14 tägiges Umtauschrecht bei mobil-profi.de

  • Hallo,


    ich habe meine Motorola V600 nach noch nicht einmal 14 Tagen zurück zum Onlinehändler mobil-profi geschickt. Das war bereits vor einem Monat. Bis heute habe ich noch kein neues Handy bekommen. Habe die das recht, mein Handy zur Reperatur einzuschicken und mich solange warten zu lassen? Ich hatte wie gesagt das Handy keine 14 Tage (Rechnungsdatu ist der 11.03.2003)!!!


    Anschreiben, was ich beim Einschicken mitgeliefert habe:


    Email vom 2.04.2004:


    Keine Antwort erhalten!!!


    Email vom 14.04.2004:


    Antwort von mobl-profi:


    Email vom 14.4.2004


    Ich habe gewartet und keine Email Antwort von denen bekommen


    Email vom 20.04.2004

    Zitat

    Sehr geehrte tele-media GmbH,


    da ich von Ihrer Seite bis heute nichts Weiteres zu meinem Vorfall ihrerseits gehört habe, frage ich erneut nach, was nun los ist. Sie haben mir am 14. April geschrieben, dass Sie mein Anschreiben an die dafür zuständige Abteilung weitergeleitet haben und diese sich darum kümmern wird. Heute ist aber schon der 20. April (5 Werktage her) und ich habe immer noch nichts gehört. Ich bitte deshalb erneut um eine Stellungnahme und hoffe, dass das Problem endlich gelöst wird.


    Mit freundlichen Grüßen
    XXX


    Antwort von mobil-profi am 21.04.2004


  • Grundsätzlich gibt es kein Umtauschrecht, Umtausch ist immmer eine freiwillige Leistung. Was Du mit den 14 Tagen vermutlich verbindest, ist das Widerrufsrecht nach den Bestimmungen des Fernabsatzes im BGB.


    Ansonsten hat die von Dir genannte Firma die Gewährleistung, und um die geht es hier, unter Ziffer 6 in ihren AGB geregelt, welche Du mit Sicherheit akzepiert hast.


    Ob rund 5 Wochen für die Reparatur Deines Handys angemessen sind, wage ich zu bezweifeln, daher könntest Du evtl. Schadenersatz für nachgewiesenen Schaden verlangen.


    Gruß


    muli


    P.S. Dieser thread ist eigentlich ein Fall für das Werbeforum.


    @mods: bitte verschieben.

  • Du hast folgenden Fehler gemacht: Du hättest in Deinem Anschreiben darauf hinweisen müssen, dass Du von Deinem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machst und den Kaufpreis erstattet haben willst.


    Du hast stattdessen behauptet, der Händler wäre verpflichtet, Dir ein neues Gerät zuzusenden, und dies ist nicht zutreffend (wie von muli bereits angemerkt).


    Der Händler mußte daher also nicht davon ausgehen, dass Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen wolltest, und nimmt nun stattdessen eine Nachbesserung vor. Hierzu ist er berechtigt.


    Da dies nun allerdings schon inakzeptabel lange dauert, solltest Du dem Händler eine letzte Frist von max. 2 Wochen einräumen, innerhalb der er Dir entweder Dein repariertes oder ein neues Gerät zuschicken kann. Falls er das nicht tut, mußt Du für diesen Fall den Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen.


    Sollte er hierauf nicht reagieren, trittst Du nach der eingeräumten Frist vom Kaufvertrag zurück und verlangst Dein Geld zurück. Eine spätere Zusendung des Gerätes würde ich dann nicht mehr akzeptieren.


    Beide Schreiben per Einschreiben versenden.


    Falls kein Geld kommt --> Mahnbescheid, ggf. Anwalt einschalten.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Danke erstmal für die Antworten. Ich bin leider davon ausgegangen, dass sie innerhalb der ersten 14 Tage generell ein neues Gerät aushändigen müssen. Ich bin ziemlich genervt von dieser Bude und werde nie wieder bei denen mir etwas kaufen. Ich werde morgen dann ein Einschreiben fertig machen und es gleich abschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von H3ng5t
    Danke erstmal für die Antworten. Ich bin leider davon ausgegangen, dass sie innerhalb der ersten 14 Tage generell ein neues Gerät aushändigen müssen. Ich bin ziemlich genervt von dieser Bude und werde nie wieder bei denen mir etwas kaufen. Ich werde morgen dann ein Einschreiben fertig machen und es gleich abschicken.



    Hi,
    IMHO Du sollte die Frist, die Dir der Händler genannt hat zzgl. Postlaufzeit noch abwarten, dann reagieren wie BB007 geschrieben hat.


    Gruß


    muli

  • So, heute ist der 26.4 und ich hbae mein Gerät immer noch nicht wieder. Sollte ich jetzt das Einschreiben tätigen? Kann ich die anfallenden Kosten dafür zurückverlangen. Ich bin echt sauer, dass nun schon über einen Monat auf mein Gerät warte.


    MfG
    Heiko

  • Die Kosten kannst Du theoretisch natürlich zurückverlangen. Machen Firmen umgekehrt ja auch, wenn sie mahnen.


    Ob Du sie wirklich bekommst bzw. ob Du wg. der Einsfuffzich klagen willst, steht auf einem anderen Blatt... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Sehr gehrte Damen und Herren,



    hiermit räume ich Ihnen eine letzte Frist von 14 Tagen, innerhalb der Sie mir entweder mein repariertes oder ein neues Gerät zuschicken. Falls Sie dieses nicht tun, muss Ich für diesen Fall vom Kaufvertrag zurück treten. Ich habe das Gerät (Motorola V600) bereits vor 5 Wochen zu Ihnen versendet und er erst nach mehrmaligem Nachfragen über den Verbleib des Handys Auskunft bekommen, dass es angeblich am 23.04.2004 bei Ihnen eintreffen tut. Dieses lange Wartezeit ist inakzeptabel. Zudem warte ich auch noch auf die Rückerstattung meiner Versandkosten in Höhe von 6,70 €.


    Reicht das so? Wenn nein, was sollte ich anders schreiben bzw. könnte jemand den Text umformulieren, danke. Ich will nicht weiter auf die Schnauze fallen. Danke für alle Beiträge, echt super.

  • Ich würds so schreiben:



    Will Dir nicht zu nahetreten, aber wenn Du es so schreibst, dann merken die Jungs zumindest, dass Du halbwegs weißt, wovon Du sprichst. Was nach Deinem Schreiben (und vor allem auch Deinem ersten Schreiben von damals) nicht der Fall wäre... ;) Es sei denn, die haben dort auch keinen Plan; dann merken sie den Unterschied eh nicht... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007

    Da dies nun allerdings schon inakzeptabel lange dauert, solltest Du dem Händler eine letzte Frist von max. 2 Wochen einräumen, innerhalb der er Dir entweder Dein repariertes oder ein neues Gerät zuschicken kann. Falls er das nicht tut, mußt Du für diesen Fall den Rücktritt vom Kaufvertrag ankündigen.


    Beide Schreiben per Einschreiben versenden.


    Falls kein Geld kommt --> Mahnbescheid, ggf. Anwalt einschalten.


    Was ist inakzeptabel lange bei einer Nachbesserung? :rolleyes:

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