMHO hättest Du also explizit nach den Kosten der von Dir gewünschten Verbindungsart fragen müssen (sorry für die Wiederholung). Kann aber sein, dass ein AG-Richter dies anders sieht. ;)


    Gruß


    muli

  • peeter


    Mal unter uns und ganz simpel gefragt...


    Eine Preisliste, die ein durchschnittlich gebildeter 14 Jähriger lesen kann, empfindest du als "fragwürdig" ?


    Fragt sich welche Strategie du in dem Fall verfolgst...


    Hättest du den Verkäufer gefragt, was eine Datenverbindung kostet, hättest die richtige Antort bekommen.


    Aber so schwammig wie du das Verkaufsgespräch wiedergibst, kann und wird nie ein Verkäufer erraten können was du willst....


    Mal als Tip, die aktuelle Preisliste von EPlus, hat wie jedes Nachschlagewerk ein Stichwortverzeichniss. Dieses findest du auf Seite 86. Dort steht unter Punkt Datendienste: Seite 51, diese wiederrum beschreibt alle eigenheiten und Kosten zur Nutzung dieser...


    Ich will dir nicht zu nahe treten, aber ein klein wenig logik, hätte dich zu dieser Info geführt - und dir ne Menge Geld Zeit und Ärger erspart.


    In diesem Fall die Schuld bei jemandem anderem zu suchen finde ich mit verlaub gesagt, sehr frech.


    Im Regelfall unterscheidet jeder Anbieter einer Telekommunikationsleistung zwischen einem Einwahlpunkt für Daten und den Gesprächen. Dies ist gängige Praxis.


    Wenn du auf deinem Zitiertem Text aus dem Net-lexikon.de dem weiterführenden Link folgst, findest du folgenden Wortlaut:


    "(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.


    (2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch


    1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
    2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf
    eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die
    Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen
    gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
    3. ähnliche geschäftliche Kontakte.


    (3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst."


    Zu Klären wäre, meines Erachtens nach, ob der Verkäufer irgendwo im Gespräch gesagt hat das die Anwahl einer Datenverbindung zu 3 Cent per Minute erfolgen kann. Nur dann wäre der Sachverhalt c.i.c. gegeben.
    Du hast den Verkäufer nicht danach gefragt, demzufolge hat er dich nicht falsch beraten.


    Meine Meinung....

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Danke für alle bisherigen und zukünftigen Antworten


    Noch ein paar Infos zur Ergänzung:


    1. Ich habe mehrere Verträge abgeschlossen.


    2. Die Frage: "Wenn ich eine Festnetznummer wähle, bezahle ich dann immer 3 Cent für die Verbindung" ist m.E. eine normale Frage.


    Wenn der Berater meine Frage nicht richtig beantwortet/versteht u.a.m. und mir eine 0815 -Antwort gibt und für IHN "Festnetznummer-Wählen" = "Sprache zu Sprache Nutzung einer Leitung" bedeutet, dann haben wir "uns mißverstanden.


    Letzteres wurde mir von dem Berater mündlich bestätigt. Er ist seines Erachtens nicht auf meine Frage eingegangen. Es tut ihm leid. Er wird sich zwar im Falle einer gerichtlichen Befragung auf die Seite seines Arbeitgebers schlagen (kann ich verstehen), aber mir reicht zunächst mal seine Bestätigung, dass er wohl offensichtlich nicht auf meine Frage geantwortet hat. Er würde auf diese Frage routinemäßig immer wieder so antworten.
    Dies bestätigt mich in meiner Einschätzung der Sachlage/Vorkommisse.


    Ich habe mehrere Verträge mit anderen Providern, die ich zwecks Kostenoptimierung auslaufen lassen wollte. Das Angebot von EPlus erschien mir geeignet.


    Ich halte es für legitim mit meinem Ziel "Kostenreduzierung" meine obige Frage nach den Verbindungsentgelten, wie erfolgt, zu formulieren. Abgesehen davon habe ich niemanden übertölpeln wollen. Für mich ist es normal in der o.g. Art und Weise zu fragen.


    Ich halte eine Frageformulierung in der Form von z.B. "Wenn ich Festnutznummern*, Mo.-Do**, nicht jedoch vor Feiertagen*** , zwischen zwei Wertagen**** wähle für wesentlich befremdlicher.


    Letztere Kommunikation benutzen Provider.


    Wer mir ein praktisch und faktisch undurchschaubares Dickicht von Fußnoten zumutet, der muss sich m.E. auch eine, seien wir ehrlich, konventionelle Frage gefallen lassen.


    3.
    Wenn ich Verträge über 24 Monate abschließe (mehre 10.000 Euro), dann darf ich doch wohl eine ordentliche Beratung erwarten.


    Es ist doch befremdlich, dass ich komplizierte Fragetechniken anwenden soll, und alle 200 Fußnoten vor Vertragsabschluß bewerten und analysieren soll.


    Ich habe gestern einen Händler von 02 nach 3 Fußnoten gefragt, er war nicht in der Lage mir die Bedeutung der Fußnoten zu erklären!


    Von mir als zahlendem Kunden wird aber verlangt - ohne Schulung des Providers - dass ich nach dem Beratungsgespräch alle Fußnoten (=Ausnahmen) verinnerlicht, verstanden und gedanklich beim telefonieren umsetzen kann.


    Da gibt´s für mich ein Mißverhältnis!


    4.
    Die Regulierungsbehörde hat sich mit dem EPlus-Tarif nach meiner Information ausgiebig auseinandergesetzt. Er wurde bei seiner Einführung von der Telekom als Wettbewerb zum Festnetzanschluß verstanden.


    Warum wird bei einem Festnetzanschluß grundsätzlich inhaltlich nicht differenziert, was ich mit der Leitung mache (Faxen, Internet, Sprache)?


    Analogie:


    Eplus benutzt werblich sehr intensiv das Wort "Festnetz" um darauf hinzuweisen, dass mit Ihrem Tarif eine inhaltlich identische aber von den Kosten her günstigere Alternative zum Festnetzanschluß der Telekom geboten ist.


    Wenn es aber auf den Punkt gebracht wird (zum Nachteil des Kunden) wird plötzlich "Festnetzverbindung" breit differenziert von Eplus betrachtet.


    EPlus ist es also gestattet, mit der Analogie "Festnetz", Kunden zu werben, aber der Kunde muss die Konsequenz tragen, dass EPlus offensichtlich doch einen Unterschied macht und die Leitungsverbindung differenziert betrachtet.


    Ich finde das irreführend zu Gunsten von EPlus.



    Liebe Grüße an Alle!



    Peter

  • Re: Das Thema liegt etwas anders!


    Zitat

    Original geschrieben von PeeterD
    Mit meiner Unterschrift unter einen Vertrag gebe ich meine Rechte nicht ab:


    Culpa in contrahendo (lat. Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnisses.


    Aber hast Du nicht unterschrieben, daß keine mündlichen Nebenabreden bestehen, daß ausschließlich die Dir ausgehändigten AGB und die Preisliste gelten?


    Wenn Du keine AGB und Preisliste erhalten hast, dürfte die Anfechtung trotzdem Probleme machen, weil Du unterschrieben hast, daß Du sie erhalten hast.


    Muß aber gestehen, den aktuellen e-plus Vertrag kenne ich nicht, aber es würde mich wundern, wenn deren Rechtsabteilung diesen Vertragstext vergessen hätte.


    Einen Beratungsfehler müßtest Du erst mal nachweisen. Denn einzelne Wörter verändern komplette Bedingungen. Sicher verstehen 99 % der Kunden das nicht, aber wenn der sowas wie "Gespräche ins deutsche Festnetz kosten 3 Cent/Min." sagte hätte er Dich absolut korrekt beraten. Hätte er tatsächlich "Verbindungen" ins deutsche Festnetz gesagt, könnte man vielleicht was machen. Aber beweisen müßtest Du es.


    Klagen würde ich sein lassen! Freue Dich an Deinen 3 Cent Telefonaten und schließe einen Vertrag mit einem Mitbewerber, der Dir billigere HSCSD Verbindungen als e-plus anbietet. :rolleyes:

  • ....


    Hallo,


    Eine Sache übersiehst du, E+ wirbt mit dem Slogen Festnetz doch aber immer im Wortlaut mit telefonieren.

    Definition Telefonieren:


    aus Wissen.de
    <V.i.; hat> durch das Telefon (mit jmdm.) sprechen; Sy fernsprechen; mit jmdm. stundenlang telefonieren


    Liest du da Irgendwas mit Datendienst?


    Assoziierst du "Festnetz günstig telefonieren" mit Datenübertragung zu Festnetzpreisen?


    Nach wie vor bin ich der Meinung das es keine, wie du es nennst: "komplizierte Fragetechnik" wäre eine konkrete, Frage zu stellen, zumal du selber sagst, das es für dich wichtig ist - günstige Datenkommunikation zu betreiben.


    Wenn du einen Festnetzanschluss hast, schaust du doch auch selber nach, was dich eine Minute Internetnutzung, oder halt ein Gespräch was weis ich wohin kostet. -----> oder konkretisierst deine Frage, zu einer wie du es nennst komplizierten Frage und fragst direkt nach: Was kostet eine Minute Datenverbindung xy?


    Ich finde es nicht schwer...


    Zitat aus deinem Text:


    Wenn ich Verträge über 24 Monate abschließe (mehre 10.000 Euro), dann darf ich doch wohl eine ordentliche Beratung erwarten.


    Und der Berater konkrete Fragen bzw. ein konkretes Anforderungsprofil, thats all.

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Nebenabrede


    Hallo!


    Es geht hier nicht um eine Nebenabrede! M. E. ein völlig anderer Sachverhalt.


    Es geht hier um eine vertrauensvolle Beratung zu den Tarifen, die mich motiviert hat mehrere Verträge zu unterschreiben.


    Einen Passus "Vergessen Sie alle Informationen mit denen wir werben, alle Informationen die Sie von unserem geschulten Fachpersonal "vertrauensvoll" erhalten haben etc." habe ich m. E. nicht unterschrieben.


    Wußtet Ihr eigentlich, dass das Bundesministerium für Finanzen in Deutschland keine Auskunft über die Anzahl der derzeit gültigen Steuergesetze, Verordungen u.a.m geben kann.


    Damit ist die Abgabe einer gewissenhaften und in allen Fragen/Gesetzen überprüften Steuerklärung technisch und inhaltlich unmöglich! Aber das stört niemanden! Nur wenn irgendetwas nach Unterschrift in Anlehnung an irgendeine Verfügung (die keiner richtig kennt!) nicht stimmt, ist der Unterzeichner dran! Wer kann seine Steuererklärung abgeben und alle existierenden §§ berücksichtigen?


    Vergleiche dies bitte mit meiner simplen Frage an den Berater.


    Es gibt m. E. so etwas wie "Praktische Realität". Und es gibt m. E. Zumutbarkeitsgrenzen für AGB´s.


    Was macht denn jemand mit ausgeprägter Lese- und Rechtschreibschwäche, 18 Jahre alt, mit Blick auf die berufliche Notwendigkeit ein Handy nutzen zu müssen?


    Er ist geschäftfähig, kann seine Unterschrift zeichnen, ist aber nicht in der Lage die komplexen AGB´s richtig zu begreifen/zu verstehen.


    Ich wette, dass wir mind. 500.000 dieser Mobilfunkkunden haben.


    Die Verträge sind alle gültig - niemand liest praktisch- diese Flut von Nebenbedingen / Klauseln.


    Sie dienen nur dem einen Zweck sich seitens des Providers abzusichern.


    Ein Schelm, der Übles dabei vermutet!


    Meine Einschätzung: Je mehr Fußnoten/AGB´s desto sicherer droht die "Abzocke" nach Unterschrift.

  • ...


    Es steht doch aber jedem frei, VOR Vertragsschluss diese AGB`s und Preislisten, dieses Teufelswerk wie du es hier anprangerst :D (*spass*) im Shop zu holen, bzw. sich vom Anbieter zusenden zu lassen und diese in Ruhe zu lesen.


    Wenn man diese Sachen nicht versteht, dann soll man es halt lassen oder sich einen Beistand holen, eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.


    Es gibt diverse rechtliche Gegebenheiten die halt in AGB`s niedergeschrieben sind. Wer diese nicht versteht, muss sich halt aufklären lassen, wenn man dies nicht tut - PECH!


    Aber wie dem auch sei, du wirst dagegen Klagen und vor Gericht gehen, oder dich anderweitig mit E+ oder dem Berater einigen und dann hier wieder Berichten.


    Ich bin der Überzeugung das du dir da was vor machst, du wirst damit sicher nicht "gewinnen".


    Wenn es einen Richter gibt der dir Recht gibt, dann lad ich dich auf einen Orangensaft ein :top:


    Einen Kommentar noch zu deiner Meinung über AGB`S:


    --> Die Verträge sind alle gültig - niemand liest praktisch- diese Flut von Nebenbedingen / Klauseln.


    Sie dienen nur dem einen Zweck sich seitens des Providers abzusichern.


    Ein Schelm, der Übles dabei vermutet! <.--


    Die AGB`S regulieren alle rechtlichen Belange die zwischen dem Kunden und dem Anbieter rechtlich geregelt sein müssen.


    Dies sind im einzelnen die Rechte und die Pflichten des Kunden und des Anbieters, also nicht willkürlich als einseitig zu betrachten.


    ...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • Ganz kurz


    Ich frage beim Festnetzanschluß nach Gebühren und Verbindungsminuten!
    Nicht nach der Nutzung. Deshalb werden auf der Rechnung auch "Verbindungsentgelte" abgerechnet und nicht Gesprächsminuten!


    Irgendwie ist Kommunikation schwer!


    Ich wollte für "3 Cent ins Festnetz".


    Wenn ich eine Werbebotschaft ohne Fußnoten/Anmerkung "für 3 Cent ins Festnetz" wiederholt lese, dann gehe ich von einer Verbindung aus und nicht von Gespräch oder Telefonieren.


    Es gibt zahlreiche Werbeauftritte mit / ohne Fußnoten. Die ohne Fußnoten sind nur noch selten zu finden. Warum?


    Ich habe vor ca. 9 Monaten abgeschlossen! Könnte es sein, dass zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Festnetzeinwahl ins Internet seitens EPLus noch nicht berücksichtigt wurde?


    Ich folge der Definition von Telefonieren nur bedingt (Taubstumme können auch mit PC telefonieren.


    Dein Einwand ist berechtigt, wenn ich eine Werbeanzeige mit Fußnote betrachte und dort die Einschränkung auf Gespräch/Telefonat erfolgt. Die habe ich aber nicht betrachtet!


    Bei mir stand zahlreich: " Für 3 Cent ins Festenetz" sonst nichts.


    Und nun? Ende der Diskussion über Fußnote "Gespräch" und "Telefonieren"?


    Viele Grüße

  • Re: Nebenabrede


    Zitat

    Original geschrieben von PeeterD
    Was macht denn jemand mit ausgeprägter Lese- und Rechtschreibschwäche, 18 Jahre alt, mit Blick auf die berufliche Notwendigkeit ein Handy nutzen zu müssen?


    Er ist geschäftfähig, kann seine Unterschrift zeichnen, ist aber nicht in der Lage die komplexen AGB´s richtig zu begreifen/zu verstehen.


    Richtig. Genau für diesen Fall gibt es dann Vormundschaftsgerichte, die Dir, nach Einholung von Expertenmeinungen, bescheinigen, daß Du für Vertragsabschlüsse Hilfe benötigst.


    Hilft, um Deine Verträge mit E-Plus loszuwerden, bringt aber im täglichen Leben die ein oder andere Unannehmlichkeit mit sich. :D


    DU HAST DIE WAHL!


    Zitat

    dann gehe ich von einer Verbindung aus und nicht von Gespräch oder Telefonieren


    Schon mal gehört, daß gute Werbung genau diesen Zweck verfolgt. Dem Zuhörer etwas zu suggerieren, was aber nie jemand gesagt hat.

  • Gute Werbung!


    Hallo!


    Absolut klar. Schon mal Urteile wg. irreführender Werbung studiert?


    Schon mal auf den Seiten vom Verbraucherschutz gewesen?


    Meine Absicht war es nur zu zeigen, dass ich die Anlegung zweierlei Maß nicht gut finde.


    Anscheinend fühlen sich aber alle recht wohl mit den Umständen die wir als Verbraucher / Bürger so täglich vorfinden. Wir sind ja alle in dem Laufrad gebunden.


    Wir sind alle frei gegeben zum Abzocken!


    Wacht denn keiner auf?


    Ich finde wir sollten unser verdientes Geld direkt abgeben.


    An den Staat, die Unterehmen ...


    Nur nicht hinterfagen ob irgendetwas vielleicht nicht in Ordnung sein könnte.


    ...

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