n6600: Eine Kreditkarte unter Angabe eines falschen Geburtsdatums zu erhalten, ist nahezu ausgeschlossen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Kundendaten anhand amtlicher Ausweispapiere zu verifizieren und festuhalten. Bei Bestellungen über Internet usw. geschieht dies meistens mit dem Postident-Verfahren, wo der Postangestellte den Ausweis überprüft und die Richtigkeit der Daten bestätigt.
Sollte es in Ausnahmefällen doch mal gelingen (z.B. weil der Postler einen Fehler gemacht hat), hat die Bank ein Problem: Der Vertrag über die Kreditkarte ist rechtsunwirksam, falls der Vertragspartner nicht volljährig und somit nicht unbeschränkt geschäftsfähig ist. Auf getätigten Umsätzen bleibt die Bank sitzen (im vorliegenden Fall würde aber die Post haften müssen). Schon im eigenen Interesse wird die bank darauf achten, dass die Daten stimmen.
Sollte jemand eine Kreditkarte in betrügerischer Absicht erwerben (z.B. um den vorgenannten Umstand auszunutzen, dass die Bank keine Schulden von Minderjährigen eintreiben kann), kommt natürlich auch noch das (evtl. Jugend-)Strafrecht ins Spiel.