Montags V600 - Wer ist mein Ansprechpartner bzgl. Rückgabe

  • Hi,



    ich habe leider ein echtes "Montags V600" erwischt. Es ist nun schon zum dritten mal bei EMTS wegen dirverser schwerer Fehler.
    Langsam werde ich sauer weil ich nun schon die vierte Woche auf das Telefon verzichte und man nach den EMTS Reparaturversuchen auch Spuren am Gehäuse sieht. Wer kann mir sagen wie hier die Rechtslage ist?
    Die Angelegenheit ist sehr verzwickt weil das Gerät aus dem o2 Online Shop stammt. o2 stellt sich voll auf den Standpunkt dass das Telefon nur als "Dreingabe" zu einem Mobilfunkvertrag ausgeliefert wurde und alle Garantieansprüche an Motorola zu richten sind. 189 Euro abgebucht haben Sie mir aber und auch eine Rechnung ausgestellt.
    Motorola degegen hat eine hausinterne Richtlinie die besagt dass das Gerät drei mal mit dem selben Fehler bei EMTS gewesen sein muss. Tritt wieder der Fehler auf würden sie es dann tauschen. Von Sachmangelhaftung und Wahlrecht des Kunden wie der Mangel behoben werden soll wie es im BGB verankert ist will keiner was wissen. Geht wohl nur mit Anwalt...
    Muss man sich als Kunde so veralbern lassen? Ich hatte bis jetzt nur Ärger mit dem Teil. Ich möchte mein Geld zurück oder ein neues Telefon.
    Wer kann mir mit Tips helfen?


    Thx

  • Hallo,


    Anspruchsgegener ist der O2 Shop, welcher Dir das Handy verkauft hat. Nur mit denen hast du einen Vertrag. Wenn die Dir was anders erzählen, dann ist das Schwachfug.


    Auch das mit dem 3-maligen Nachbessern stimmt nicht so.
    Grundsätzlich hast DU ein Wahlrecht, ob du die Lieferung einer mangelfreien Sache (sprich Handy-Umtausch) oder Beseitigung des Mangels ( Reparatur) willst.
    Der Händler kann die von Dir gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
    Willst einen Umtausch, dann wird o.g. Argument des Händlers bei Handys so gut wie nie "ziehen", da diese made-in China Handys Motorola wohl nur ein paar Euro kosten. Ich denke die Reparatur in D kommt da wesentlich teurer.


    Du hast auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nacherfüllung entweder fehlgeschlagen ist (2x erfolglos), oder du dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung mit Ablehnungsandrohung gesetzt hast und der Händler dann seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen ist.


    Wenn Dir Dein Händer dann seine AGBs unter die Nase hält, dann weise Ihn dezent auf die §§ 474ff BGB hin (Besondere Regeln für den Verbrauchsgüterkauf). Danach ist eine Abweichung von den o.g. Regeln der Mängelhaftung zu Lasten des Verbrauchers nicht möglich.

  • mikesan


    Danke für Deine umfangreiche Antwort. Ich sehe die Sache ähnlich. Aber ohne Anwalt wird es schwer werden meine Ansprüche geltend zu machen.
    o2 ist dermassen stur! Sie sind mir am Telefon mehrfach so dreist gekommen wie ich das von noch keiner Hotline gehört habe. Sie haben kategorisch die Hilfe abgelehnt und das Gespräch beendet.
    Die wissen genau dass die wenigstens Leute wegen einem defekten Telefon einen Anwalt einschalten...

  • hi,


    mikesan72 hat's schon perfekt erklärt. o2 will Dich verarschen und an Motorola verweisen um sich selber nicht mit der Reklamation auseinandersetzen zu müssen. Allerdings sind sie als Dein Geschäftspartner zuständig.


    Ich habe hier noch 2 interessante Links für Dich, aus früheren Threads zu derartigen Themen: *klick* und *klick*


    Daß die wenigsten Leute wegen einem defekten Telefon einen Anwalt einschalten würde ich so nicht sagen... immerhin geht es hier um ein modernes, sehr neues Handymodell, welches einen Wert von mehreren hundert € hat. Dafür kann man, wenns anders nicht geht, durchaus einen Rechtsverdreher bemühen.
    Total sinnvoll ist natürlich wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, um eben in solchen Fällen nicht überlegen zu müssen ob man den Anwalt bemühen soll.


    Hast Du bisher nur mit o2 telefoniert oder ist schon etwas schriftlich gelaufen? Falls nicht würde ich ab jetzt nicht mehr mündlich verhandeln sondern alles schriftlich fixieren. Du bist hier in jedem Fall im Recht und hast Ansprüche gegen o2. Laß Dich nicht verarschen und abwimmeln!


    Gruß,


    Printus

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo, ich sehe die Sachlage genau wie mikesan.
    Allerdings dürfte ein Anwalt wohl vorerst nicht von Nöten sein. Wenn der Shop sich vor seiner Verantworung drückt, wäre der erste sinnvolle Schritt sich an die O2 Hotline zu wenden. Meist sind die Mitarbeiter dort recht "kompetent" und auch hilfsbereit. Wenn Du dort auch nichts erreichst, wäre ein Brief an den O2 Kundendienst der nächste Schritt.
    Im Briefverkehr (am besten einfaches Einschreiben) gibt es den Poststempel, aufgrund dessen man den Brief nicht einfach so im Müllkorb verschwinden lassen kann. Hier würde ich gegenüber dem O2 Konzern sachlich und nüchtern die Sachlage schildern und auch explizit auf die Paragraphen im BGB und HGB (hier wurden ja einige betreffende genannt) hinweisen. Um der Sache etwas mehr Schub zu verleihen, sollte man an dieser Stelle vielleicht erwähnen, rechtliche Mittel zu erwägen - also einen Anwalt einzuschalten.
    Setzt man nun unter den Brief, in nicht zu kleiner Schriftgrösse ein PS: Dieses Dokument ist ebenfalls als offener Brief an die XXXZeitung gegangen. Hier sollte man jedoch nicht den Städtischen Anzeiger nehmen sonder auf eine der überregionalen Zeitungen zurückgreifen.


    Na denn, "Feuer frei" - hehehe
    Bugs:)

    Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts!

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