Wie kündige ich einen Vertrag?

  • Unfreundlich? Peinlich?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ...das schmale Brett...


    Auf diese definitiv zutreffende Information bin ich durch einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekommen, der niemandem schaden würde. Der Link steht ja schon da.


    Ein Irrtum kann jedem unterlaufen und dann korrigiert man das eben, damit niemand "in Panik verfällt" und unnötig Geld für eine Eilzustellung oder ähnliches ausgibt. Was hätte denn dagegen gesprochen, das erstmal zu überprüfen?


    o2neuling

  • Re: Re: Re: Korrektur


    Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    AGB Punkt 9.1


    Da hat EPlus tatsächlich noch einen Monat Kündigungsfrist, wo doch alle anderen schon seit "Ewigkeiten" drei Monate haben. Dann ist natürlich noch etwas Zeit.

  • Ich wollte auch schon mit 3 Monaten loslegen. Hätte ich auch wenn nicht ein Arbeitskollege in der letzten Woche in einer solchen Situation gewesen wäre.


    So. Auf jeden Fall ist dem n3o geholfen. Alles andere muß nun er noch machen.


    :)

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    ... Auf jeden Fall ist dem n3o geholfen. Alles andere muß nun er noch machen. ...


    So sicher ist das nicht, denn die genannten und verlinkten AGB gelten für Verträge ab dem 29.05.2002 und


    Zitat

    Original geschrieben von n3o
    Hi,
    Ende Juli läuft mein Eplusvertrag mal wieder aus, ...


    n3o hat seinen Vertrag offensichtlich bereits lange vor diesem Datum abgeschlossen als noch andere AGB galten. Diese sind für ihn maßgebend, d.h. bzgl. der Kündigungsfrist gilt das damals vereinbarte.


    Gruß


    muli

  • Hi,
    zur Frist muss ich in der Tat mal in den alten Unterlagen wühlen. Soweit danke ich euch schonmal allen. Morgen fax' ich dann mal los, sodass ich eh auf der sicheren 3 Monatsseite bin.


    n3o.

  • Am besten immer sofort nach Vertragsabschluss kündigen .. die Kündigung zurücknehmen klappt innerhalb kürzester Zeit, was im umgekehrten Fall meisst nicht so ist.

  • Hallo,


    ich war gestern so naiv und dachte das ich mit meiner schriftlichen Kündigung einfach so in einen T-Punkt marschieren kann, mir dem Empfang der Kündigung bestätigen lasse und dann alles gelaufen ist. Aber dem ist nicht so.


    Im 1. Telekom-Shop wurde mir mitgeteilt das sie nur ein Vertriebspartner sind und ich mich an den "richtigen" T-Punkt wenden soll. Die Begründung klang auch logisch. Also zum T-Punkt.
    Dort wollte man mir weißmachen das der Sachbearbeiter doch das schreiben schriftlich braucht und sie es nur Faxen könnte. (ist das nicht schriftlich?).


    Da wird bei der Telekom damit geworben das sie so ein fortschrittliches und multimediales Unetrnehmen sind mit HighSpeed-DSL, Email,....und dann sowas :rolleyes: :flop:


    Da werd ich wohl doch ne Briefmarke kaufen müssen.....



    greets Provos



  • Na , der Shop hat wohl Druck bekommen er soll mehr Verträge machen und weniger kostenintensiven Service leisten :rolleyes:
    Fakt ist, eine gefaxte Kündigung ist genauso gültig wie eine per Post geschickte.
    Der Shop wollte dich schlicht und einfach loswerden, da er an dir nichts verdient....

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

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