Hi folks!
FordP hat gefragt:
Hat der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer (ist wirklich so rum gemeint!) Anrecht auf Schadensersatz? Und wenn ja in welcher Höhe?
Gruß, dat Doe...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Hi folks!
FordP hat gefragt:
Hat der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer (ist wirklich so rum gemeint!) Anrecht auf Schadensersatz? Und wenn ja in welcher Höhe?
Gruß, dat Doe...
Wenn die Kündigung fritlos nicht gerechtfertigt war, ja. Auf jeden Fall sollte man vorsorglich ordentlich kündigen, wenn die fristlose Kündigung nicht anerkannt wird.
Bei der Schadensersatzhöhe kenn ich mich nicht aus, aber ich denke mal, dass es sich im Rahmen des Gehaltes bewegen wird. Der Arbeitgeber kann natürlich auch einen höheren Schaden nachweisen, genauso aber auch der Arbeitnehmer einen geringeren, z.B. wenn ein geeigneter Bewerber schnell gefunden worden ist und die Einarbeitung nachweislich nicht sehr lange dauert.
Soweit ich weiß, kann eine fristlose Kündigung nur aufgrund schwerwiegender Probleme ausgesprochen werden. Wenn der Arbeitnehmer also mit seinem Arbeitgeber derartige Differenzen hat, daß dieser die fristlose Kündigung akzeptieren muß, hat sich folglich der Arbeitgeber vorher nicht vertragsgemäß verhalten - eine Abfindung wäre demzufolge nicht gerechtfertigt.
Wenn allerdings der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Umstände (neuer Job, Umzug, was weiß ich) kündigt, ist zuerst zu prüfen, ob eine fristlose Kündigung überhaupt greift. Wenn diese nicht greift und in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln ist, dann hat der Arbeitgeber kein Anrecht auf Entschädigung, da er sich ja in dieser Zeit einen neuen Arbeitnehmer holen kann.
Luposen
für recht-DAUS
Luposen: dh ja, wenn der Arbeitgeber seinem teil des vertrages nicht nachkommt also eine fristlose kündigung des arbeitnehmers rechtens ist, hat der arbeitgeber keinerlei ansprüche auf schadensersatz für schäden die aus dieser kündigung entstehen (zB kosten für neuwerbung für nachfolger etc...)
richtig?
gruß,
doe
ente (2CV)
Versteh mich nicht falsch, ich bein kein Jurist oder so, ich bin Kaufmann (hab ich jedenfalls in grauer Vorzeit einmal gelernt)
Ein Arbeitsvertrag ist ein beidseitig zu erfüllender Vertrag. Wenn die eine Seite ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, ist die andere Seite dazu berechtigt, diesen Vertrag zu lösen aufgrund des schuldhaften Verhaltens des Anderen. Eine der Grundsätze ist immer, daß man aus schuldhaftem Eigenverhalten keinen Vorteil erzielen darf - und ein Schadensersatz wäre ein Vorteil bzw ein nicht zu rechtfertigender Nachteil für den ohnehin schon geschädigten Partner. Klartext: Der Arbeitgeber baut Mist und will die Suppe nicht auslöffeln - der benachteiligte Arbeitnehmer soll jetzt auch nocht dafür geradestehen. Für mich als Kaufmann vom vertraglichen sonnenklar: Läuft so nicht!
Mein Tip: FordP soll sich die Inkrafttretung der fristlosen Kündigung bestätigen lassen (oder zumindest die Kündigung und die Gründe beweisbar aufbewahren) und eine Schadensersatzforderung schriftlich zurückweisen. So wird der Arbeitgeber gezwungen, seine Schadensersatzforderung gerichtlich beizutreiben - und das wird wohl kaum gelingen.
Klingt irgendwie nach meinem Arbeitgeber... Ich habe ebenfalls derartige Differenzen, daß ich trotz anderslautendem Vertrag mit höchster Wahrscheinlichkeit zum Ende des Monates fristlos kündigen werde.
Luposen
Moin.
Danke bisher für die Antworten. Schonmal sehr informativ.
Meine Frage bezog sich genau auf die Folgen eines kompletten Bruchs des Arbeitsvertrages. Wie schlimm können die Regreßansprüche (oder wie immer die Juristen das nennen) von Seiten des Arbeitgebers sein? Höher als das Monatsgehalt? Wie gut sind wessen Chancen? Wie oft wird soetwas praktiziert?
cu Ford
Re: ente (2CV)
ZitatOriginal geschrieben von Luposen
Klingt irgendwie nach meinem Arbeitgeber... Ich habe ebenfalls derartige Differenzen, daß ich trotz anderslautendem Vertrag mit höchster Wahrscheinlichkeit zum Ende des Monates fristlos kündigen werde.
Luposen [/B]
Auch als Arbeitnehmer hat man das Recht, dem Arbeitgeber bei "Differenzen" eine Abmahnung zu schreiben. Da dann eine Frist zur "Abstellung" setzen. Reagiert der Arbeitgeber nicht drauf, kann man fristlos kündigen.
Guck mal hier (der letzte Punkt).
Eine Vertragsstrafe bei ungerechtfertigter fristloser Kündigung wäre also nur zulässig, wenn Du das eindeutig in Deinem Arbeitsvertrag stehen hast.
Falls diese Klausel dort hinterlegt ist, werden wohl meist ein bis zwei Bruttogehälter fällig (ich habe auch so etwas in meinem Vertrag stehen...). Diese muß Dein Arbeitgeber aber erst mal einklagen. Eine große Firma wird sich die Mühe sicher machen. Solltest Du jedoch bei einer kleinen privaten Firma beschäftigt sein, so ist fraglich, ob sich Dein Chef den Streß geben wird.
Hoffe geholfen zu haben und wünsche viel Glück!
Gruß
NoTeen
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!