Beate-Uhse Paket nie erhalten - trotzdem Mahnung!

  • Hallo liebe Leute.


    Im Februar habe ich bei Beate-Uhse (Pado) ein Kleidungsstück bestellt (Wert 22,80).
    Ist leider nie angekommen.
    Habe es aber auch nie angemahnt, weil es nicht SOOO wichtig war.


    Nun bekomme ich eine 1.Mahnung von denen, ich solle bezahlen (zzgl. Versandkosten).
    Ich habe dann dort angerufen und denen mitgeteilt, dass die Ware nie bei mir eingetroffen ist.
    Die meinen nur, dass die bei denen raus ist und somit als zugestellt gilt. Demzufolge bin ich verpflichtet zu zahlen.


    Daraufhin habe ich gesagt, dass sie mir dann doch bitte den Empfangsbeleg als Kopie zufaxen mögen.
    Einen solchen gibt es laut denen aber nicht, da die Sendung als Briefkasteneinwurf verschickt wurde.


    Das ganz kann ich nicht so recht glauben.
    Muss ich wirklich für was zahlen, was ich nie erhalten habe?


    Gruss
    Claudetap


    edit: Rechtschreibung

  • es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, der Gefahrübergang ist damit erst dann erfolgt, wenn du die Sendung erhalten hast. Als was (Brief, Paket usw) die das verschicken kann dir absolut egal sein.

    Viele Grüße
    Martin

  • wenn die keinen beleg vorweisen können, bist du fein raus, garantiert!

    He is the world's coolest dude. A legend from the 70's. Loved by chicks and admired by fellas. One fashion icon. He'll show you how to be a player.

  • 4.1.2.3 Ich habe von einem Händler etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, es ist aber nie angekommen.
    Anders als bei einem Kauf von privat, geht in diesem Fall die Gefahr für die Ware erst an Dich über, wenn die Ware an Dich übergeben wird.


    Die bereits genannte Regelung aus § 447 BGB ist bei solchen Verträgen ("Verbrauchsgüterkauf") gem. § 474 II BGB nicht anwendbar: deshalb geht entsprechend § 446 BGB die Gefahr erst bei Übergabe auf Dich über - und gem. § 475 I BGB darf der Händler mit Dir auch nichts anderes vereinbaren.


    das habe ich über google gefunden.
    Trifft das so zu, Martin?
    Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?
    Die nächste Mahnung ignorieren oder irgendwie schriftl. Widerspruch einlegen (Einschreiben?)

  • Widersprechen würde ich schon, da das ansonsten unschön enden kann bzw. mit viel Arbeit und Ärger verbunden ist.


    Bei so einer geringen Summe würde ich das aber nicht per Einschreiben machen. Vielleicht per Fax und zusätzlich als normalen Brief per Post und die Portoquittung aufheben. Dann hast Du die Sendebestätigung und die Portoquittung sowie eine Kopie des Schreibens, das sollte jedem Richter ausreichen.


    Vermutlich werden die sich am Widerspruch nicht stören und Dir weitere Mahnungen schicken und das dann an ein Inkasso-Büro weitergeben, das evtl. sogar nur per 0190-Nummer telefonisch erreichbar ist.


    Wenn Du einen Mahnbescheid bekommst, musst Du widersprechen und falls die Dich dann verklagen musst Du evtl. vor Gericht.


    Aber der ersten (oder halt der zweiten) Mahnung würde ich auf jeden Fall schonmal widersprechen, damit Du, falls es soweit kommt, etwas in der Hand hast. Nötig ist es IMHO aber nicht, da der Händler den Beweis antreten muss. Denkbar ist aber, dass Du vom Inkassobüro in irgendwelchen Wirtschaftsauskunftei-Datenbanken eingetragen wirst, evtl. dann sogar ohne es zu wissen (Bürgel o.ä.), daher wäre ein rechtzeitiger Widerspruch sicher sinnvoll um später eine Löschung eines solchen Eintrags etwas einfacher durchsetzen zu können. Schließlich fragen Mobilfunknetzbetreiber u. a. Firmen nicht immer nur die Schufa ab...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!