Er hat doch schon im ersten Posting geschrieben, dass es mehr als einen Monat her ist. DAS IST unakzeptabel lange. Gängigerweise hat man bei Reparaturen von normalen Gebrauchswaren eine Reparaturzeit von 2-3 Wochen hinzunehmen, aber einen Monat und länger muss man sich keinesfalls gefallen lassen.
14 tägiges Umtauschrecht bei mobil-profi.de
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BigBlue007,
ich danke Dir vielmals. Du trittst mir nicht zu nahe, indem Du mir zeigst, wie man es richtig schreibt und formuliert. Ich gebe doch offen zu, dass ich davon nicht so die Ahnung habe, nicht weiter verar**** werden will und deswegen wollte ich doch auch ne Verbesserung meines Anschreibens, was Du ja auch echt super gemacht hast. Ich werde dann mal die weiteren Vorgänge posten.Danke, danke und nochmals danke.
MfG
Heiko -
So, gestern Mittwoch (5.05.2004) ist endlich mein Telfeon wieder angekommen. Ich mache das Päckchen auf und was sehe ich, mein altes Handy ohne jegliche Nachbesserung. Ich dachte, dass kann doch nicht wahr sein. Da wartet man 7 Wochen auf sein Gerät und dann sowas. Ich bin sehr angefressen wegen der Sache und habe so etwas noch nie erlebt. Jetzt geht das Spiel weiter, nochmal 7 Wochen warten, nein danke. Soll ich ein Anwalt wegen der Sache einschalten?
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Zitat
Original geschrieben von H3ng5t
So, gestern Mittwoch (5.05.2004) ist endlich mein Telfeon wieder angekommen. Ich mache das Päckchen auf und was sehe ich, mein altes Handy ohne jegliche Nachbesserung. Ich dachte, dass kann doch nicht wahr sein. Da wartet man 7 Wochen auf sein Gerät und dann sowas. Ich bin sehr angefressen wegen der Sache und habe so etwas noch nie erlebt. Jetzt geht das Spiel weiter, nochmal 7 Wochen warten, nein danke. Soll ich ein Anwalt wegen der Sache einschalten?
Weil's so schön war...
Sehr geehrte Damen und Herren,heute habe ich mein am xx.xx.2004 an Sie zur Reparatur eingesandte Gerät zurückerhalten. Ich musste leider feststellen, dass an dem Gerät keinerlei Instandsetzungen vorgenommen wurden. Auch haben Sie keinerlei Belege beigefügt, aus denen sich ergeben würde, dass Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter einen Reparaturversuch unternommen hätte.
Sie haben die Möglichkeit der Nachbesserung ungenutzt verstreichen lassen. Weitere Nachbesserungsversuche muss ich Ihnen nicht einräumen. Ich trete daher hiermit vom Kaufvertrag zurück. Ich erwarte eine Bestätigung Ihrerseits, dass nach Rücksendung des Gerätes an Sie der Kaufpreis in Höhe von EUR xxx,xx auf mein Konto xxxxxxxx bei der xxx Bank (BLZ: xxxxxxx) erstattet wird.
Sollte ich nach der Rücksendung des Gerätes innerhalb von einer Woche keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich ohne weitere Erinnerung einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen.
Sollten Sie auf das vorliegende Schreiben nicht reagieren, werde ich einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Forderung beauftragen, was ggf. zu einer Wandlungsklage gegen Sie führen wird.
MfG
xxxxxxx -
ui ui ui , is ja mies der laden, nun weiss ich nicht ob ich mir dort das sx1 holen soll, aber ich meine ja falls was passiert rufe ich bei siemens an und wende mich nicht an die "deppen" oder was meint ihr ?
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Das kannst Du natürlich jederzeit tun, allerdings verwirkst Du damit halt jegliche Rechte, die Dir gemäß BGB gegenüber dem Händler zustehen. Siemens kann Dein SX1 20x reparieren, ohne dass Du einen Anspruch auf Wandlung oder ein Neugerät hättest. Und der Händler hat mit einem einmal durch Siemens getauschten Gerät überhaupt nix mehr am Hut.
Muß halt jeder selber wissen...
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