Hi,
ist zwar etwas mehr Text geworden, ist aber wichtig.
Bitte lesen....
ich habe vor knapp zwei Wochen einen DVD-Wechsler bei einem Händler über Ebay gekauft.
http://www.auto-treff.com/bmw/…?postid=825072#post825072
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3089209153
Nun hat sich im täglichen Betrieb herausgestellt, dass das Gerät nicht meinen Anforderungen entspricht, m.M. nach sogar fehlerhaft ist.
Die Bereitschaft vom Einlegen einer CD/DVD bis zum Spielbeginn dauert gut 20sec, und das bei jedem Einschalten bzw. CD/DVD-Wechsel.
Bei gebrannten MP3-CD's kommt es zu Aussetzern.
Bei gebrannten DVD kommt es ebenfalls zu Aussetzern.
Wenn ich den gleichen Film auf zwei unterschiedliche Formate (+R und +RW) brenne,
sind die Aussetzer komischerweise an unterschiedlicher Stelle.
Die DVD's +R laufen problemlos auf meinem alten DVD-Player, RW's unterstützt dieser nicht.
Bei schnellen Bildsuchlauf kommt es zu Aussetzern, teilweise sogar zu Abstürzen, so dass nur Aus- und wieder Einschalten hilft.
Auf Tastendrücke der Fernbedienung reagiert das Gerät auch teilweise träge...
Für sich genommen vermutlich alles keine Gründe, um eine Wandlung durchzusetzen,
zumal im Prospekt und der Anleitung steht, dass es bei selbstgebrannten CD's/DVD's Probleme geben kann.
Nun hab ich aber einen anderen Trumpf (hoffentlich) in der Hand:
Laut Fernabsatzgesetz kann ich binnen 14 Tagen das Gerät ohne Nennung von Gründen zurückgeben, oder :confused:
Gekauft bei Ebay mit Sofortkauf hab ich das Gerät am 5.4.2004 - 20:56, erhalten hab ich das Gerät am 07.04.2004.
Ich denke, der spätere Termin ist für mich maßgebend, aber selbst der frühere wäre ja noch ausreichend.
Wie am Besten vorgehen ?
Ich werde heute noch eine Mail schicken, morgen dann ein Fax
(damit ich per Sendeprotokoll meinen rechtzeitigen Umtauschwunsch nachweisen kann) und gleichzeitig anrufen.
Was schreib ich am Besten ?
Hat jemand zufällig den Parapraphen mit dem Fernabsatzgesetz bereit, damit der Verkäufer gleich weiß, was Sache ist, und mich nicht abwimmeln will ?
Der gilt doch in diesem Fall, da ich bei einem Händler gekauft habe, und es ein Sofortkauf war (müsste aber auch bei einer Auktion gelten) ?
Ach ja, wie sieht die Abwicklung aus ?
Kann ich drauf bestehen, den Kaufpreis + Porto wieder zu bekommen,
und die Rücksendung ebenfalls kostenlos ?
Zudem werde ich nochmals den Käufer des zweiten Gerätes anschreiben,
der hat ähnliche Probleme wie ich, ich hatte schon kurzen Mailkontakt mit ihm.