O2: Studentenrabatt ein Jahr lang nicht gewährt: Was tun?

  • Hallo!


    Folgender Fall:



    Ich habe vor einem jahr einen 24-Monats-Vertrag über einen freien Händler abgeschlossen.
    Der Vertrag war ein Genion Duo Student.


    Da ich die beiden Karten meinen Eltern geschenkt habe ist mir erst vor circa einem Monat aufgefallen dass ich die volle Duo Grundgebühr anstatt der vergünstigten Studenten Duo Gebühr bezahle.


    Das hat sich nach etwa einem Jahr auf 100€ angehäuft.


    Als ich meinen Händler darauf angesprochen habe hat er die Schuld auf seinen Grosshändler der diese Verträge geschaltet hat geschoben der im übrigen meinem Händler Provisionen in 5 stelliger €-Höhe schuldig ist.


    o2 schiebt auf Anfrage meines Händlers die Probleme von sich und bittet diese
    Umstände mit dem zuständigen Grosshändler der ja schliesslich die Verträge damals eingereicht hat und deswegen dafür haftet, zu klären.



    Meine Frage: Was kann ich tuen, welche rechtlichen Schritte sind möglich, und komme ich eventuell an die zuviel gezahlte GG noch ran?


    Gruss & Dank im vorraus



    Amir

  • Re: Bei Vertragsabschluss Betrug, O2...


    Zitat

    Original geschrieben von amiroquai
    Da ich die beiden Karten meinen Eltern geschenkt habe ...


    Wenn Deine Eltern die Karten nutzen, ist es doch wohl in Ordnung, wenn die normale GG berechnet wird, oder? Das Wort "Betrug" in Deiner Überschrift könnte da leicht zum Bumerang werden...


    Thomas

  • Wer damit telefoniert ist letztendlich doch vollkommen egal.


    Im Gegensatz zu vielen anderen die diese Sonderverträge abschliessen um hinterher 24 Monate lang die Simkarten in der Schublade veschimmeln zu lassen und nur die Provision abstauben wollen kann ja O2 froh sein dass damit auch ordentlich Umsatz gemacht wird...


    Darum geht es mir aber auch garnicht.


    Es geht darum dass ich einen "Student Duo" abgeschlossen hab
    und das ist schon eine Form von Betrug wenn der Händler dann
    den normalen freischaltet.


    Ich will hier auch keine Postings hören die mir nun die Schuld geben
    weil ich das nicht mit der ersten Rechnung kontrolliert hätte.


    Ich will nur eine realistische Einschätzung haben welche Möglichkeiten ich besitze doch noch in diesen Vertrag zu rutschen.

  • Zitat

    Original geschrieben von amiroquai
    Es geht darum dass ich einen "Student Duo" abgeschlossen hab
    und das ist schon eine Form von Betruf wenn der Händler dann
    den normalen freischaltet.

    Erstens heisst es Betrug :rolleyes:, zum zweiten empfehle ich die Lektüre der Gesetze, bevor man irgendjemandem Betrug unterstellt.


    Ohne Sinn und Verstand! *kopfschüttel*

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • OT:


    Ich bedanke mich beim feinen Herren für die Rechtschreibkunde.


    Leider reicht wohl für manche nicht der Horizont so weit
    um zu erkennen dass vielleicht die linke Taste neben dem "G" durch schnelles Tippen auf der Tastatur angeschlagen wurde.
    Es tut mir leid ich werde wohl meinen Account hier auflösen müssen...


    :rolleyes:


    Da kann ich nur sagen "ohne Sinn und Verstand"... :top:

  • Da wurdest Du bestimmt vorher angeschrieben. Normal. Wenn dann da nix kommt mit Nachweis oder so -> Pech. Leider.


    Denn ein Dienstleistungsunternehmen geht ja auch nicht vom "Ewigen Student" aus.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Zitat

    Original geschrieben von amiroquai
    Ich bedanke mich beim feinen Herren für die Rechtschreibkunde.

    Nachdem Du in der Überschrift und im Posting nicht fähig warst, das Wort richtig zu schreiben, dessen Bedeutung Du offenbar auch nicht kennst, konnte ich nicht widerstehen. Den Threadtitel habe ich mal in Richtung "Aussagekraft" verändert.


    Aber BTT:
    Hier mal ein kleiner Denkanstoss von Wikipedia:

    Zitat

    Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs lautet in seinem Absatz 1: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Im übrigen ist der Versuch des Betruges nach Abs. 2 strafbar.)

    So, und nun erklär mal, wie ein schlichter Fehler auf Seiten des Großhändlers notwendigerweise und zweifelsfrei Betrug gewesen sein soll!

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian

    Aber BTT:
    Hier mal ein kleiner Denkanstoss von Wikipedia: So, und nun erklär mal, wie ein schlichter Fehler auf Seiten des Großhändlers notwendigerweise und zweifelsfrei Betrug gewesen sein soll!


    Das kann ich natürlich nicht, ansonsten hättest Du den Threadtitel wohl belassen..




    Was ich aber nicht erwähnt habe, ist der Verdacht meines Händlers, dass sein Grosshändler wohl gezielt diese Verträge als "nomale" Duos geschaltet hat weil ich nicht der einzige bin bei dem diese Unregelmäßigkeit aufgetreten ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    Da wurdest Du bestimmt vorher angeschrieben. Normal. Wenn dann da nix kommt mit Nachweis oder so -> Pech. Leider.


    Denn ein Dienstleistungsunternehmen geht ja auch nicht vom "Ewigen Student" aus.




    Nein das war ein Neuvertrag, meine Studienbescheinigung habe ich beigefügt.

  • ... jetzt mal cool down ...


    Das Probelm ist, daß Studenten- und meines Wissens nach auch andere Rahmenverträge AUSSCHLIESSLICH in den O2 Shops geschaltet werden können! Das hat Dein Händler offensichtlich nicht gewußt, oder dessen Großhändler hat ihm wider besseres Wissen gesagt, daß das möglich sein sollte.


    Wie dem auch sei: O2 hat seine Prinzipien und hat den Vertrag zu regulären Konditionen aktiviert, da derjenige, der den Vertrag vermittelt hat, gar keine Studi-Vergünstigung schalten darf.


    Das ist nicht die feine englische Art, aber der (Groß)händler hätte das wissen und dir sagen müssen, daß der Studentenrabatt bei ihm nicht möglich ist. Ob und wen Du da belangen kannst, weiß ich nicht. Hinzu kommt noch, daß Du den Irrtum ziemlich spät bemerkt hast. Ob man da gleich zu Beginn noch etwas hätte ändern können, weiß ich nicht.


    Was Du tun kannst, ist wohl das eine Jahr noch auszuhalten (mußt Du ja wohl eh) und dann in einem original Shop zu Studentenkonditionen verlängern. Meines Wissens nach kann man nicht während des laufenden Vertrages in den Studententahmenvertrag wechseln, oder doch?


    Wie gesagt, dumm gelaufen.


    spurkie

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